3 Thesen zur Verwaltungsreform

Die Verwaltungsreform wurde zu einem der am häufigsten gebrauchten und gleichzeitig am schlechtesten definierten Begriffe im öffentlichen Diskurs mit mystischer Dimension. Sie wird von vielen Seiten als Wundermittel zum Abbau der angehäuften Krisenschulden verkauft und soll langfristig bis zu 11 Mrd. Euro bringen (WIFO).

Georg Feigl*

Doch was bedeutet nun Verwaltungsreform? Im Kern geht es darum, Dinge anders und/oder woanders bzw. andere Dinge zu tun – und das in knapp 2.500 Körperschaften und deren Teilstrukturen sowie rund 4.000 ausgegliederten Einheiten. Angesichts dieser Dimension ist klar, dass einfache Antworten verfehlt und seriöse Schätzungen über Einsparungsvolumina bestenfalls für konkrete Einzelmaßnahmen möglich sind. Trotzdem ist beides nahezu täglich zu lesen. Hinter dem Label „Verwaltungsreform“ verbirgt sich jedoch oft nicht mehr als ein Angriff auf die staatliche Funktions- und Leistungsfähigkeit. Gerne wird von „Verwaltungsreform“ gesprochen, wenn eigentlich das Abwälzen der Kosten der Krise auf Staat und breite Bevölkerungsschichten gemeint ist. Nicht zuletzt spielen parteipolitische Motive, wie Zugang zu realer Entscheidungsmacht oder öffentlicher Applaus für die Geißelung vermeintlicher Privilegien aus Steuergeldern, eine Rolle.

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Wo ist der rote Limes?

Drei Tage brauchte die SP-Spitze um die Abschiebung der kosovarischen Zwillinge verbal zu verurteilen. Der SP-Sicherheitssprecher stellte sich kurz darauf bei der Abschiebung einer 14-jährigen Armeniern öffentlich hinter Maria Fekter. Im ORF sieht Josef Cap keine Notwendigkeit, die Asylgesetzgebung zu ändern. Eine prinzipientreue Linie der SPÖ in der Asylpolitik existiert nicht.

Nikolaus Kowall

Dieser Artikel erschien am 19. Oktober 2010 in der Tageszeitung DerStandard

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SPÖ Wien: Bollwerk des Bürgertums?

Das Ergebnis der Wiener Wahl ist in Zahlen gemessen weniger ein Problem des linken, als vielmehr des rechten Lagers. Soziologisch und politisch handelt es sich allerdings um eine Erosion des sozialdemokratischen Milieus.

Nikolaus Kowall

Das Wiener Ergebnis ist im langjährigen Durchschnitt aus gesamtlinker Sicht gar nicht so schlecht. Rechnet man bei allen 15 Gemeinderatswahlen seit 1945 die Parteien links der Mitte (KPÖ, SPÖ, Grüne und LIF) zusammen und stellt sie jenen rechts der Mitte (ÖVP und FPÖ) gegenüber, stellt das Jahr 2010 keinen Ausreißer dar. Ohne die Wahlkarten, die das Ergebnis noch etwas verbessern werden, haben 58,31 Prozent links gewählt und 41,58 Prozent rechts. Im Schnitt lag die Linke seit 1945 bei 60,08 Prozent, davon ist man auch jetzt nicht weit entfernt. Vier Mal lag die Linke sogar darunter, zehn Mal darüber. Allerdings werden die Wahlkarten noch ein paar Plätze gutmachen. Am schwächsten war die Linke mit 55,04 Prozent im Jahr 1996. Am zweitstärksten war sie mit 65,08 Prozent (für SPÖ und KPÖ) 1945 und am stärksten war sie – für manche vielleicht überraschend, mit 65,19 Prozent bei den letzten Wahlen 2005. Die Verluste von SPÖ und Grünen fallen eben auch deshalb stärker auf, weil wir es am Resultat von 2005, dem besten linken Ergebnis aller Zeiten, messen.

Die rechte Reichshälfte konnte – ohne Wahlkarten wohlgemerkt – mit 41,58 Prozent ihr drittbestes Resultat seit 1945 einfahren. Im Schnitt lag die Rechte seit 1945 bei 38,75 Prozent. Spiegelbildlich zur Linken erreichte sie ihr bestes Ergebnis 1996 mit 43,2 Prozent und ihr schlechtestes 2005 mit 34,75 Prozent. Das erschreckende ist aber natürlich weniger das Gesamtergebnis der Parteien rechts der Mitte, sondern die Stimmenverteilung innerhalb der Rechten. In anderen Städten Europas verteilen sich die Stimmen rechts der Mitte auf Konservative, Rechtsliberale und eventuell kleinere rechtspopulistische Parteien. In Wien sind die Rechtspopulisten mit 27 Prozent allerdings fast doppelt so groß wie die Konservativen und 20 Mal so groß wie das bei diesen Wahlen rechtsliberal in Erscheinung getretene BZÖ. Die Rechte ist in Wien insgesamt nicht besonders stark und bei weitem nicht mehrheitsfähig. Trotzdem ist die Stärke der FPÖ, vor allem für SozialdemokratInnen, unheimlich und besorgniserregend.

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Hohe Löhne gegen die Krise

Die Konjunkturaussichten für 2010 und auch das kommende Jahr sind weit besser als erwartet. Welche Lehren kann mensch aus dieser schnellen Erholung der Ökonomie ziehen und wie langfristig ist dieses Wachstum?

Romana Brait

Die Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS bescheinigen Österreich für das Jahr 2010 ein reales BIP Wachstum von 2% bzw. 1,8%. 2011 soll die Wirtschaft laut Wifo um 1.9% und laut IHS um 2% wachsen. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 schrumpfte das österreichische BIP um 3,5%. Auch angesichts der Stärke dieses Einbruchs stellt sich die Frage, weshalb sich die österreichische Ökonomie verhältnismäßig schnell von der Krise erholen konnte?

Hierfür gibt es mehrere Gründe:

Einerseits beflügelt zurzeit der deutsche Exportaufschwung die heimische Ökonomie. Österreichs wichtigster Handelspartner verzeichnete im letzten Quartal ein rekordverdächtiges BIP-Wachstum von 2,2% gegenüber dem Vorquartal und 4,1% gemessen am Vorjahr. Wie lange dieser Aufschwung anhalten wird ist jedoch fraglich, da die USA von einer verschärften Arbeitsmarktkrise betroffen sind und drohen in einen Double-Dip, sprich eine erneute Rezession abzugleiten. Die weltweite Konjunktur sieht – auch wegen der harschen Konsolidierungsbemühungen im Euroraum – nicht gerade rosig aus. Export generiertes Wachstum ist auch nicht unbedingt nachhaltig. Überschussländer wie Österreich und Deutschland zwingen Defizitländer wie die USA, Griechenland oder Spanien in Handelsbilanzdefizite, steigende Verschuldung und die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit.

Die stabilisierende Größe in der Krise war und ist der private Konsum. Während die Investitionen immer noch unterhalb des Niveaus vor der Wirtschaftskrise liegen und die Industrie massive Auftragseinbrüche verzeichnet, steigt der private Konsum in Österreich heuer um geschätzte 0,9%, und selbst im Krisenjahr 2009 wuchs er um 0,4%. Bleibt zu fragen, welche Faktoren für diese Beständigkeit ausschlaggebend waren?

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Alle Jahre wieder – Die Verwaltungsreform

Pünktlich zur Budgeterstellung entflammt die Diskussion wie gespart werden kann. Durch die Wirtschaftskrise hat dieses Thema freilich spezielle Relevanz und die ÖVP fordert daher verschärft Einsparungen in der „ausufernden“ Verwaltung. Es bleibt die Frage ob sie am Ende des Tages auch bereit ist tatsächliche Privilegien und Ineffizienzen zu beseitigen oder es sich um bloße Wahlrhetorik handelt.

Rafael Wildauer

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat deutliche Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen. So lag das Budgetdefizit im Jahr 2009 bei 3,5% des BIP und soll im Jahr 2010 weiter auf 4,7% des BIP anwachsen. Vor diesem Hintergrund plant die Regierung mit der Budgetsanierung im Jahr 2011 zu beginnen. Nach den Wahlen in der Steiermark und Wien werden SPÖ und ÖVP die konkreten Maßnahmen diskutieren und beschließen mit denen die Konsolidierung des Staatshaushalts vorgenommen wird. Das selbst gesteckte Ziel ist die Senkung des Budgetdefizits auf 2,7% des BIPs im Jahr 2013 und somit wieder unter die Maastrichtgrenze von 3%. Dies bedeutet im Zeitraum von 2011 bis 2013 müssen insgesamt rund 10 Mrd. € eingespart oder mehr eingenommen werden. 60% dieser Summe sollen durch Ausgabeneinsparungen und 40% durch Mehreinnahmen aufgebracht werden. Auch wenn noch unklar ist welche neuen Steuern die zusätzlichen Einnahmen generieren sollen, so hat sich die Regierung auf der Ausgabenseite mit dem bereits im Mai beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetz schon auf Einsparungen in allen Bereichen festgelegt. In Bildung und Forschung soll lediglich weniger als bei anderen Ausgaben gespart werden.

Soweit der (ursprüngliche) Plan der Regierung. Konkrete Vorschläge für die (Teil)Umsetzung gibt es bis jetzt nur von Seiten der SPÖ, die ein begrüßenswertes Paket zur Einführung vermögensbezogener Steuern vorgelegt hat. Der schwarze Koalitionspartner verweist hingegen auf die Einsparungsmöglichkeiten in der Verwaltung die es primär auszuschöpfen gilt und will seit letzter Woche von Steuererhöhungen aufgrund der besseren Konjunktur nichts mehr wissen. Für Kanzler Faymann besteht die Herausforderung somit nicht nur in der Durchsetzung seiner Steuerpläne sondern auch im Schnüren eines intelligenten Sparpaketes, das bestehende Ineffizienzen und Privilegien beseitigt ohne einen Kahlschlag des österreichischen Sozialstaats zu bewirken. Freilich ist ein Teil des Wegs durch das erwähnte Finanzrahmengesetz schon vorgegeben.

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Effizientes und verfassungskonformes Fremdenrecht

Eine Replik von Stefan Hirsch* auf den Beitrag von Georg Feigl

Insgesamt 113 Behörden gibt es aktuell in Österreich, die für die Vollziehung des  Fremdenpolizeirechts und des Niederlassungsrechts in erster Instanz verantwortlich sind. Dass in diesem Kompetenz-Wirrwarr rasche Entscheidungen gefällt werden, ist wenig überraschend eher die Ausnahme. Um die Vollziehungspraxis  effizienter und einheitlicher zu gestalten, hat die SPÖ  daher schon seit längerem die Schaffung eines Bundeamtes für Migration (BAM) verlangt. Dort sollen alle erstinstanzlichen Zuständigkeiten gebündelt werden.  Die Dauer und Qualität der Entscheidungen erster Instanz (derzeit völlig unterschiedlich) sollen angepasst werden und die Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung erfolgen. All diese Forderungen hat die SPÖ gegen die ÖVP durchgesetzt.  Die Installierung eines Bundesamts für Migration ist nunmehr beschlossen und wird eine deutliche Verwaltungsvereinfachung bringen.

Generell ist ein effizienter und rascher Vollzug des Fremdenrechts im Sinne der Republik Österreich und vor allem im Interesse der Betroffenen. Neben klar geregelten Zuständigkeiten der Behörden soll dieses Ziel durch eine aktive Mitwirkung der Asylwerber am Zulassungsverfahren erreicht werden. Zur Erinnerung: Anfang Jänner hat Innenministerin Fekter eine mit Zwang durchsetzbar generelle und daher verfassungswidrige Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren für mehrere Wochen und ohne Einzelfallprüfung gefordert. Dieser Vorschlag von Fekter ist vom Tisch: Die SPÖ hat unter Verhandlungsführung von Verteidigungsminister Norbert Darabos  eine Lösung erzielt, die verfassungskonform ist.  Es wird keine – wie von Ministerin Fekter geforderte – generelle Anwesenheitspflicht für mehrere Wochen geben.  Es wird eine „besondere Mitwirkungsphase“ für die Asylwerber in der Dauer von fünf Tagen geben – in dieser Phase müssen sie zu 100 % am Zulassungsverfahren mitwirken (z.B. Prüfung von Dokumenten, Feststellen der Gründe für die Flucht etc.). Das Verlassen der Erstaufnahmestelle wird in begründeten Fällen möglich. Im Falle der Verletzung der Mitwirkungspflicht kann es Sanktionen geben. Einen Haftantrag kann es NUR nach einer Einzelfallprüfung geben. Wenn ich Asyl will, ist es zumutbar, den Behörden fünf Tage für das Zulassungsverfahren zur Verfügung zu stehen.

Nicht zum ersten Mal ist es also der SPÖ gelungen, die ÖVP hier auf den Boden der Verfassung zurückführen.  Wieso ich das erwähne? Weil es noch gar nicht allzu lange her ist, dass der Verfassungsgerichtshof Gesetze im sensiblen Fremdenrechts- und Asylbereich wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat –  und zwar in den Jahren 2000 bis 2006 unter Schwarz-Blau, als die ÖVP auch schon den Innenminister gestellt hat. Erst, seit dem die SPÖ wieder die Regierung führt, wird wieder genau auf die Einhaltung der Verfassung geachtet. Und mit der Regierungsbeteiligung der SPÖ  im Jahr 2007 wurde auch endlich ein Asylgerichtshof eingeführt. Dieser hat vor zwei Jahren als Spezialgerichtshof für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes seine Arbeit aufgenommen. Seitdem wurden fast zwei Drittel der rund 23.600 Altverfahren abgebaut. Diese rasche Abwicklung der Asylverfahren liegt in erster Linie im Interesse der Betroffenen. Denn durch das Verhindern von langen Phasen der Unsicherheit konnte der Asylvollzug wesentlich menschlicher gestaltet werden.

*Stefan Hirsch ist Pressesprecher von Verteidigungsminister Norbert Darabos

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FPÖ neuerdings Anwältin der Reichen

In den letzten Wochen hat die FPÖ eine eindeutige Wende im Bereich der vermögensbezogenen Steuern vollzogen. Strache stellt sich nun gegen eine ursprünglich selbst geforderte Millionärssteuer und möchte Stiftungen unangetastet lassen. Die SPÖ wäre gut beraten, diesen Kurswechsel dem selbst ernannten Anwalt des kleinen Mannes um die Ohren zu schmeißen.

Nikolaus Kowall

Es ist zum schmunzeln. HC Strache, der seit Jahren von der Politik lebt und als Klubobmann der FPÖ ein Gehalt von 14.000 Euro im Monat kassiert, beschwerte sich im Zuge einer FPÖ Klubklausur in Graz über die angeblichen roten Millionäre Faymann, Voves und Häupl. Eine seriöse Diskussion über die Höhe von Politikergehältern ist mit Sicherheit zulässig und die neoklassische Arbeitsmarktlogik, dergemäß man gute Politiker/innen nur bei entsprechender guter Bezahlung bekäme, darf sicherlich bezweifelt werden. Politik ist kein Unternehmen und Politiker/in sollte in erster Linie Berufung, nicht Beruf sein. Dem FPÖ-Klubobmann muss jedoch eine gewisse Doppelmoral konstatiert werden. Der Blinde sticht den Einäugigen die Augen aus. „Wir wissen, was wir verdienen, aber wir stehen dazu“, machte Strache den eindrucksvollen Unterschied seiner Partei zur SPÖ klar.

Wesentlich relevanter ist jedoch ein Kurswechsel in der FPÖ, für den sich auch rote Strateg/innen ganz schnell interessieren sollten. Die FPÖ bewegt sich gegen ihre ursprüngliche Positionierung weg von den vermögensbezogenen Steuern. Wie der Kurier berichtet, hieß es noch am 3. Mai des Vorjahres im blauen Parteipressedienst: „Die FPÖ fordere schon seit geraumer Zeit, die Stiftungsprivilegien zu hinterfragen[.]“ Zwei Tage vorher hatte Strache bei der 1.-Mai-Feier der Blauen in einem Bierzelt in Linz-Urfahr eine Vermögenssteuer für „Superreiche, Stiftungen und Spekulanten“ gefordert. „Die Täter und Spekulanten müssen zur Verantwortung gezogen werden.“ Ebenso verlangte er einen Runden Tisch bei SPÖ-Kanzler Werner Faymann, um über eine „Millionärssteuer, die die wirklich Reichen trifft“, zu debattieren.

In jüngster Vergangenheit kommen plötzlich ganz andere Töne aus den Reihen der FPÖ. Die von Strache als „Nadelstreifsozialisten“ titulierte SPÖ-Führung, würde nun mit „Scheinheiligkeit“ ehrlich verdientes Eigentum besteuern wollen, was die FPÖ ablehne, so Strache letzte Woche in Graz. Auf der Webseite der FPÖ wird noch nachgelegt: „Die sogenannte Reichensteuer, über die jetzt debattiert wird, ist ja nur ein Name, damit die Sache schöner klingt. Schlussendlich wird dabei eine neue Mittelstandssteuer herauskommen. Treffen werde diese Vermögenssteuer Besitzer von Eigentumswohnungen oder Häuslbauer.“ Es ist nicht Straches erster Angriff auf vermögensbezogene Steuern. Bereits in einem Interview mit dem Kurier Ende August meinte Strache „Ich bin gegen eine Reichensteuer“ und weiter „es wäre verrückt, neue Stiftungsgesetze zu machen und ein Stiftungskapital von 60 Milliarden Euro zu gefährden. Das würde Österreich nicht weiterhelfen.“

In der Auseinandersetzung um die Stimmen der Arbeitnehmer/innen sollte die SPÖ diesen FPÖ-Kurswechsel ganz rasch thematisieren. Es ist anzunehmen, dass einige reiche Freunde und Financiers der FPÖ sich HC Strache zur Brust genommen haben, um die unangenehmsten Steuerideen wie die Steuer auf Vermögenssubstanz (Millionärssteuer) und die Verschärfung der Stiftungsbesteuerung von der blauen Agenda zu streichen. In Frage für solche Interventionen kommen alte Haider-Förderer wie beispielsweise Waffenproduzent Gaston Glock, der Chef des Möbelriesen Leiner-Kika Herbert Koch sowie Mitglieder der Industriellenfamilie Turnauer. Also klassische Proponenten jenes kleinen Mannes, den die FPÖ bei ihrer Politik angeblich im Auge hat.

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Rote Karte für AsylwerberInnen?

Der „Asylkompromiss“ als ein weiteres Beispiel für das Versagen der SPÖ in der Asyl- und Migrationspolitik.

Gastkommentar von Georg Feigl

Mit dem Krone-Titelblatt vom 7.9. „Neue Pflichten für Asylwerber“ dürfte der Hintergrund der Xten Verschärfung des Aslyrechts auf den Punkt gebracht worden sein: Die Regierung will Härte gegen AsylwerberInnen zeigen und dafür endlich wieder mal von Krone und Co bejubelt werden. Ob die Verschärfung notwendig, sinnvoll, angebracht oder menschenrechtskonform ist, tritt in den Hintergrund. Wenig überraschend, dass eine sich schon längst allen christlichsozialen Wurzeln entledigte ÖVP eine Verschärfung will, die noch dazu der zuletzt eher angeschlagene Innenministerin sehr gelegen kommt um Durchsetzungskraft und Law&Order-Image zu signalisieren.

Zur Inszenierung der Verschärfung ist der Ministerin fast zu gratulieren: Aus einem kurzfristigen und meistens im Sommer auftretenden Monatshoch bei den Flüchtlingszahlen wird ein „alarmierender Anstieg“ gefolgert, auf den es zu reagieren gilt – obwohl selbst bei weiterhin so „hohen“ Antragszahlen die Jahressumme 2010 noch wesentlich niedriger sein würde als in den Jahren zuvor. Symbolisch passend wird nun eine „roten Karte für Flüchtlinge“ eingeführt (zur Kennzeichnung des einwöchigen Status). Mit der Umbenennung in Mitwirkungspflicht wurde dreierlei suggeriert: Erstens, dass derzeit die meisten AsylwerberInnen unkooperativ wären; Zweitens, dass es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung im Asylverfahren mitzuwirken gäbe; Und drittens, dass nur durch Einsperren eine Mitwirkung erreicht werden kann. Alle drei Unterstellungen sind sachlich nicht haltbar: Fast alle AsylwerberInnen wirken natürlich bereits jetzt mit, nicht zuletzt weil es eine gesetzliche Mitwirkungspflicht schon gibt. Bei Nichteinhaltung führt das aktuell zur Einstellung des Verfahrens, Entzug jeglicher materiellen Unterstützung und/oder zur Schubhaft. Es gibt aber einige – insbesondere Traumatisierte – die zu einer raschen Einvernahme schlichtweg nicht in der Lage sind, gerade wenn sie zumindest indirekt eingesperrt werden bzw ihnen der Zugang zu Betreuung und unabhängiger Beratung verwehrt wird.

Der Kernpunkt der Verschärfung betrifft eine indirekte Folge, die in der öffentlichen Debatte nur am Rande erwähnt wurde: die Verunmöglichung eines legalen Zugangs zu tatsächlich unabhängiger Rechtsberatung sowie die erschwerte Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen (zB schon länger in Österreich befindliche Familienmitglieder). Der Innenministerin muss zu Gute gehalten werden, dass sie dieses Ziel sogar offen ausgesprochen hat, in dem sie die Verschärfung als „Signal an die Beratungsindustrie“ bezeichnet hat. Die Verschärfung ist daher nicht nur populistisch, sondern auch eine konsequente Politik, die unabhängige Beratung nicht als Qualität von Rechtsstaatlichkeit, sondern als zu unterbindende Verfahrensverzögerung einschränkt. In den Erstaufnahmestelle gibt es eine solche schon länger nicht mehr, da das Innenministerium sukzessive Caritas, Diakonie und andere NGOs aus der Erstberatung verdrängt hat. Dazu passt, dass der letzten unabhängigen Beratung, die zumindest in der Nähe des Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen angesiedelt war, gerade erst die Finanzierung gestrichen wurde.

Das Innenministerium will möglichst ohne Fremdeinmischung rasche und effiziente Rückführungen durchführen, auch wenn das im Einzelfall nicht immer gerechtfertigt ist. Egal, so lange keine „mühsamen NGOs“ dazwischenfunken, ist es praktikabel, und das ist wichtiger als die haargenaue Einhaltung menschenrechtlicher Konventionen oder rechtsstaatlicher Standards. Dass die SPÖ hier mitspielt ist der eigentliche Skandal der Verschärfung, weil es Grundsätze betrifft, die weit über das Asylwesen hinausgehen.

Als sachliche Begründung für die Verschärfung wird angeführt, dass viele AsylwerberInnen während des Zulassungsverfahrens untertauchen. Die geplante Verschärfung ist aber nur eine Scheinlösung, denn erstens trifft sie auch die Mehrheit der Nicht-Untergetauchten, zweitens ist ein Untertauchen wohl auch weiterhin möglich, da auch die jetzige Regelung gemäß Medien kein System geschlossener Zellen vorsieht, und drittens weil es das eigentlich Problem einer fragmentierten europaweiten Asylpolitik unberührt lässt, die erst Anreize zum Untertauchen schafft. Sogenannte Dublin-Fälle (Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land aufgegriffen wurden und dh in Österreich eigentlich keinen Antrag mehr stellen können, weil das „Erstaufgreiferland“ zuständig ist) haben ein Interesse Unterzutauchen, da Abschiebung Schutzlosigkeit oder keine bzw katastrophale Betreuung bedeuten könnte (zB Griechenland). Eine tatsächliche Teillösung statt der jetzigen populistischen Scheinlösung wäre deshalb eine europäische Asylpolitik – die aber nicht zuletzt am vehementen Widerstand aus Österreich scheitert.

Dass die SPÖ hier wieder mal mitspielt, ist in der Sache wie auch strategisch beschämend. Abseits der Sachfrage stellt sich nämlich wie in jedem anderen Politikfeld auch die Frage, ob ein Kompromiss ein sozialdemokratischer Fortschritt wäre. Ein solcher ist hier nicht zu erkennen: Weder gibt es im Gegenzug ein seit langem gefordertes Staatssekretariat für Migration und Integration im Sozialministerium (wie auf regionaler Ebene in Wien ansatzweise verwirklicht), noch eine Verschiebung des Diskurses in Richtung sozialdemokratischer Grundwerte, noch sind damit Einheimische oder AsylwerberInnen besser gestellt, noch ist es ein Zeichen für die Unantastbarkeit der Menschenrechte, noch werden Vorurteile gegenüber einer der schwächsten gesellschaftlichen Gruppen abgebaut. Eine sozialdemokratische Regierung müsste deshalb die Zustimmung verweigern, ehe nicht auch eine sozialdemokratische Handschrift zu erkennen ist – die Umbenennung der Internierung in Mitwirkungspflicht kann das aber ebenso wenig sein wie der wohlwollende kurzfristige Applaus des Boulevards.

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Für eine Orientierung an den Grundwerten

Das letzte Video der Reihe „Für eine Wende in der SPÖ“ fordert eine Orientierung der tagespolitischen Entscheidungen und langfristigen Strategien an den Grundwerten der sozialdemokratischen Bewegung. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität bilden laut Eigendarstellung der Partei den Rahmen für das angestrebte Gesellschaftsmodell. Über die Jahre hinweg hat sich die SPÖ immer öfter von diesen Prinzipien entfernt und Forderungen aufgestellt oder Gesetze beschlossen, die nur schwer damit vereinbar sind. Beispiele sind der Hang von vielen SpitzenfunktionärInnen beim Thema Integration einen gemäßigten Kurs der Härte zu vertreten, die mitgetragene Verschärfung der Fremdenrechtsgesetze, die Ablehnung von substanziellen Vermögenssteuern oder die populistische Ablehnung der Weiterentwicklung der Europäischen Union.

Diese Politik soll dazu dienen WählerInnenstimmen gegen die FPÖ aber auch die ÖVP zu verteidigen und kurzfristig die eigene Position zu festigen. Die sozialdemokratische Idee beruht jedoch nicht auf Ausgrenzung von Menschen in Not, dem Hochhalten des Nationalstaates oder der Akzeptanz von Vermögens- oder Chancenungleichheit. Es wird der (geglaubte) kurzfristige Erfolg gegen die Glaubwürdigkeit eingetauscht. So lässt die Liberalisierungspolitik die Sozialdemokratie nun in der Wirtschaftskrise in vielen Ländern Europas wenig glaubhaft als echte politische Alternative wirken, war sie daran doch oft maßgeblich beteiligt.

Die Herausforderung besteht darin, sozialdemokratische Konzepte zu entwerfen, die auch tatsächlich über das Potential verfügen die damit angepeilten Probleme zu lösen. Die Fakten stehen bei vielen sozialdemokratischen Forderungen auf der Seite der Sozialdemokratie. Auf diesen gilt es die Argumente für die politische Auseinandersetzung aufzubauen und nicht auf der Schlagzeile eines österreichischen Kleinformats oder eines Umfrageergebnisses.

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