Effizientes und verfassungskonformes Fremdenrecht

Eine Replik von Stefan Hirsch* auf den Beitrag von Georg Feigl

Insgesamt 113 Behörden gibt es aktuell in Österreich, die für die Vollziehung des  Fremdenpolizeirechts und des Niederlassungsrechts in erster Instanz verantwortlich sind. Dass in diesem Kompetenz-Wirrwarr rasche Entscheidungen gefällt werden, ist wenig überraschend eher die Ausnahme. Um die Vollziehungspraxis  effizienter und einheitlicher zu gestalten, hat die SPÖ  daher schon seit längerem die Schaffung eines Bundeamtes für Migration (BAM) verlangt. Dort sollen alle erstinstanzlichen Zuständigkeiten gebündelt werden.  Die Dauer und Qualität der Entscheidungen erster Instanz (derzeit völlig unterschiedlich) sollen angepasst werden und die Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung erfolgen. All diese Forderungen hat die SPÖ gegen die ÖVP durchgesetzt.  Die Installierung eines Bundesamts für Migration ist nunmehr beschlossen und wird eine deutliche Verwaltungsvereinfachung bringen.

Generell ist ein effizienter und rascher Vollzug des Fremdenrechts im Sinne der Republik Österreich und vor allem im Interesse der Betroffenen. Neben klar geregelten Zuständigkeiten der Behörden soll dieses Ziel durch eine aktive Mitwirkung der Asylwerber am Zulassungsverfahren erreicht werden. Zur Erinnerung: Anfang Jänner hat Innenministerin Fekter eine mit Zwang durchsetzbar generelle und daher verfassungswidrige Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren für mehrere Wochen und ohne Einzelfallprüfung gefordert. Dieser Vorschlag von Fekter ist vom Tisch: Die SPÖ hat unter Verhandlungsführung von Verteidigungsminister Norbert Darabos  eine Lösung erzielt, die verfassungskonform ist.  Es wird keine – wie von Ministerin Fekter geforderte – generelle Anwesenheitspflicht für mehrere Wochen geben.  Es wird eine „besondere Mitwirkungsphase“ für die Asylwerber in der Dauer von fünf Tagen geben – in dieser Phase müssen sie zu 100 % am Zulassungsverfahren mitwirken (z.B. Prüfung von Dokumenten, Feststellen der Gründe für die Flucht etc.). Das Verlassen der Erstaufnahmestelle wird in begründeten Fällen möglich. Im Falle der Verletzung der Mitwirkungspflicht kann es Sanktionen geben. Einen Haftantrag kann es NUR nach einer Einzelfallprüfung geben. Wenn ich Asyl will, ist es zumutbar, den Behörden fünf Tage für das Zulassungsverfahren zur Verfügung zu stehen.

Nicht zum ersten Mal ist es also der SPÖ gelungen, die ÖVP hier auf den Boden der Verfassung zurückführen.  Wieso ich das erwähne? Weil es noch gar nicht allzu lange her ist, dass der Verfassungsgerichtshof Gesetze im sensiblen Fremdenrechts- und Asylbereich wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat –  und zwar in den Jahren 2000 bis 2006 unter Schwarz-Blau, als die ÖVP auch schon den Innenminister gestellt hat. Erst, seit dem die SPÖ wieder die Regierung führt, wird wieder genau auf die Einhaltung der Verfassung geachtet. Und mit der Regierungsbeteiligung der SPÖ  im Jahr 2007 wurde auch endlich ein Asylgerichtshof eingeführt. Dieser hat vor zwei Jahren als Spezialgerichtshof für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes seine Arbeit aufgenommen. Seitdem wurden fast zwei Drittel der rund 23.600 Altverfahren abgebaut. Diese rasche Abwicklung der Asylverfahren liegt in erster Linie im Interesse der Betroffenen. Denn durch das Verhindern von langen Phasen der Unsicherheit konnte der Asylvollzug wesentlich menschlicher gestaltet werden.

*Stefan Hirsch ist Pressesprecher von Verteidigungsminister Norbert Darabos

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