Für wen lobbyiert eigentlich Kunst hat Recht?

Leonhard Dobusch

Die Wikipedia definiert Astroturfing wie folgt:

Der Begriff Astroturfing, auch Kunstrasenbewegung, bezeichnet […] politische Public-Relations- und kommerzielle Werbeprojekte, die darauf abzielen, den Eindruck einer spontanen Graswurzelbewegung vorzutäuschen. Ziel ist es dabei, den Anschein einer unabhängigen öffentlichen Meinungsäußerung über Politiker, politische Gruppen, Produkte, Dienstleistungen, Ereignisse und ähnliches zu erwecken, indem das Verhalten vieler verschiedener und geographisch getrennter Einzelpersonen zentral gesteuert wird.

Bei der Initiative „Kunst hat Recht“ handelt es sich um so einen Fall von Astroturfing. Von Verwertungsgesellschaften mit beträchtlichen finanziellen Mitteln ausgestattet versucht eine PR-Agentur den Eindruck zu erwecken, es handle sich bei der Initiative um eine Graswurzelbewegung von Kunstschaffenden.

Seit ihrer Gründung versucht sich „Kunst hat Recht“ mit zweifelhaften Initiativen an Meinungsmache. Ursprünglich hatte die Initiative sogar die Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz gefordert, was zur Gründung der GegeninitiativeKunst gegen Überwachung“ und schließlich zur Abschwächung diesbezüglicher Forderungen im Zuge der Anti-ACTA-Proteste führte.

Auffällig war von Anfang an, dass eine Forderung, die für die Einkommen der Kunstschaffenden von besonderer Bedeutung ist, nämlich jene nach der Einführung eines Urhebervertragsrechts in Österreich, überhaupt nicht im Forderungskatalog auftauchte. Ziel eines Urhebervertragsrechts ist es, dem strukturellen Machtungleichgewicht zwischen Kunstschaffenden und Verwertern entgegenzutreten. Ein Beispiel dafür wäre ein „Bestsellerparagraph“, in dem Verwerter zu Nachzahlungen verpflichtet werden, sollten sie mit einem Werk viel mehr verdienen, als ursprünglich gedacht. Auch im wissenschaftlichen Bereich könnten UrheberInnen durch ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht davor geschützt werden, sämtliche Veröffentlichungsrechte an übermächtige Wissenschaftsverlage abtreten zu müssen.

Während es in Deutschland bereits seit langem Regeln zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung von Kreativen gibt, fehlen entsprechende Bestimmungen bislang im österreichischen Urheberrecht. Da ist es doch verwunderlich, dass eine Initiative, die sich „Kunst hat Recht“ nennt und beansprucht, für die Kunstschaffenden im Land zu sprechen, genau diese Forderung ausspart? Hauptgrund dafür ist wohl, dass bei einigen Verwertungsgesellschaften die Verwertungsindustrie mit im Boot sitzt. So werden z.B. 50% der Gesellschaftsanteile der LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.) von der IFPI, dem Verband der Österreichischen Musikwirtschaft, gehalten. Diese Akteure haben natürlich kein Interesse an einer Stärkung der Verhandlungsposition von Kunstschaffenden auf ihre Kosten. Gleichzeitig können sich Verwertungsindustrie und Kunstschaffende leichter auf die Forderung einer Festplattenabgabe einigen, von der beide Seiten profitieren – auf Kosten Dritter, in diesem Fall der KonsumentInnen (vgl. auch einen Presse-Gastbeitrag des Wiener JG-Vorsitzenden Marcus Gremel zur Thematik).

Neue Brisanz hat dieser Umstand im Zuge der Diskussionen um die geplante Urheberrechtsnovelle bekommen. Der kürzlich durchgesickerte Entwurf (vgl. auch Erläuterungen) von Justizministerin Karl verzichtete nämlich ebenfalls auf ein Urhebervertragsrecht – und die Einladung auf VertreterInnen der Zivilgesellschaft, während „Kunst hat Recht“ und andere Lobby-Organisationen der Verwertungsindustrie teilweise gleich mehrfach mit am Tisch saßen (vgl. Futurezone-Bericht).

Nicht zuletzt deshalb
stellten gestern SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger und SPÖ-Sprecherin für Creative Industries, Elisabeth Hakel, ein vom deutschen Urheberrechtsexperten Till Kreutzer erstelltes Gutachten zum Thema Urhebervertragsrecht in Österreich vor. Ziel war es, aufbauend auf den Erfahrungen mit dem in vielerlei Hinsicht unzureichenden Urhebervertragsrecht in Deutschland einen Vorschlag für Österreich zu erarbeiten. Und Futurezone berichtete von der Präsentation des Gutachtens folgendes:

Für die SPÖ sind laut Ablinger und Hakel die Ermöglichung nichtkommerzieller Werknutzungen im Netz und ein Urhebervertragsrecht Bedingungen für die Zustimmung im Parlament: „Ein Urheberrecht neu ohne Urhebervertragsrecht kommt für uns nicht in Frage.“

Die Reaktion von „Kunst hat Recht“ erfolgte heute via OTS-Aussendung. Die Aussendung ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert:

  1. Sie versucht den Eindruck zu erwecken, Sonja Ablinger stünde mit ihrer Haltung ganz alleine da. Das tut sie aber keineswegs. Denn die von Ablinger und Hakel bei der Pressekonferenz vertretene Position entspricht 1-zu-1 jenem Positionspapier, das erst vor wenigen Wochen am SPÖ-Bundesparteitag mit großer Mehrheit beschlossen worden war. Ablinger und Hakel vertreten deshalb nicht „Positionen von radikalen Netzaktivisten“, wie es in der OTS-Aussendung heißt, sondern den absoluten Mainstream der SPÖ. Hier als Astroturfing-Lobby die Distanzierung von einem demokratischen Beschluss des SPÖ-Bundesparteitags zu fordern ist nur noch grotesk.
  2. Besonders perfid ist aber die Argumentation in der Aussendung zum Urhebervertragsrecht. So wird behauptet, dass das Urhebervertragsrecht „in keinem Zusammenhang mit der kommenden Novelle steht und von dieser nicht behindert oder ersetzt wird.“ Diesen Zusammenhang gibt es natürlich: da das Urheberrecht jetzt novelliert wird, ist das genau der Zeitpunkt, um über das Urhebervertragsrecht zu reden. Wann denn sonst? Auch der Verweis darauf, dass diese Diskussion „auch auf europäischer Ebene geführt und vermutlich noch mehrere Jahre andauern wird“ ist irreführend: das Urhebervertragsrecht ist einer der wenigen Bereiche des Urheberrechts, wo auf nationaler Ebene noch sehr weitreichende Handlungsspielräume bestehen. Genau das wird auch im Gutachten von Till Kreutzer deutlich gemacht.

Mittlerweile gibt es auch eine OTS-Antwort von Sonja Ablinger auf die Aussendung von „Kunst hat Recht“, die sichtlich um Ausgewogenheit bemüht ist:

„Mein Ziel ist es, die angemessene Vergütung von Kunstschaffenden sicher zu stellen – sei es durch ein Urhebervertragsrecht oder pauschale Abgaben. […] Gerne lade ich daher Doron Rabinovici, Christof Straub und Valie Export zu einem Gespräch ins Parlament ein. Ich bin mir sicher, dass wir in einer ernsthaften Diskussion viele gemeinsame Anliegen finden.“

Bleibt zu hoffen, dass schön langsam manche der UnterzeichnerInnen des Aufrufs von „Kunst hat Recht“ sich fragen werden, ob sie diese Rambo-Lobby weiterhin mit ihrem Namen unterstützen wollen.

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19 Responses to Für wen lobbyiert eigentlich Kunst hat Recht?

  1. holzingr 13. Februar 2013 at 22:13 #

    warum ist mein kommentar wieder verschwunden..?

    • leonido 13. Februar 2013 at 22:16 #

      der ist nicht verschwunden, der steht nur unter dem artikel auf netzpolitik.org – dort ist dieser artikel gespiegelt.. 😉

  2. Heinrich Elsigan 12. Januar 2013 at 21:11 #

    Sehr geehrter Herr Gerhard Ruiss,
    warum haben Sie es nicht in Erwähgung gezogen, anstatt die Kunden abzumahnen, gemeinsam mit den Internetprovidern eine Lösung zu implementieren, wo die Downloader von Musik und Filmen auf kostengünstiger Onlinekaufservices umgeleitet werden, wo der heruntergeladene Song dann zum Kauf angeboten wird?
    Das ginge wesentlich einfacher als die Voratsdatenspeicherung bei den Providern anzuzapfen und wäre weniger bestrafend. Mit guter Werbung oder LiveIntervies von Künstlern und Autos zu gewinnen ab 100 gekauften Songs wäre das ein besseres Geschäftsmodell, dass auch weniger die Internetprovider in Verlegenheit brächte personenbezogene Privatdaten ihrer Kunden weiterzugeben!

    Die Anwaltskammer hätte vielleicht weniger gefallen an dieser Idee, ich denke aber solche sanfte Winks mit dem Zaunpfahl sind besser, als die volle Härte gegen potentielle und bestehende Kunden!

  3. Metaller 12. Januar 2013 at 20:21 #

    Ich find die Idee von Herrn Elsigan gut. Wir Metaller werden öfters auf Kurzarbeit gschickt. Kupferdiebe, fladern die ganzen Schienen und Leistungen von da ÖBB und Wiener Linien. Ich bin für die Hart aber Gerecht gegen Metalldiebe und die Leermetallabgabe für die Metaller undn Metallfachverband. An der Grenz könntma a Metalldetektorsystem machen, des ist sicha billiger als de Internetüberwachung.

  4. Gerhard Ruiss 12. Januar 2013 at 20:09 #

    Es muss in meinem Kommentar trotzdem Mär heißen und nicht (wie von mir falsch geschrieben) Mähr.
    Herzliche Grüße
    Gerhard Ruiss

  5. G. H. 12. Januar 2013 at 18:54 #

    Unverhältnismäßig!

    Die Hauptproblematik ist eigentlich, dass der Staat es versäumt, die wohlerworbenen Rechte – und auch Pflichten – der Bürger im digitalen Raum zu vertreten, die diesen aber laut Verfassung zusteht, wenn wir schon von einer Rechtsgeltung im fiktiven „österreichischen“ Teil des Netzes sprechen müssen. Als Beispiel hier nur kurz die eMail, die eigentlich analog unter dem Postgeheimnis stehen müßte, es aber nicht tut, weil einzelne Gruppen die Gusnt der Stunde nutzen, im digitalen Raum einfach gar keine Rechte sondern nur Pflichten gelten zu lassen.

    Hier herrscht einfach ein Vakuum, welches die Politik seit den frühen 90ern fahrlässig ermöglicht und insbesondere Wirtschaft und Lobbyisten dazu ermutigt, zur Selbstjustiz zu greifen.

    In diesem Kontekt muss man auch die Versuche sehen, eine Urheberrechtsnovelle gegen den offenkundigen Willen der Mehrheit der Staatsbürger durchzusetzen und an der demokratischen Generaldiskussion um digitales österreichisches Staatsgebiet vorbeizuschummeln.

    Künstler sind nur ein Teil des Spektrums – denn was wären sie ohne Publikum – oder staatliche Förderungen (bei denen wir weltweit in Österreich führend sind).

    Hier ist auch das eigentliche Problem: Wir haben einen Systemübergang, der ohne Alternativplan von den Künstlern, die jahrzehntelang mühsam um eine gute Position im alten System gerungen haben, nur um zu sehen, dass diese jetzt – wo sie endlich die Früchte ihrer Arbeit ernten könnten – durch den Fortschritt stark beeinträchtigt wird.

    Ich kann hier als warnendes Beispiel nur die Filmindustrie aufzeigen, durch deren Kampagnen sich Künstler und Publikum entfremdet haben und bei der dann der einzelne Künstler wirklich zwischen die Fronten gerät.

    Entrüstete Künstler sollten auch bedenken, dass – zumindest wenn Sie schon einmal Kafka gelesen haben – sie ebenfalls aktiv gegen die offenkundigen Urheberrechts- und Verwertungseinschränkungen eines ihrer berühmteren Kollegen verstoßen haben. Denn Kafkas Werke wurden nicht verbrannt, sondern raubkopiert, remixed und dann posthum aufgelegt.

    Hier sehen wir das Wirken eines weiteren Aspektes der Gesamtgesellschaft, die von Künstlern für die (natürlich relativ gesehen) freie Ausbildung, Förderungen, defizitäre Institutionen usw. im Gegenzug das Recht einfordert, dass es kein absolutes Recht des Künstlers an seinem Werk gibt (welches ja immer auch an die Gesellschaft gebunden ist, in der es entsteht), sondern das Werk letztendlich als Teil des weltweiten Kulturschaffens allen gemeinsam gehört.

    Ein exklusives Verwertungsrecht bis 70/90 Jahre NACH dem Tod des Künstlers – welches unter anderen mit der zynischen Begründung, dass so die Familie der Künstler erhalten wird – ist in diesem Zusammenhang einfach nicht mehr einsichtig.

    Einzelpersonen und kleine Institutionen sind dabei immer shcon die perfekten Bauernopfer gewesen, da sie sich wie Lemminge an die Linie gro0er Verwerter halten, statt ihre Agilität zu nutzen, um in dem entstandenen Vakuum bessere und neue Bedingungen für das künstlerisch tätige Individuum vorbei an traditionellen Kanälen auszuhandeln.

    Tragikomisch ist ja auch, dass die einzige Konkurrenz großer Verwerter – nämlich kleine, loose Einheiten, die besser operieren könnten – sich durch diesen kadavergehorsam selber ins wirtschaftliche Aus drängen, statt eine neue Nische für sich zu erschließen.

    Und auch an der Verwerterfront tut sich einiges – die erste Creative Commons Verwertungsgesellschaft (Dtld) wird in Europa konstituiert – was bedeutet, dass sie in direkter Konkurrenz zu bestehenden Organisationen tritt und auch einen Teil der Abgaben bekommen muß – insbesondere weil man sich als Künstler ja auch über das europäische Ausland vertreten lassen kann.

    Je besser die Lobbyisten jetzt ihre Arbeit machen, desto größer ist daher in Wirklichkeit der Schaden für die Kunstschaffenden – bei strengeren Regeln und mit dem Rechtsstaat nicht mehr vereinbaren Durchsetzungsorgien wird der Bürger zum Künstler aber auch zum Konsumenten und wählt letztendlich einfach dadurch, dass eben nicht gekauft wird – sondern getauscht.

    Die Lage in österreich bleibt daher wie immer hoffnungslos – aber nicht ernst.

    Gernot Hausar

  6. Heinrich Elsigan 12. Januar 2013 at 16:48 #

    http://blog.area23.at/2013/01/welche-rechte-hat-die-kunst-oder-ein.html

    Nichts desto trotz halte ich die Festplattenabgabe in der Höhe für simplen Raub um die die mangelnde Wirtschaftlichkeit der künstlerischen oder kreativen Leistung einfach von einem anderen Fachverband kassieren zu können (in dem Fall sogar von 1[Handel] + ½[Internetprovider] + ½[Ubit]) , ähnlich wie die Presseverleger von Google beim LSR!

  7. Heinrich Elsigan 12. Januar 2013 at 15:31 #

    quod dixi dixi, ich will weiters noch erwähnen, dass neben der Piratenpartei bei den ersten STOP ACTA Demos, nur die SJÖ und das BZÖ anwesend war und unabhängige JVPler auf Besuch, während die BundesSPÖ, ÖVP, FPÖ Acta im Parlament unterzeichneten.

  8. Heinrich Elsigan 12. Januar 2013 at 13:56 #

    Zur Info eine kurze Erinnerung an das sozialpartnerschaftliche Konzept in Österreich:
    Bei den Metallervehandlungen handelt der demokratisch legitimierte Fachverband der Metallindustrie mit der legitimierten Gewerkschaft die Rahmenbedingungen aus. Bei Kunst hat Recht ist die Situation noch viel komplexer: Es gibt die Rechteverwerter (Sparte Industrie durch Bundesfachverband vertreten), die Künstler (vertreten?) und andere, die durch die von den Rechteverwertern gefordeten Gesetzesänderungen betroffen sind, wie jeder Bürger (ohne Vertretung), die Internetprovider (mit ihrem Fachverband als Vertretung), der Handel (Festplatten mit ihrem Verband als Vertretung) und generell Teile der Ubit (ebenfalls teilweise durch die Ubit Bundessparte in Vertretung)

  9. leonido 12. Januar 2013 at 13:47 #

    Lieber Edi,

    mir Polemik vorzuwerfen nach einer derartigen OTS wie der gestrigen hat auch Chuzpe.

    Im Unterschied zu KHR und auch Dir hier wieder, anerkenne ich durchaus viele Forderungen als legitim. Wie gesagt: ich bin nicht prinzipiell gegen Pauschalvergütungen, ja wenn es sein muss sogar eine Festplattenabgabe. Dafür muss es dann aber auch Anpassungen im Urheberrecht geben. So wie beim Kompromiss Leerkassettenvergütung und Privatkopie-Schranke.

    Es kann nicht sein, dass alles verboten bleibt und sogar die Anti-Terror-Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden soll und gleichzeitig neue Abgaben eingehoben werden.

    Und warum KHR nicht für ein Urhebervetragsrecht eintritt hast Du mir auch nicht erklärt.

    Ein Satz noch zu Astroturfing: Ich sehe das als Strategie, die durchaus legal ist und der man sich auch bedienen kann. KHR ist halt so ähnlich wie im Fall der von Gesamtmetall finanzierten INSM, die 250 ÖkonomInnen einen Aufruf unterschreiben lässt und dann von einer ÖkonomInnen-Initiative spricht. Man muss sich dann halt auch gefallen lassen, dafür kritisiert zu werden.

    Zum Abschluss: Mit den Argumenten von KHR habe ich mich an dieser und anderer Stelle schon X-Mal auseinandergesetzt (deshalb auch der Link auf meine Homepage mit vielen Texten zum Thema) und werde es hier nicht wiederholen – nicht zuletzt deshalb, weil ich jetzt wieder (weiter-)arbeiten muss, um zu publizieren und meinen Lebensunterhalt zu verdienen bzw. weiterhin wissenschaftlich tätig sein zu können.

    Liebe Grüße,
    Leonhard

  10. Heinrich Elsigan 12. Januar 2013 at 13:43 #

    „Die Tatsache, dass sich KünstlerInnen ebenso wie jede andere Gruppierung der Wirtschaft und Gesellschaft professionelle Unterstützung holen, um ihre Anliegen zu kommunizieren, ist wohl nachvollziehbar und legitim.“
    Ich nehme an die Initiative „Kunst hat Recht“ hat sich an ähnlich basisdemokratischen Strukturen orientiert, wie es seriöse Fachverbände, Gilden, Vereinigungen oder Gewerkschaften auch tun, oder? Die Fachvertretung wurde bestimmt basisdemokratisch als Organ der Künstler in einer Vollversammlung in den dafür gesetzlich geeigneten Strukturen (wie Verein, Verband oder Körperschaft) demokratisch legitimiert, oder?

  11. Edward Strasser 12. Januar 2013 at 13:31 #

    Lieber Leo,

    in deinem Blogbeitrag behauptest du, dass die Initiative „Kunst hat Recht.“ keine „echte“ Initiative von Kunstschaffenden wäre. Du stellst in den Raum, dass sich die beteiligten 2.700 KünstlerInnen und rund 40 Kunstverbände von der Verwertungsindustrie instrumentalisieren ließen. Kein Mensch, der diese öffentliche Diskussion zum Urheberrecht seit mehr als einem Jahr verfolgt bzw. sich mit dem Leben und Arbeiten von Kunstschaffenden in Österreich beschäftigt, kann ernsthaft annehmen, dass sich KünstlerInnen das gefallen lassen würden. Doch zur Frage, ob die österreichischen Kunstschaffenden selbständig denken oder am Gängelband der Großindustrie hängen, hat Autor Gerhard Ruiss bereits geschrieben.

    Da du aber auch die Rolle meiner Agentur bei „Kunst hat Recht.“ ansprichst, muss ich darauf antworten:

    Die Tatsache, dass sich KünstlerInnen ebenso wie jede andere Gruppierung der Wirtschaft und Gesellschaft professionelle Unterstützung holen, um ihre Anliegen zu kommunizieren, ist wohl nachvollziehbar und legitim. Ebenso wie jede Interessenvertretung, jede Partei und jede größere NGO eine Pressestelle haben, nutzen auch die sehr zahlreichen InitiatorInnen von „Kunst hat Recht.“ das Instrument einer koordinierenden Pressestelle. Wenn du ihnen das absprichst oder das als unlauter darstellst, dann sprichst du damit auch jeder anderen Interessenvertretung das Recht ab, auf ihre Anliegen mittels professioneller Medienarbeit aufmerksam zu machen.

    Die Initiative „Kunst hat Recht.“ ist so transparent wie ihre InitiatorInnen und UnterstützerInnen real. Die Schwerpunkte und Aussagen der Pressearbeit von „Kunst hat Recht.“ werden von lebenden Kunstschaffenden bestimmt und verabschiedet. Ich lade dich gerne ein, bei diesen sehr intensiven Prozessen einmal Zaungast zu sein. Ich bin mir sicher, die KünstlerInnen würden das lustig finden.

    Jetzt aber wieder mit vollem Ernst: Die von den UrheberInnen vertretenen Anliegen sind genauso legitim, wie dein Recht, deine Anliegen zu vertreten. Das Kern-Anliegen der Kunstschaffenden, für ihre Leistungen fair entlohnt zu werden, entspricht nur weniger dem Zeitgeist der „Netz-Community“. Die Forderungen der UrheberInnen verdienen in einem demokratischen Diskurs Gehör und sachliche Diskussion – unabhängig davon, wie man dazu stehen mag.

    Aber dazu auch ein persönliches Wort: Ja, es ist meine Meinung, dass jeder und jede Kunstschaffende das Recht hat, über die Verwendung ihrer und seiner Werke selbst zu bestimmen. Es ist meine Meinung, dass geistiges Eigentum eine wichtige Grundlage unserer Gesellschaft bleiben soll. Es ist meine Meinung, dass es keinen Anspruch darauf gibt, künstlerische Werke ohne Bezahlung zu konsumieren. Es ist ein Grundprinzip meiner Arbeit und meines Lebens, nur Anliegen zu unterstützen, die ich auch gerne vertrete.

    In deinem Blogbeitrag bedienst du dich der unsauberen Methode, die Reputation der Kunstschaffenden von „Kunst hat Recht.“ anzugreifen, anstatt ihre Argumente einer sachlichen Würdigung zu unterziehen. Kein Journalist würde derartige Vorwürfe veröffentlichen, ohne eine Stellungnahme der „Beschuldigten“ einzuholen. Dass du in entscheidenden Fragen zum Urheberrecht eine andere Meinung als viele UrheberInnen vertrittst, ist legitim. Dass du damit direkt die Interessen von weltweit marktbeherrschenden Konzernen förderst, die Content möglichst gratis und ohne Auswirkung auf ihre Gewinnspannen nutzen wollen (während die von dir gefürchteten Verwertungsgesellschaften in Österreich bestimmend ihren Kunstschaffenden „gehören“), ist nicht unkomisch. Dass du dabei zu Mitteln der Polemik greifst, finde ich schade.

  12. Gerhard Ruiss 12. Januar 2013 at 11:52 #

    Nicht zum ersten Mal versuchen die Gegner/innen urheberrechtlicher Lösungen im Sinn der Künstler/innen gegenüber einer nur allgemein damit befassten Öffentlichkeit den Eindruck einer nicht selbstständig handelnden Künstler/innen/schaft zu vermitteln. Sonja Ablinger, die es jahrelang versäumt hat, mit Künstler/inne/n über Urheberrechte zu reden und stattdessen lieber Netzakteur/e/innen zum wiederholten Meinungsaustausch über Neue Netzpolitik eingeladen hat, lehnt zwar den Entwurf zur Urheberrechtsgesetznovelle, der noch gar nicht fertig formuliert vorliegt, jetzt schon ab, sie will aber immerhin nach jahrelanger Nichtwahrnehmung der Gesprächsangebote von Künster/inne/n nunmehr auch mit Künstler/inne/n reden. Wir von „Kunst hat Recht“ nehmen diese an uns ausgesprochene Einladung gerne an.

    Auf den im Blog verbreiteten Unfug einer nicht selbstständig Standpunkte formulieren könnenden Künstler/innen/schaft muss man erst gar nicht eingehen. Sollte es aber das Bedürfnis geben, nachzulesen, was österreichische Künstler/innen wie formulieren, dazu gibt es ganze Bücher, in denen das jederzeit nachgeschlagen werden kann. Wir nehmen selbstverständlich die Dienste einer professionellen Presse- und Organisationsbetreuung in Anspruch und sehen es auch mit Genugtuung, wie sich unsere Standpunkte als Künstler/innen durch zahlreiche Gespräche mit der Verwerterseite eines von Überwachungen freien Netzes bei den Produzenten durchgesetzt haben.

    Die im Blog aufgebrachte Mähr, Sonja Ablinger vertrete die Parteilinie auf Grund des beschlossenen (Netz-)Positionspapiers am SPÖ-Parteitag, sollte nicht weiter verbreitet werden: Der SPÖ-Parteitag hat dieses Papier als Diskussionsgrundlage für weitere Diskussionen angenommen und nicht als Positionspapier der SPÖ. Immerhin auch schon im Sommer. Es hätte also viel Zeit gegeben, um mit uns und anderen das Gespräch zu suchen. Es soll aber dafür nicht zu spät sein, also werden wir das Gesprächsangebot von Sonja Ablinger sicher wahrnehmen.

    Gerhard Ruiss
    Kunst hat Recht
    Wien, 12.1.2013

  13. Mephistoteles 12. Januar 2013 at 07:36 #

    Ich wollte mit Einfluss, Macht und listiger Intrige Meinungshoheit erlangen, aber was ist passiert:
    Das einfache Volk ist aus ihrem schlaftrunkenen Konsumtrott aufgewacht und hat sich seiner Bürgerrechte besonnen und ging von sich aus wieder auf die Straßen demonstrieren. Fachverbände in der WKO, wie der Internetfachverband sind aus ihrem Dornröschenschlaf aufgewacht und haben wieder im Interesse ihrer Mitglieder begonnen zu agieren und nicht mehr auf meine Stimme gehört.

    Ich bin ein Teil von jener Kraft, der stets das Böhse will und dennoch Gutes schafft.

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