Tag Archives | Asylpolitik

Die systematische Generierung eines Teufelskreises

Es ist also vollbracht. Die schwarz/blaue Bundesregierung ist angelobt, das Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich.“ ist geschrieben und bereit für die Umsetzung. Seit der Ankündigung und Veröffentlichung des Regierungsprogrammes, werden einzelne Beschlüsse daraus in den Medien veröffentlicht und diskutiert. Dieser Beitrag widmet sich dem Thema der systematischen Ausgrenzung, Enteignung und Unterdrückung von Asylwerber_innen und Asylberechtigten und den möglichen Folgen.

von Jörg Schmidtberger* Continue Reading →

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Effizientes und verfassungskonformes Fremdenrecht

Eine Replik von Stefan Hirsch* auf den Beitrag von Georg Feigl

Insgesamt 113 Behörden gibt es aktuell in Österreich, die für die Vollziehung des  Fremdenpolizeirechts und des Niederlassungsrechts in erster Instanz verantwortlich sind. Dass in diesem Kompetenz-Wirrwarr rasche Entscheidungen gefällt werden, ist wenig überraschend eher die Ausnahme. Um die Vollziehungspraxis  effizienter und einheitlicher zu gestalten, hat die SPÖ  daher schon seit längerem die Schaffung eines Bundeamtes für Migration (BAM) verlangt. Dort sollen alle erstinstanzlichen Zuständigkeiten gebündelt werden.  Die Dauer und Qualität der Entscheidungen erster Instanz (derzeit völlig unterschiedlich) sollen angepasst werden und die Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung erfolgen. All diese Forderungen hat die SPÖ gegen die ÖVP durchgesetzt.  Die Installierung eines Bundesamts für Migration ist nunmehr beschlossen und wird eine deutliche Verwaltungsvereinfachung bringen.

Generell ist ein effizienter und rascher Vollzug des Fremdenrechts im Sinne der Republik Österreich und vor allem im Interesse der Betroffenen. Neben klar geregelten Zuständigkeiten der Behörden soll dieses Ziel durch eine aktive Mitwirkung der Asylwerber am Zulassungsverfahren erreicht werden. Zur Erinnerung: Anfang Jänner hat Innenministerin Fekter eine mit Zwang durchsetzbar generelle und daher verfassungswidrige Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren für mehrere Wochen und ohne Einzelfallprüfung gefordert. Dieser Vorschlag von Fekter ist vom Tisch: Die SPÖ hat unter Verhandlungsführung von Verteidigungsminister Norbert Darabos  eine Lösung erzielt, die verfassungskonform ist.  Es wird keine – wie von Ministerin Fekter geforderte – generelle Anwesenheitspflicht für mehrere Wochen geben.  Es wird eine „besondere Mitwirkungsphase“ für die Asylwerber in der Dauer von fünf Tagen geben – in dieser Phase müssen sie zu 100 % am Zulassungsverfahren mitwirken (z.B. Prüfung von Dokumenten, Feststellen der Gründe für die Flucht etc.). Das Verlassen der Erstaufnahmestelle wird in begründeten Fällen möglich. Im Falle der Verletzung der Mitwirkungspflicht kann es Sanktionen geben. Einen Haftantrag kann es NUR nach einer Einzelfallprüfung geben. Wenn ich Asyl will, ist es zumutbar, den Behörden fünf Tage für das Zulassungsverfahren zur Verfügung zu stehen.

Nicht zum ersten Mal ist es also der SPÖ gelungen, die ÖVP hier auf den Boden der Verfassung zurückführen.  Wieso ich das erwähne? Weil es noch gar nicht allzu lange her ist, dass der Verfassungsgerichtshof Gesetze im sensiblen Fremdenrechts- und Asylbereich wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat –  und zwar in den Jahren 2000 bis 2006 unter Schwarz-Blau, als die ÖVP auch schon den Innenminister gestellt hat. Erst, seit dem die SPÖ wieder die Regierung führt, wird wieder genau auf die Einhaltung der Verfassung geachtet. Und mit der Regierungsbeteiligung der SPÖ  im Jahr 2007 wurde auch endlich ein Asylgerichtshof eingeführt. Dieser hat vor zwei Jahren als Spezialgerichtshof für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes seine Arbeit aufgenommen. Seitdem wurden fast zwei Drittel der rund 23.600 Altverfahren abgebaut. Diese rasche Abwicklung der Asylverfahren liegt in erster Linie im Interesse der Betroffenen. Denn durch das Verhindern von langen Phasen der Unsicherheit konnte der Asylvollzug wesentlich menschlicher gestaltet werden.

*Stefan Hirsch ist Pressesprecher von Verteidigungsminister Norbert Darabos

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Rote Karte für AsylwerberInnen?

Der „Asylkompromiss“ als ein weiteres Beispiel für das Versagen der SPÖ in der Asyl- und Migrationspolitik.

Gastkommentar von Georg Feigl

Mit dem Krone-Titelblatt vom 7.9. „Neue Pflichten für Asylwerber“ dürfte der Hintergrund der Xten Verschärfung des Aslyrechts auf den Punkt gebracht worden sein: Die Regierung will Härte gegen AsylwerberInnen zeigen und dafür endlich wieder mal von Krone und Co bejubelt werden. Ob die Verschärfung notwendig, sinnvoll, angebracht oder menschenrechtskonform ist, tritt in den Hintergrund. Wenig überraschend, dass eine sich schon längst allen christlichsozialen Wurzeln entledigte ÖVP eine Verschärfung will, die noch dazu der zuletzt eher angeschlagene Innenministerin sehr gelegen kommt um Durchsetzungskraft und Law&Order-Image zu signalisieren.

Zur Inszenierung der Verschärfung ist der Ministerin fast zu gratulieren: Aus einem kurzfristigen und meistens im Sommer auftretenden Monatshoch bei den Flüchtlingszahlen wird ein „alarmierender Anstieg“ gefolgert, auf den es zu reagieren gilt – obwohl selbst bei weiterhin so „hohen“ Antragszahlen die Jahressumme 2010 noch wesentlich niedriger sein würde als in den Jahren zuvor. Symbolisch passend wird nun eine „roten Karte für Flüchtlinge“ eingeführt (zur Kennzeichnung des einwöchigen Status). Mit der Umbenennung in Mitwirkungspflicht wurde dreierlei suggeriert: Erstens, dass derzeit die meisten AsylwerberInnen unkooperativ wären; Zweitens, dass es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung im Asylverfahren mitzuwirken gäbe; Und drittens, dass nur durch Einsperren eine Mitwirkung erreicht werden kann. Alle drei Unterstellungen sind sachlich nicht haltbar: Fast alle AsylwerberInnen wirken natürlich bereits jetzt mit, nicht zuletzt weil es eine gesetzliche Mitwirkungspflicht schon gibt. Bei Nichteinhaltung führt das aktuell zur Einstellung des Verfahrens, Entzug jeglicher materiellen Unterstützung und/oder zur Schubhaft. Es gibt aber einige – insbesondere Traumatisierte – die zu einer raschen Einvernahme schlichtweg nicht in der Lage sind, gerade wenn sie zumindest indirekt eingesperrt werden bzw ihnen der Zugang zu Betreuung und unabhängiger Beratung verwehrt wird.

Der Kernpunkt der Verschärfung betrifft eine indirekte Folge, die in der öffentlichen Debatte nur am Rande erwähnt wurde: die Verunmöglichung eines legalen Zugangs zu tatsächlich unabhängiger Rechtsberatung sowie die erschwerte Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen (zB schon länger in Österreich befindliche Familienmitglieder). Der Innenministerin muss zu Gute gehalten werden, dass sie dieses Ziel sogar offen ausgesprochen hat, in dem sie die Verschärfung als „Signal an die Beratungsindustrie“ bezeichnet hat. Die Verschärfung ist daher nicht nur populistisch, sondern auch eine konsequente Politik, die unabhängige Beratung nicht als Qualität von Rechtsstaatlichkeit, sondern als zu unterbindende Verfahrensverzögerung einschränkt. In den Erstaufnahmestelle gibt es eine solche schon länger nicht mehr, da das Innenministerium sukzessive Caritas, Diakonie und andere NGOs aus der Erstberatung verdrängt hat. Dazu passt, dass der letzten unabhängigen Beratung, die zumindest in der Nähe des Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen angesiedelt war, gerade erst die Finanzierung gestrichen wurde.

Das Innenministerium will möglichst ohne Fremdeinmischung rasche und effiziente Rückführungen durchführen, auch wenn das im Einzelfall nicht immer gerechtfertigt ist. Egal, so lange keine „mühsamen NGOs“ dazwischenfunken, ist es praktikabel, und das ist wichtiger als die haargenaue Einhaltung menschenrechtlicher Konventionen oder rechtsstaatlicher Standards. Dass die SPÖ hier mitspielt ist der eigentliche Skandal der Verschärfung, weil es Grundsätze betrifft, die weit über das Asylwesen hinausgehen.

Als sachliche Begründung für die Verschärfung wird angeführt, dass viele AsylwerberInnen während des Zulassungsverfahrens untertauchen. Die geplante Verschärfung ist aber nur eine Scheinlösung, denn erstens trifft sie auch die Mehrheit der Nicht-Untergetauchten, zweitens ist ein Untertauchen wohl auch weiterhin möglich, da auch die jetzige Regelung gemäß Medien kein System geschlossener Zellen vorsieht, und drittens weil es das eigentlich Problem einer fragmentierten europaweiten Asylpolitik unberührt lässt, die erst Anreize zum Untertauchen schafft. Sogenannte Dublin-Fälle (Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land aufgegriffen wurden und dh in Österreich eigentlich keinen Antrag mehr stellen können, weil das „Erstaufgreiferland“ zuständig ist) haben ein Interesse Unterzutauchen, da Abschiebung Schutzlosigkeit oder keine bzw katastrophale Betreuung bedeuten könnte (zB Griechenland). Eine tatsächliche Teillösung statt der jetzigen populistischen Scheinlösung wäre deshalb eine europäische Asylpolitik – die aber nicht zuletzt am vehementen Widerstand aus Österreich scheitert.

Dass die SPÖ hier wieder mal mitspielt, ist in der Sache wie auch strategisch beschämend. Abseits der Sachfrage stellt sich nämlich wie in jedem anderen Politikfeld auch die Frage, ob ein Kompromiss ein sozialdemokratischer Fortschritt wäre. Ein solcher ist hier nicht zu erkennen: Weder gibt es im Gegenzug ein seit langem gefordertes Staatssekretariat für Migration und Integration im Sozialministerium (wie auf regionaler Ebene in Wien ansatzweise verwirklicht), noch eine Verschiebung des Diskurses in Richtung sozialdemokratischer Grundwerte, noch sind damit Einheimische oder AsylwerberInnen besser gestellt, noch ist es ein Zeichen für die Unantastbarkeit der Menschenrechte, noch werden Vorurteile gegenüber einer der schwächsten gesellschaftlichen Gruppen abgebaut. Eine sozialdemokratische Regierung müsste deshalb die Zustimmung verweigern, ehe nicht auch eine sozialdemokratische Handschrift zu erkennen ist – die Umbenennung der Internierung in Mitwirkungspflicht kann das aber ebenso wenig sein wie der wohlwollende kurzfristige Applaus des Boulevards.

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