Verbot des kleinen Glücksspiel: Rechtsstaat gegen die Brute-Force Methode der Glücksspielindustrie

gluecksspiellobbyDie Novomatic kündigt an, sich um das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien nicht zu scheren. Die Automaten bleiben stehen, so das Unternehmen. Die Politik sollte sich überlegen, ob so eine Firma „zuverlässig in ordnungspolitischer Hinsicht“ ist – wenn nicht, sollte man die Lizenzvergabe für das Vollcasino im Prater an die Novomatic zumindest überdenken.

 Lea Six

Mit dem Jahreswechsel rückt nun endlich das Ende des kleinen Glücksspiels in Wien näher. Gleichzeitig werden die Drohgebärden der Glücksspielindustrie lauter. Vorige Woche wagte sich Novomatic aus der Deckung: Das Unternehmen werde Automaten mit über 2014 hinaus laufenden Konzessionen auch nach Jahresbeginn stehenlassen. Werden sie beschlagnahmt (oder mit Geldstrafen belegt), so werde Novomatic klagen. Im Windschatten von Novomatic schlossen sich weitere Automatenbetreiber dieser Drohung an. Um ihr Vorgehen zu legitimieren, hatte Novomatic gleich drei Gutachten parat. Eines erwies sich jedoch schnell als Schuss ins Knie: das Gutachten von Heinz Mayer ist bereits ein Jahr alt, der Verfasser vertritt inzwischen die gegenteilige Meinung: das Verbot ist rechtmäßig, die weiterlaufenden Konzessionen ungültig.

Inhalt

Was bisher geschah

Die Novelle des Glücksspielgesetzes aus dem Jahr 2010 brachte allerhand Neuerungen – einerseits wurden die maximalen Einsätze pro Spiel deutlich erhöht (von 50 Cent auf 1 Euro in Einzelausspielungen bzw. auf 10 Euro in Glücksspielhallen), andererseits wurde der Spielerschutz verschärft (Identitätskontrollen auch bei Automaten außerhalb von Casinos, Abkühlphasen zwischen den Spielen, elektronische Anbindung der Automaten an das Bundesrechenzentrum)[1]. Für diese Neuerungen wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2014 vereinbart, bis dahin sollten die alten Bescheide zum Betrieb des kleinen Glücksspiels gelten. Für den Betrieb ab 01.01.2015 – nun unter dem novellierten Gesetz – werden neue Lizenzen benötigt. Und genau hier hakt das sogenannte “Verbot” ein: nach dem Beschluss am Landesparteitag der SPÖ 2011 beschloss Rot-Grün im Wiener Landtag, dass keine neuen Lizenzen mehr ausgestellt werden – wobei die alten aufgrund der Novelle ihre Gültigkeit mit Ende 2014 verlieren. Dies kommt einem Verbot gleich. Die Streichung des Begriffs “Münzgewinnspielapparats” aus dem Veranstaltungsgesetz Ende November war dann nur noch juristisches Beiwerk.

Die Glücksspielindustrie setzt auf Brute Force Methode

Die weiterlaufenden Lizenzen einzelner Automaten sind Bescheide der Stadt Wien, doch handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zwischen zwei Parteien. Bei einem Vertragsbruch wäre es möglich, entgangene erwartete Gewinne einzuklagen. In Bescheide hingegen kann der Gesetzgeber viel einfacher eingreifen – wenn die handelnden Akteure von einer Gesetzesänderung nicht überrascht werden und lange genug Zeit haben, sich auf eine bevorstehende Änderung einzustellen, können private Unternehmen keinen Schadensersatz aus einer für sie ungünstigen Gesetzesänderung geltend machen. Führt der Gesetzgeber strengere Umweltschutzauflagen ein, kann ein umweltverschmutzendes Unternehmen ja auch nicht entgangene Profite einklagen. In Wien hatten die Automatenbetreiber nun über drei Jahre Zeit, sich auf die Gesetzesänderung einzustellen, die Überraschung sollte sich dadurch in Grenzen halten.

Natürlich steht es Novomatic und weiteren Automatenbetreibern frei, die Einkommenseinbußen aus dem frühzeitigen Auslaufen der Lizenzen einzuklagen. Der springende Punkt sind aber die Umstände, unter denen eine derartige Klage angedroht wird: Statt sich an die neue Rechtslage zu halten, die Automaten wegzuräumen und gegebenenfalls Einkommenseinbußen vor Gericht einzuklagen, versucht es die Glücksspielindustrie mit der Brute-Force-Methode: Sie vertraut auf die schiere Masse der Automaten und pokert darauf, dass die Exekutive nicht die personellen Ressourcen hat, alle zu kontrollieren. Die Kaltschnäuzigkeit, in der diese Kriegserklärung an den Rechtsstaat auch noch groß medial inszeniert wird, ist verblüffend.

Die Jubelmeldungen über das Ende des kleinen Glücksspiel in der letzten Woche von Rot und Grün beweisen, dass das Verbot als demokratiepolitischer Erfolg gewertet wird. Es ist ein Beispiel dafür, dass das vielfach totgesagte Primat der Politik mitunter sehr lebendig ist, dass der Rechtsstaat sehr wohl das Wohl seiner BürgerInnen vor den Interessen einer Milliardenindustrie schützen kann, dass sich zivilgesellschaftliches Engagement innerhalb einer Partei auszahlt und dass dies von der großen Masse der Bevölkerung auch goutiert wird.

Wir waren hoch erfreut über Ulli Simas Aussage, sicherlich nicht zurückzuweichen. Ihre Ankündigen, der Finanzpolizei (die ja nicht nur das kleine Glücksspiel, sondern zB auch Schwarzarbeit zu kontrollieren hat) “helfen” zu wollen, verfolgen wir mit großem Interesse. Sollten die Automaten tatsächlich fürs erste einfach stehengelassen werden, so wird jeder Kontrolleur bitter benötigt werden, um der Glücksspielindustrie klar zu machen, dass Gesetze auch für sie zu gelten haben. Wenn die Anzahl der Automaten nicht schnell signifikant geringer wird, kann daraus nur eine Forderung hervorgehen: Mehr Ressourcen für die Finanzpolizei!

Ist Novomatic „zuverlässig in ordnungspolitischer Hinsicht“?

Die Nonchalance, mit der sich Novomatic über den Rechtstaat stellt, sollte der Politik auch in der aktuell laufenden Lizenzvergabe für die Spielhalle im Prater (zukünftig ein Vollcasino) zu denken geben. Diese Lizenz sollte eigentlich schon im Sommer vergeben worden sein, doch die Casinos Austria klagten gegen die Vergabe. Das letzte Wort ist hier also noch nicht gesprochen. Sollte Novomatic keine Lizenz für ein Vollcasino für diesen Standort bekommen, so würde die höchst lukrative Spielhalle mit 01.01.2015 rechtswidrig werden. Das Glücksspielgesetz §21 (2) besagt, dass eine Konzession für eine Spielbank nur an Personen vergeben werden darf, die „den Ansprüchen genügen, die im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Spielbank und der Zuverlässigkeit in ordnungspolitischer Hinsicht liegen“. Ob ein Unternehmen, das sich bewusst über den Rechtsstaat stellt, diesen Anforderungen genügt, müsste sich die Politik nun dringend fragen.

[1]Die Eckpfeiler der Novelle werden hier aufgelistet, ein weiterführender Link zur gesamten Novelle ist darin ebenso zu finden: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710169.html

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3 Responses to Verbot des kleinen Glücksspiel: Rechtsstaat gegen die Brute-Force Methode der Glücksspielindustrie

  1. Lea Six 14. Dezember 2014 at 23:04 #

    Und hiermit begrüße ich auch ganz offiziell die Vertreter des Automatenverbands auf unserer Homepage (immer vorausgesetzt, dass Sie derjenige Helmut Kafka sind, der seines Zeichens Präsident und Pressesprecher des Automatenverbands ist)!
    Es ist ja an sich löblich, wie sehr Sie sich Ihre Job Description zu Herzen nehmen („Interessenvertretung der österreichischen Automatenkaufleute“, Zitat Ihrer Homepage), dennoch kann ich Ihrer massiven in allen möglichen Foren vorzufindende Vernaderungskampagne gegen das Verbot des kleinen Glücksspiels nichts abgewinnen.
    Abgesehen der immer wieder vorgebrachten Behauptung, dass ein Verbot das illegale Glücksspiel fördert (die Finanzpolizei wird Ihnen bestätigen, dass sie zB in Oberösterreich, wo das kl.Glücksspiel legal ist, besonders mit illegalen Automaten zu kämpfen hat), höre ich in letzter Zeit immer wieder eine besonders perfide Argumentation von seiten der Glücksspielindustrie: Dass sie sich ja natürlich an ein Verbot mit Freuden gehalten hätten, es hätte nur anders umgesetzt gehört, doch leider leider, so wie es jetzt dasteht, kann man leider nicht anders als es zu ignorieren…. dreist Hilfsausdruck.
    Das Gesetz wird halten, so wie es jetzt ist. Bisher habe ich noch von niemanden eine fundierte juristische Kritik dran gehört, der nicht für ebendiese auch bezahlt worden ist (womit ich keinerlei illegalen Zahlungen unterstelle!). Und falls dem nicht so ist, und das Gesetz wirklich Schwächen hat, dann verstehe ich nicht, warum Sie sich so aufregen: Dann hätten Sie doch allen Grund zur Freude, es würde Ihre Erfolgsaussichten bei den angedrohten Klagen erhöhen!

    • Wolfgang Kirchleitner 30. Dezember 2014 at 11:42 #

      Ich sehe mit Freuden in die Zukunft wenn (ehemalige merkwürdige Rauchsheriffs) zu Automatensheriffs mutieren.
      Anrufen – die Sofortmaßnahmen im Rathaus – wenn irgendwo ein Automat in Betrieb ist.
      Normalerweise bin ich klar gegen Vernaderung/Spitzelwesen, bei Nichteinhaltung des Verbotes vom kleinen Glückspiel werde ich auch „melden“ 😉

  2. Helmut Kafka 11. Dezember 2014 at 23:33 #

    Die „Fassungslosigkeit“ der Fr. Stadtrat Sima soll darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzesbrecher die Stadt Wien ist. Denn die hat hat rechtswidrig das im Glücksspielgesetz bis 18.2.2011 vorgeschriebene Landesglücksspielgesetz nicht beschlossen um die Vergnügungssteuer weiter kassieren zu können. (Dabei hätte auch ein Verbot und die Aufhebung der Konzessionsbescheide beschlossen werden können).
    So versucht die populistische Politik aus den Opfern des Wiener Rechtsbruchs auf einmal Täter zu machen.
    Ausdrücklich hat Wien die Aufhebung der Konzessionsbescheide verweigert und versucht nun dem Bund ab 1.1.15 den schwarzen Peter zuzuschieben.
    Tatsächlich treten mit 1.1.2015 00:00 Uhr zwei weitere Unionsrechtswidrigkeiten des bereits mit Verfassungswidrigkeiten und Unionsrechtswidrigkeiten behafteten Glücksspielgesetzespfuschs in Kraft.
    Sich um die bekannten Folgen eines Verbotes nicht zu kümmern ist verantwortungslos!

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