Statutenreform: Steter Tropfen höhlt den Stein

Vor wenigen Wochen wurde, relativ überraschend und kurz vor dem Landesparteitag, von der Führung der SPÖ Wien ein Entwurf für eine Statutenreform vorgelegt. Dieser Entwurf wurde von uns hier und auch beim 1. Mai am Rathausplatz heftig kritisiert. Neben der Ausarbeitung des Entwurfs “unter Ausschluss der Parteiöffentlichkeit” gab es inhaltlich einiges zu kritisieren: Die Verschiebung von Entschlussfassungen vom Landesparteitag zur (deutlich kleineren) Wiener Konferenz, Einschränkungen für kritische Sektionen und Mitglieder.

In den letzten zwei Wochen ist einiges passiert. Der von der Parteiführung ausgearbeitete Entwurf wurde in den Bezirken diskutiert. Am 2.5. fand eine Online-Veranstaltung zum Thema statt, und auch bei der Antragskonferenz am 14.5. war die Statutenreform ein Hauptthema. Kritik war hier überall unüberhörbar. Dass die Parteiführung diese Kritik aber gehört hat, sieht man in dem nun überarbeiteten Statutenantrag sehr deutlich. Wesentliche Punkte wurden deutlich entschärft, einige deutliche Verbesserungen in Sachen innerparteilicher Demokratie eingeführt Bei der Wiener Konferenz gibt es immer noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Insgesamt ist der neue Entwurf aus unserer Sicht aber ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung: Zu MEHR innerparteilicher Demokratie. Falls er beim Landesparteitag am 28.5. tatsächlich beschlossen wird (was noch nicht fix ist), werden wir die neu eingeführten Mechanismen auf alle Fälle nutzen, um für eine wirkliche Reform in unserem Sinne zu kämpfen!

Inhalt

Grundsätze (§ 1)

Der im ersten Entwurf eingefügte Absatz zu den Mitgliederrechten und -pflichten, der den Spielraum für innerparteiliche Kritik massiv eingeschränkt und eine dadurch induzierte Änderung von inhaltlichen Positionierungen massiv erschwert hätte, wurde ersatzlos gestrichen. Das ist eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme.

Einschränkung der Autonomie von Sektionen (§ 3)

Dass die Gründung, Zusammenführung und Teilung von Sektionen – wie auch schon im Erstentwurf – vom Bezirksvorstand auf den Bezirksausschuss übertragen wird, ist grundsätzlich ein richtiger Schritt, den wir begrüßen. Dass dies „nach politischer Maßgabe“ erfolgen kann, wurde nun im Rahmen der Überarbeitung gestrichen. Damit ist die missverständliche und damit problematische Formulierung nicht mehr im Entwurf enthalten. Sinnvoll wäre es gewesen, hätte man eine Art „Bestandsgarantie“ für Sektionen ins Statut aufgenommen, die diese vor politisch motivierten Eingriffen übergeordneter Ebenen schützt.

Verlängerung der Wahlperiode auf Sektionsebene (§ 6)

Die verpflichtende Ausdehnung der Wahlperiode von Sektions- und Bezirksgremien auf zwei Jahre wurde zurückgenommen. Zwar ist jetzt die Regelwahlperiode zwei statt zuvor einem Jahr. Diese kann aber im Bezirksregulativ auf ein Jahr verkürzt werden. Wir halten das für eine gute Lösung.

Erschwerung der Einberufung einer außerordentlichen Bezirkskonferenz (§ 13)

Im ursprünglichen Entwurf wurde die Hürde für die Einberufung einer Bezirkskonferenz von einem Drittel der Sektionen auf ein Drittel der Mitglieder erhöht. Das wäre eine Hürde gewesen, die – auch aufgrund der hohen Zahl an inaktiven Mitgliedern – kaum zu erreichen ist. Jetzt müssen mindestens ein Drittel der Sektionen nachweisen, dass die Hälfte ihrer Mitglieder die Einberufung der Bezirkskonferenz unterstützen. Das ist keine wirkliche Verbesserung. Es ist nachvollziehbar, dass man Hürden so gestalten möchte, dass nicht Einzelpersonen aus Sektionen außerordentliche Konferenzen einberufen können. Eine gute Lösung aus unserer Sicht wäre, dass ein Drittel der Sektionen eine Konferenz einberufen können, sofern sie einen Mehrheitsbeschluss in ihrem Sektionsausschuss nachweisen können.

Bezirksregulativ (§ 58)

Das neue Statut ermöglicht den Bezirksorganisationen erstmals eigene Bezirksregulative mit 2/3-Mehrheit zu beschließen. Diese dürfen die Rechte der Mitglieder und Delegierten nicht einschränken und dürfen nicht im Widerspruch zu Bundes- oder Landestatut stehen. Was fehlt, ist eine klare Festlegung, welche Regelungsinhalte die Bezirksregulative umfassen dürfen. Zudem sollte klarer festgelegt sein, dass im Rahmen des Bezirksregulativs die demokratische Mitwirkung der Mitglieder nur erweitert, nicht aber eingeschränkt werden kann.

Wiener Konferenz als Ersatz für Landesparteitag (§§ 28-33) und Antragsregulativ

Unser wesentlicher Kritikpunkt war, dass der Wiener Landesparteitag teilweise durch eine aufgewertete Wiener Konferenz ersetzt werden soll. Die Durchführungsbestimmungen und Fristenläufe dieser Wiener Konferenz sollen auch im überarbeiteten Entwurf vom Wiener Ausschuss festgelegt werden. Das gibt der Parteiführung großen Spielraum bei der Ausgestaltung der Konferenz. Besser wäre es gewesen diese Bestimmungen auf der Ebene des Statuts zu regeln. Das Gleiche gilt auch für das neu geschaffene Antragsregulativ. Immerhin geht es hier um Grundfragen der innerparteilichen Demokratie.

Die Parteiführung argumentiert in erster Linie mit den hohen Kosten des Landesparteitags, die mit einer Tagung in nur mehr jedem zweiten Jahr halbiert werden könnten. (Ein Landesparteitag in üblicher Größe soll ca. das zehnfache Kosten wie eine Wiener Konferenz mit ca. einem Viertel an Teilnehmenden). Die jährliche Tagung des Landesparteitags stellt für uns natürlich kein Dogma dar. Jedoch darf es dadurch zu keiner Einschränkung der repräsentativen Demokratie innerhalb der Partei kommen. Durch die „führungsnähere“ Zusammensetzung der Wiener Konferenz ist dies aber der Fall: Während die Mitglieder des Wiener Ausschusses, also die Parteiführung, sowohl bei Jahresparteitag als auch bei Konferenz in voller Stärke mit dabei sind, sind die Delegierten der Bezirke und der GewerkschafterInnen bei der Wiener Konferenz nur mehr zu einem Viertel vertreten. Delegierte der wichtigsten sozialdemokratischen Organisationen nur mehr zu einem Sechstel. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Dennoch wurde auch bei diesem Punkt eindeutig versucht, nachzubessern: Die Kompetenzen von Wiener Konferenz und Landesparteitag wurden klar voneinander abgegrenzt (mehr “tagespolitisch” vs. mehr “grundsätzlich”), die Überordnung des Landesparteitags gegenüber der Konferenz festgelegt, auch Statutenänderungen sind ausschließlich beim Landesparteitag möglich. Diese Klarstellung war dringend notwendig, und es ist erfreulich, dass dies nun auch so angepasst wurde.

Zusätzlich wurden einige demokratische Verbesserungen eingeführt: Landesweite Themeninitiativen sind nun ebenfalls in der Wiener Konferenz vertreten, und Sektionen erhalten nun erstmals direkt die Möglichkeit, Anträge an den Wiener Ausschuss und an die Wiener Konferenz zu stellen. Ein Schritt, den wir eindeutig begrüßen! Auch weitere Änderungen sind unterstützenswert, beispielsweise die Bestimmung, dass ein Bericht über die Behandlung der Anträge vorgelegt werden muss. Problematisch erscheint uns die Bestimmung, dass Anträge keine Forderungen enthalten dürfen, die in den letzten vier Jahren vom jeweiligen Gremium behandelt wurden. So dürfte die Beurteilung, ob ein Thema bereits behandelt wurde, nur sehr schwer möglich sein, weil Anträge immer gewisse Ähnlichkeiten aufweisen. Zudem erscheint uns die 4-Jahres-Periode zu lange. Auch die Prüfung, ob ein Antrag fakten- oder evidenzbasiert ist, scheint fragwürdig. Darüber hinaus finden sich einige der Verbesserungen lediglich im Antragsregulativ, nicht in den Statuten, wo sie eigentlich hingehören würden.

Trotz aller, immer noch bestehender, Kritikpunkte freuen wir uns aber aufrichtig, dass die zahlreichen Kritiken nun, anders als noch 2019, von der Landesparteiführung gehört, und zu einem großen Teil auch berücksichtigt wurden. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten, und uns weiter für ein deutliches Mehr an innerparteilicher Demokratie einsetzen. Wie wir uns das vorstellen, haben wir bereits dargelegt.

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