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Festplattenabgabe verschoben: Kein Grund zum Jubeln

Leonhard Dobusch

Die Einführung einer Pauschalabgabe auf Festplatten (vgl. Gastbeitrag dazu von Paul Stepan) ist zumindest vorerst gescheitert. Justizministerin Karl machte in einem Interview klar, dass es keinen Beschluss vor der Wahl geben wird:

Kommt im Urheberrecht eine Festplattenabgabe?

Da liegen die Meinungen weit auseinander. In dieser Legislaturperiode kommt die Abgabe nicht.

Während die Lobbying-Plattform der Verwertungsgesellschaften „Kunst hat Recht“ in einer Aussendung gegen diese Entscheidung protestierte, jubelte die Lobbying-Plattform der Gerätehersteller und -verkäufer via Facebook über die „Meldung des Tages!!!!“.

Aber auch als jemand, der einer Festplattenabgabe skeptisch und der Initiative „Kunst hat Recht“ kritisch gegenübersteht, mag sich bei mir keine Freude einstellen. Diese Entscheidung, vorerst keinen diesbezüglichen Beschluss zu fassen, ist nämlich vor allem ein Indiz für verhärtete Fronten. Ein mehr und mehr unzeitgemäßes Urheberrecht bleibt damit so, wie es ist. Dabei wäre es hoch an der Zeit, dass sich beide Seiten bewegen.

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Für wen lobbyiert eigentlich Kunst hat Recht?

Leonhard Dobusch

Die Wikipedia definiert Astroturfing wie folgt:

Der Begriff Astroturfing, auch Kunstrasenbewegung, bezeichnet […] politische Public-Relations- und kommerzielle Werbeprojekte, die darauf abzielen, den Eindruck einer spontanen Graswurzelbewegung vorzutäuschen. Ziel ist es dabei, den Anschein einer unabhängigen öffentlichen Meinungsäußerung über Politiker, politische Gruppen, Produkte, Dienstleistungen, Ereignisse und ähnliches zu erwecken, indem das Verhalten vieler verschiedener und geographisch getrennter Einzelpersonen zentral gesteuert wird.

Bei der Initiative „Kunst hat Recht“ handelt es sich um so einen Fall von Astroturfing. Von Verwertungsgesellschaften mit beträchtlichen finanziellen Mitteln ausgestattet versucht eine PR-Agentur den Eindruck zu erwecken, es handle sich bei der Initiative um eine Graswurzelbewegung von Kunstschaffenden.

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Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, einleuchtend und falsch ist

Eine Antwort auf den Beitrag von Dürrer, Kolonovits, Markovics und Ruiss im Standard vom 18. Juli 2012

Von Paul Stepan*

Was hilft das Urheberrecht wenn nicht einmal die Texte gelesen werden, die ohnehin gratis sind. So zum Beispiel das Positionspapier der SPÖ zur Netzpolitik für dessen Zustandekommen die Abgeordnete Sonja Ablinger und eine Reihe weiterer BereichssprecherInnen zeichnen. Dort findet man dann beispielsweise Sätze wie diesen „So ist eine […] Einführung von Pauschalvergütungsmodellen grundsätzlich überlegenswert, wenn gewährleistet wird, dass bei Einhebung durch Verwertungsgesellschaften […], die Fragen der Transparenz und gerechten Verteilung der Vergütungen garantiert sind.“

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