Bravo, Bravo, Bravo! Oder: Warum die Regierung beim Bankgeheimnis den Kurs halten muss

Die Regierung plant im Zuge der Gegenfinanzierung der Steuerreform entschieden gegen Steuerbetrug vorzugehen und unter anderem das Bankgeheimnis abzuschaffen. Die GegnerInnen dieser Maßnahme sehen Österreich in den totalitären Überwachungsstaat abgleiten. Drei Argumente, warum es wichtig ist, dass die Regierung in dieser Frage nicht einknickt und dem Heer aus selbsternannten DatenschützerInnen die Stirn bietet.

Rafael Wildauer*

Inhalt

Grund 1: Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen an der Allgemeinheit

Steuerhinterziehung führt entweder dazu, dass all jene, die ihre Steuern ehrlich bezahlen, mehr beitragen müssen oder dazu, dass öffentliche Leistungen gekürzt werden. Der eine oder die andere Bürgerin mögen nun mit der aktuellen Ausgestaltung des Steuersystems nicht zufrieden sein, aus welchen Gründen auch immer. Eine Änderung des Status quo muss dann aber im demokratischen Prozess erkämpft werden. Wer so tut, als ob Steuerbetrug ein legitimes Mittel wäre „um sich zu wehren“, wendet sich vom Prinzip des Rechtsstaates ab.

Grund 2: Es gibt kein Datenschutzproblem mit dem Regierungsentwurf

Auf einen Schlag wimmelt es in Österreich nur so vor DatenschützerInnen, zumindest in den Zeitungen und deren Kommentarseiten. Nun wurde spätestens mit Edward Snowden auch einer globalen Öffentlichkeit die Wichtigkeit von Datenschutz vor Augen geführt. Und genau dies ist der springende Punkt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die von der Regierung geplante Abschaffung des Bankgeheimnisses irrelevant im Vergleich zu den jüngst aufgedeckten Machenschaften internationaler Geheimdienste. Der Regierungsentwurf sieht ein Kontenregister vor, das lediglich Informationen darüber enthält, bei welcher Bank welche Konten/Depots gehalten werden. Es wird also nicht jede Kontobewegung jeder/s Bürgerin/s erfasst. Es werden mit Hilfe von Handy-Verbindungsdaten und Ortsbestimmungen flächendeckend weit sensiblere Informationen über das Privatleben einzelner Personen gesammelt, als dies mit dem geplanten Kontenregister der Fall sein wird. Hinzu kommt, dass die Einführung eines Kontenregisters die Bekämpfung von Steuerbetrug klar erleichtert. Bei der Überwachung von Kommunikationsnetzwerken ist der Nutzen für Terror- oder Kriminalitätsbekämpfung viel umstrittener. Wer also ernsthaft über Datenschutz reden will, wird nicht mit dem geplanten Kontenregister beginnen.

Grund 3: Kontenregister sind unersetzlich im internationalen Kampf gegen Steuerbetrug

Steuerbetrug ist nicht nur ein lokales, sondern noch viel mehr ein globales Phänomen. Konten- und Treuhandregister und der gegenseitige Informationsfluss zwischen nationalen Steuerbehörden sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, international effektiv gegen Steuerhinterziehung vorgehen zu können. Es geht also nicht nur darum in Österreich sicherzustellen, dass alle BürgerInnen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch die nötigen Strukturen zu entwickeln, Steuerbetrug international zu bekämpfen und anderen Ländern dabei zu helfen, etwaige SteuerbetrügerInnen in Österreich identifizieren zu können.

Es gibt noch viel zu tun

Angesichts der aktuellen Panikmache der GegnerInnen ist es wichtig, die positiven Aspekte des Regierungsentwurfs hervorzuheben. Dies soll aber nicht darüber hinweg täuschen, dass weitere Schritte notwendig sind, um Steuerbetrug in Zukunft wirksamer bekämpfen zu können. Dazu zählt einerseits die Einführung eines Treuhandregisters, das ähnlich wie das Kontenregister, Treuhandvereinbarungen erfasst, um Steuerhinterziehung mittels „eigentümerlosen“ Vermögens zu verhindern. Andererseits sind weitere Anstrengungen auf europäischer und globaler Ebene notwendig, um zu verhindern, dass Konzerngewinne auf legale Art und Weise nicht oder mit lächerlich geringen Sätzen besteuert werden. Aber es gilt ein Problem nach dem anderen zu lösen.

*Rafael Wildauer studiert Ökonomie an der Kingston University London.

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