Gleichstellung ist keine Mogelpackung, Herr Leitl.

Dieser Artikel ist ursprünglich auf der Webseite von Sonja Ablinger erschienen. Wir finden ihn besonders lesenswert und “drucken” ihn mit freundlicher Genehmigung nochmals ab: Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sorgt sich nicht nur um den Wirtschaftsstandort Österreich, sondern auch um die niedrigen Frauenpensionen. Wenn man Frauen weiter mit 60 in die Pension schicke, so werde der Zustand der niedrigeren Pensionen prolongiert, wird er in einer Zeitung zitiert.

In solchen Momenten fällt mir immer Johanna Dohnal ein:

Aussagen über die Anhebung des Pensionsalters sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. Über diesen Punkt kann überhaupt nicht geredet werden, solange nicht alle Maßnahmen zur Gleichstellung der Frauen verwirklicht sind.

Sie drückte schon 1992 treffend aus, was bei dem Thema Anhebung des Frauenpensionsalters immer wieder aus dem Blick gerät: die Gleichstellung beim Pensionsalter setzt eine Gleichstellung der Frauen in arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitischen Bereichen voraus. Alle, die der vorzeitigen Erhöhung des Pensionsalters das Wort reden, wissen wohl wenig über Hintergründe und die konkrete Lebenssituation von Frauen oder sie sind ihnen egal.

Die Anhebung des Frauenpensionsalters ist bereits beschlossen. Sie wurde mit einem entsprechenden Zeitplan und einem damit in Verbindung stehenden Gleichbehandlungspaket im Parlament verabschiedet. Die Politikwissenschafterin Ingrid Mairhuber erläutert den Hintergrund dazu sehr gut in einem Buchbeitrag:

“Ausgangspunkt für die politischen Auseinandersetzungen über das unterschiedliche gesetzliche Pensionsalter von Frauen und Männern stellte zu Beginn der 1990er Jahre ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) dar. Nachdem sich ein männlicher Beschwerdeführer an diesen gewandt hatte, setzte der VfGH wegen „verfassungsrechtlicher Gleichheitswidrigkeit“ die geschlechtsspezifischen Regelungen des Pensionsanfallsalters mit Ende 1991 außer Kraft. Der VfGH anerkannte in seiner Begründung zwar, dass Frauen in der Mehrzahl noch immer durch Haushaltsführung und Kindererziehung einer Mehrbelastung ausgesetzt seien, stellte aber gleichzeitig fest, dass ein unterschiedliches Pensionsalter von Frauen und Männern kein geeignetes Mittel sei, um den Unterschieden in den gesellschaftlichen Rollen von Frauen und Männern angemessen Rechnung zu tragen.

Das VfGH-Erkenntnis löste vor allem bei den politischen und gewerkschaftlichen Frauenvertreterinnen heftige Kritik und Ablehnung aus, denn die Überprüfung der Gleichheitswidrigkeit pensionsrechtlicher Regelungen erfolgte unter Ausblendung der realen Situation. (…) Gerade in dieser Diskrepanz zwischen rechtlich-formeller Gleichstellung und faktisch-materieller Benachteiligung sah Johanna Dohnal eine frauenpolitische Chance, um weitreichende Maßnahmen zum tatsächlichen Abbau der Diskriminierung von Frauen zu fordern und umzusetzen. Demzufolge schnürte sie gemeinsam mit den Frauen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), der Arbeiterkammer (AK) und aller damals im Parlament vertretenen Parteien (SPÖ, ÖVP und Grüne), mit Ausnahme der FPÖ-Frauen, das sogenannte Gleichbehandlungspaket, das die Schlechterstellung bzw. Diskriminierung von Frauen in gesellschaftlicher, familiärer und ökonomischer Hinsicht abbauen sollte. Die darin angeführten Maßnahmen waren, so Johanna Dohnal,

„als Gesamtschau der aus Frauensicht notwendigen Mindestvoraussetzung zu sehen, die realisiert oder eingeleitet werden müssen, bevor schrittweise eine Angleichung des Pensionsanfallsalters wirksam werden kann“.”

Noch einmal zur Klarstellung: eine Anhebung des Frauenpensionsalters ist bereits beschlossen. Mit 2033 werden alle Frauen bis 65 arbeiten. Ab 2019 wird das Pensionsalter für vorzeitige Alterspensionen und ab 2024 die reguläre Alterspensionsgrenze schrittweise jeweils um sechs Monate erhöht, um das Antrittsalter der Frauen an das der Männer anzugleichen. Genau das wurde 1992 in der Annahme festgeschrieben, dass der Gleichstellungsprozess bis dahin erfolgreich beendet ist.

Wer jetzt das Frauenpensionsalter vorzeitig anheben will und dabei von Gleichstellung redet, der will Gleichstellung und Gerechtigkeit als Mogelpackung verkaufen, will überhaupt Schluss machen mit Gleichstellungspolitik oder hat kein Wissen über faktische Benachteiligungen von Frauen.

Ein paar Fakten dazu:

Frauen verdienen je nach Bezugsgruppen (Vollzeit, Teilzeit oder gesamtes Einkommen) zwischen 30%, 40% bzw. 60% weniger als Männer. Frauen verdienen in allen Branchen und in allen Berufsklassen weniger als Männer. Sie verdienen arbeitszeitbereinigt weniger. Sie verdienen bei gleicher beruflichen Stellung weniger als Männer und sie verdienen bei gleicher Ausbildung weniger.

  • Richtig ist, dass Frauen weniger verdienen, weil sie Teilzeit arbeiten und dieser Anteil stieg zwischen 1994 und 2012 von 26 auf 44,9 Prozent. Die hohe Teilzeitquote erklärt auch einen anderen Aspekt des Einkommensnachteils. Frauen verdienen weniger, weil sie weniger Stunden arbeiten. Allerdings sprechen wir hier nur von bezahlter Arbeit. Laut Statistik Austria werden 9,7 Mrd. Stunden jährlich für Hausarbeit, Kinderbetreuung, Pflege oder ehrenamtliche Mitarbeit zu zwei Drittel von Frauen geleistet, zu einem Drittel von Männern. Annähernd umgekehrt ist das Verhältnis bei bezahlter Erwerbsarbeit: Hier stehen 39% Frauen 61% Männern gegenüber.
  • Fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und fehlende väterliche Beteiligung führen dazu, dass Mütter von Kleinkindern im Haupterwerbsalter zunehmend auf Teilzeit umsteigen müssen. Besonderen Nachholbedarf gibt es noch bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen. So haben 21% der oberösterreichischen Gemeinden kein Angebot für diese Altersgruppe, die übrigen Gemeinden haben nur sehr wenige Plätze. VIF-konforme und damit Vollzeitarbeitszeit-taugliche Betreuungsplätze gibt es in OÖ überhaupt nur für 2,9 % aller Unter-Dreijährigen. (VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf und heißt: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag, an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Mittagessen im Angebot und maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen.)
  • Frauen verdienen weniger, weil sie in schlechteren Arbeitsverhältnissen stehen. Immer mehr Frauen sind berufstätig, aber es sind vor allem Teilzeitbeschäftigungen und prekäre Beschäftigungen, die auf Kosten von Vollzeitbeschäftigung wachsen. Mittlerweile liegt der Frauenanteil bei diesen schlecht abgesicherten Arbeitsplätzen bei 74%.
  • Bekannt ist auch, dass in Branchen, in denen Frauen besonders stark vertreten sind, deutlich schlechter bezahlt wird. So betrug 2011 das mittlere Bruttojahreseinkommen von Vollzeitbeschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen (78% Frauen) ca. 20.300 Euro während dieses beispielsweise im Bereich Energieversorgung (81% Männer) über 50.000 Euro erreichte.
  • Die Einkommen der Frauen liegt schon zu Beginn deutlich unter jener der Männer. So haben 42 % der Frauen, aber 28% der Männer ein Anfangsgehalt unter 1.200 Euro brutto monatlich, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich nachweist. Es zeigt sich auch, dass die Einkommen der Männer stärker zunehmen als die der Frauen. So steigen die Einkommen der Frauen im Alter zwischen 20 und 40 Jahren weit weniger stark als die der Männer. Die Einkommen der Männer in der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen waren 2009 um 61% höher als die Einkommen der 20- bis 29-Jährigen bei den Frauen betrug der Unterschied nur 37%, wie Ingrid Mairhuber in einem lesenswerten Beitrag über ‘Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit in der öster­rei­chi­schen Pen­si­ons­ver­si­che­rung’ im Kurswechsel ausführt.

Wenn Wirtschaftskammer-Präsident Leitl nun vorschlägt, das gesetzliche Frauenpensionsalter früher als beschlossen anzuheben, weil die Pensionen der Frauen zu gering sind und es „unsozial“ sei, die Frauen nicht länger arbeiten zu lassen, sei deutlich gesagt: Altersarmut ist die Folge von weiblicher Einkommensarmut. Wer Armut reduzieren, wer höhere Pensionen für Frauen will, muss vor allem bei den Löhnen und Gehältern ansetzen. Höhere Löhne und Gehälter sind das wirkungsvollste Rezept gegen weibliche Armut im Alter. Die letzten Arbeitsjahre – gerade auch weil ja die Durchrechnungszeiträume für die Pension stetig ausgedehnt wurden – haben keine Auswirkungen auf eine höhere Pension. Wer zurecht die niedrigen Frauenpensionen thematisiert, muss dort hinschauen, wo sie entstehen: bei den geringen Einkommen im Berufsleben und bei den verlängerten Durchrechnungszeiträumen. Weil Frauen ihr Berufsleben wegen Kinder und insgesamt der Pflege Angehöriger unterbrechen oder nicht Vollzeit ausüben, sind die besten Einkommensjahre noch immer von kurzer Dauer. Wer wirksam gegen niedrige Pensionen von Frauen etwas tun und Gleichstellung nicht zur Mogelpackung verkommen lassen will, der muss faktische Benachteiligungen abschaffen und effektive  Rechtsansprüche gleichzeitig garantieren.

Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  1. Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung und damit auch ein Recht auf Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit
  2. Anhebung der Mindestlöhne – ein Vollzeiteinkommen muss eigenständiges Leben garantieren
  3. Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe
  4. Einklagbarer Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und bundesweite Standards für Qualität und Öffnungszeiten
  5. Ausbau spezifischer Kinderbetreuungsangebote für besondere Situationen wie Nachtdienst
  6. Höhere Bewertung der Kinderbetreuungszeiten bei der Pensionsberechnung im Pensionskonto und bessere Anrechnung der Karenzzeiten in allen Arbeitsverhältnissen und Kollektivverträgen
  7. Rechtsanspruch auf bezahlten „Papamonat“
  8. Rechtsanspruch auf mobile Pflegedienste und Pflegeplatz
  9. Pendlerpauschale als entfernungsabhängige Direktzahlung
  10. Auftragsvergabe an Gleichstellung koppeln: Aufträge der öffentlichen Hand nur an Betriebe, die sich zu betrieblichen Gleichstellungsmaßnahmen verpflichten
  11. Quotenregelungen in Vorständen und Aufsichtsräten, auch in der Privatwirtschaft
  12. Die Möglichkeit für alle MitarbeiterInnen eines Betriebes, anonym und online die verschiedenen Gehaltsgruppen abzufragen und sich selbst mit ihnen zu vergleichen
  13. Klagsrecht für Arbeiterkammern und Gewerkschaften bei Verstößen gegen Regelungen bei den Einkommensberichten und Stelleninseraten
  14. Kollektivverträge auf Geschlechterbenachteiligung untersuchen und Diskriminierungsfallen schließen
  15. Kollektivverträge für alle Branchen
  16. Weiterentwicklung der Einkommensberichte:
    • Genauere Aufschlüsselung der Einkommensbestandteile (mit allen Zulagen, Überstundenpauschalen, Prämien, Sachleistungen)
    • Verpflichtung, die Einkommensberichte von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen
    • Sanktionen bei Verstößen gegen die Einkommenstransparenz
    • Verpflichtende Erstellung eines Maßnahmenplanes, um strukturelle und finanzielle Unterschiede auszugleichen

Das ist eine längere Liste – zugegeben – aber es sind jene

‚Mindestvoraussetzungen, die realisiert werden müssen’,

wenn man die Pensionen der Frauen erhöhen und Gleichstellung zwischen den Geschlechtern herstellen will. Gleichstellung beginnt nicht am Ende eines Arbeitslebens. Gleichstellung ist keine Mogelpackung, Herr Leitl.

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2 Responses to Gleichstellung ist keine Mogelpackung, Herr Leitl.

  1. punto 21. Oktober 2013 at 13:12 #

    Zum Anliegen „gleicher Lohn bei gleicher Leistung“ darf ich berichten, dass in obigem Artikel das Wort „Leistung“ überhaupt nicht vorkommt.

  2. punto 21. Oktober 2013 at 13:02 #

    @ „Frauen verdienen je nach Bezugsgruppen (Vollzeit, Teilzeit oder gesamtes Einkommen) zwischen 30%, 40% bzw. 60% weniger als Männer. Frauen verdienen in allen Branchen und in allen Berufsklassen weniger als Männer. Sie verdienen arbeitszeitbereinigt weniger. Sie verdienen bei gleicher beruflichen Stellung weniger als Männer und sie verdienen bei gleicher Ausbildung weniger.“

    Falls Frauen bei gleicher Leistung weniger verdienen, können sie seit Kreisky und Dohnal mit dem Gleichbehandlungsgesetz 1979 dagegen erfolgreich vorgehen.
    Die geringe Anzahl derartiger Verfahren zeigt. dass die Forderung „gleicher Lohn bei gleicher Leistung“ seit geraumer Zeit erfüllt ist und die SPÖ-Frauenpolitik mit ihrer „equal pay“-Gebetsmühle (in Österreich!) seit mindestens 30 Jahren sinnlos ist.

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