Das Verbot des kleinen Glücksspiels wird von manchen (absichtlich?) missverstanden. Es geht um notwendige Schritte zum Schutz von (potenziell) Betroffenen, es geht um Unabhängigkeit statt Bestechlichkeit, um klare Grenzen statt schleichender gesellschaftlicher Toleranzsteigerung – vernünftige Politik zum Wohle möglichst vieler und nicht für jene wenigen, die den nächsten Event sponsern oder am lautesten schreien.
Marlene Reisinger
Der Standard fasst die Meinung diverser Experten in einem rezenten Artikel zusammen: das Verbot des kleinen Glücksspiels sei nicht „vernünftig“. Wieder einmal wird Marktanalyst Kreutzer mit seiner nicht belegten Hypothese, dass sich das Spielaufkommen des kleinen Glücksspiels mit einem Verbot desselben fast 1:1 ins Internet verlagert, zitiert. Prinzipiell gilt es, die Methodik und Ergebnisse solcher Berichte kritisch zu hinterfragen. Für knapp 7.000 Euro kann man auf der Homepage von Kreutzer, Fischer und Partner diverse kommerzielle Auftragsarbeiten erwerben. Nichtsdestotrotz sei an dieser Stelle betont, dass Spielautomaten eindeutig das größere Spielsuchtpotenzial aufweisen, auch wenn Online-Spielsucht existiert und zunimmt. Ein Verbot kann also dabei helfen, die Zahl von neuen Spielsüchtigen zu reduzieren. An einer Regulierung des Online-Glücksspiels wird auf EU-Ebene ohnedies bereits gearbeitet.
Verbot führt zu besseren Rahmenbedingungen
Christoph Lagemann vom Institut für Suchtprävention erklärt im obigen Standard-Artikel: "Man darf das Glücksspiel nicht den Machenschaften einer Mafia überlassen" und bringt damit die Wichtigkeit der Rahmenbedingungen auf den Punkt. Glücksspiel sollte nur in einem kontrollierten Umfeld (v.a. Ausweispflicht und der Möglichkeit, sich als SpielerIn sperren zu lassen) stattfinden und nicht in irgendwelchen Hinterzimmer-Lokalen, in denen selbst Minderjährige unkontrolliert zocken können. Ein Verbot des kleinen Glücksspiels bedeutet eine Beschränkung von Automaten auf Casinos. Außerhalb Wiens dürfen auch Video-Lotterie-Terminals (die es in Wien nicht gibt) nur noch in sog. Outlets aufgestellt werden. Das bedeutet, nach dem Verbot des kleinen Glücksspiels wird es immer noch Automaten in Casinos geben. Der Unterschied ist jedoch, dass Schutzmaßnahmen für SpielerInnen besser umgesetzt und kontrolliert werden können.
Weiterführende Maßnahmen
Neben den bereits existierenden wären weiterführende Maßnahmen wünschenswert, z.B. die bestehenden „cool-off“-Phasen (Unterbrechung nach stundenlangem Spielen) zu verlängern, sowie speziell geschultes Casino-Personal einzusetzen, das in der Lage ist, problematisches Spielverhalten rechtzeitig zu erkennen, um gemeinsam mit Fachkräften einzuschreiten. Die beschlossene Regelung sieht vor, dass ab 2015 Spielautomaten in Wien nur noch in Casinos aufgestellt sein dürfen. Dies wird freilich nur eine wirksame Maßnahme sein, wenn das Verbot auch kontrolliert und illegale Automaten aus dem Verkehr gezogen werden. Bis 2015 muss bei bestehenden Automaten weiterhin kontrolliert werden, ob sie alle Anforderungen erfüllen und beispielsweise keine illegalen Spieleinsatzerhöhungen möglich sind. Offen bleibt freilich die Frage, wie sich ein bundesweites Verbot auf die wenige Tage vor der Kärntner Landtagswahl vergebenen Konzessionen auswirken würde und wie sehr die neue Regierung ein bundesweites Verbot des kleinen Glücksspiels vorantreiben wird.
Problem Sportwetten
(Sport-)Wetten rangieren beim Spielsuchtpotenzial zwar zwei Plätze hinter dem kleinen Glücksspiel, doch die schwache Regulierung führt zu ähnlichen Problemen wie beim kleinen Glücksspiel. Zusätzlich werden solche Wetten manipuliert bzw. werden statt Live-Rennen aufgezeichnete Rennen gezeigt (was illegalem Glücksspiel gleichkommt). Wettlokale und Werbung für Wetten sind omnipräsent und locken zahlreiche Jugendliche in die Wettbüros. Derzeit sind Wetten als Geschicklichkeitsspiel deklariert und unterliegen somit nicht dem Glücksspielgesetz, sondern den jeweils gültigen Landesgesetzen. Dies bedeutet, dass es keine einheitlichen Schutzmaßnahmen für die SpielerInnen und wenig Möglichkeiten für Sanktionen gibt. Deshalb ist die vom SPÖ-KonsumentInnenschutzsprecher Johann Maier getragene Initiative auf eine bundesweit einheitliche Regelung des Wettwesens unterstützenswert und ein wichtiger nächster Schritt!
Für das Allgemeinwohl
Bei der Forderung nach einem bundesweiten Verbot des kleinen Glücksspiels geht es nicht nur darum, vermeidbaren Schaden für SpielerInnen zu verhindern, sondern auch darum, ein Exempel zu statuieren: Gesetze dürfen nicht von Partikularinteressen profitorientierter Konzerne gestützt sein. Stattdessen soll basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Umfeld geschaffen werden, das menschliches Leid möglichst gering hält. Ein bundesweites Verbot des kleinen Glücksspiels wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Ad Casino-Automaten: Ja, besonders Casino-Stammgäste zeigen oft problematisches Spielverhalten, deswegen ist es hier wichtig, wie angemerkt stets für geschultes, bezeiten eingreifendes Personal zu sorgen.
Wenngleich die Einsätze beim kleinen Glücksspiel niedriger sind als im Casino – durch die sekundenschnellen Spielabfolgen und die fehlende tatsächliche Begrenzung der Spieldauer entstehen vor allem in Wien unkontrollierte Verluste für Spielende, Tag für Tag, niederschwellig im „Lokal ums Eck“. (Ob es etwa in Kärnten mit dem neuen Landesgesetz bzw. strengeren Schutzmaßnahmen etwas besser wird, bleibt abzuwarten).
An der Regulierung des Online-Glücksspiels wird gearbeitet, wenngleich es wünschenswert wäre, wenn das schneller gehen würde, ich glaube wir teilen die Meinung, dass etwa ein Rechtsakt statt bloß unverbindlicher Empfehlungen für Minimalstandards die bessere Lösung wäre.
Viel Meinung – wenig Ahnung – leider!
Die gefährlichsten Spielautomaten stehen in den Casinos. Dort kann man pro einem Spielstart in Sekunden gleich bis zu € 500.- unkontrolliert verlieren. Über die besonders große Gefährlichkeit der Casinoglücksspielautomaten gibt’s Studien, in Deutschland z.B.
An einer Regulierung des Online Glücksspiels wird in Brüssel NICHT gearbeitet, weil es keine effiziente Kontrolle gibt. Diese Mär wird von Monopolprofitierern zwecks Ablenkung verbreitet! Ein Anruf im Büro des zuständigen Kommissars Barnier hätte genügt. Vielleicht gibt es einmal eine unverbindliche Empfehlung für Minimumstandards! Ich halt Euch gerne einmal eine Power Point Präsentation über die Realität des Online Glücksspiels. Ähnlich dieser:
http://www.easg.org/media/file/loutraki2012/pres_pdf_loutraki_2012/wednesday_19_september_2012/1345-1545/parallel_4/1_helmut_kafka.pdf
Zu H.Elsigan: Die Parallelspiele sind eine Urban Legend – hat es in Österreich noch nie gegeben – aber im Glücksspielgesetz sind sie „endlich“ verboten!
Weiß Sektion 8, wieviel jetzt der maximale Einsatz pro Spiel beim kleinen Glückspiel beträgt?
Den folgenden Links entnehme ich, dass er nicht mehr als 50Cent bzw. 1€ pro Spiel hoch sein darf:
http://www.stop-kleines-gluecksspiel.at/automatenbewilligung.html
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=724690&dstid=685
Es gibt hierbei einiges Tricks, die ich als IT-ler schon aufgeschnappt habe. Man kann über Computer das Spiel parallelisieren und der spieler kann bis auf 20 Spiele gleichzeitig spielen, wobei er bei jedem nur 50Cent setzt und aber trotzdem real dann 10€ bei einem Spiel.
Ich würde ein feste Obergrenze pro Spiel für den Spieler festsetzen, weil so ist das nur ein juristischer Trick. Auch bei vielen anderen Geldeinsatzspielen, wie Sportwetten oder Devisen wird dieser durch die Maschine paralellisierte juristische Kniff gewählt.