Ja dürfen’s denn das? Über die Konsequenzenlosigkeit von erfundenen Medienberichten und wie wir dies ändern können.

Derzeit hat es kaum Konsequenzen, wenn Medien  gegen die Grundsätze guter journalistischer Arbeit verstoßen, wie beispielsweise Achtung des Persönlichkeitsschutzes jedes Menschen, den Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung,  die Verpflichtung zu Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten, oder die Unzulässigkeit der Einflussnahme Außenstehender. Indem öffentliche Institutionen nur noch in Medien Inserate schalten, die sich an die vom unabhängigen Presserat kontrollierten Qualitätsstandards halten, ließe sich diese Konsequenzenlosigkeit ändern.

Lea Six*

Inhalt

Schlagzeilen, die einem das Frühstück hochkommen lassen

Jeden Morgen steige ich, meist noch recht schlaftrunken, in die U-Bahn. Während ich mich mit den üblichen Widrigkeiten (wenig Platz, grantelnde MitfahrerInnen, laute Telefonate) des öffentlichen Verkehrs herumschlage, erwacht mein eigener kleiner Voyeurismus: ich bin immer neugierig, was denn andere Leute so lesen. Wo sind die heimlichen Lese-Verbündeten, die ein mir bekanntes Buch/Zeitschrift in der Hand halten? Doch mein herumschweifender Blick bleibt immer wieder an Schlagzeilen hängen, die einen das morgendliche Frühstück nur schwer verdauen lassen. Wüste Bedrohungsszenarien durch “die Flüchtlinge” werden da inszeniert, ganze Bevölkerungsgruppen werden unter Generalverdacht gestellt und nur noch als Gefahr, nicht mehr als Menschen dargestellt, Wien erscheint als brandgefährliches Pflaster, wo an jeder Ecke Räuber und Vergewaltiger lauern. Von einer durch und durch objektifizierenden und sexualisierten Darstellung von Frauen ganz zu schweigen. Kurz zusammengefasst: Die Hetze herrscht.

Ab und an lese ich auch Schlagzeilen, bei der die erste Reaktion ein “Was??” von der zweiten Reaktion “Das glaube ich so nicht!” abgelöst wird. Und zieht man dann andere Informationsquellen zu Hilfe, so kommt schnell auf, dass Schlagzeilen oft irreführend, ganze Artikel tendenziös, zugespitzt oder schlicht und einfach erstunken und erlogen sind.  

Ja dürfen’s denn das?

Es stellt sich die Frage: “Ja dürfen’s denn das?” Welche Regeln müssen JournalistInnen bzw. Medienherausgeber befolgen, und welche Konsequenzen drohen, wenn sie diese Regeln nicht befolgen? Auf diese Fragen gibt es zwei unterschiedliche Kategorien von Antworten, je nach Art des Verstoßes in der Berichterstattung. In die erste Kategorie fallen Falsch-Informationen, wie üble Nachrede, Verleumdung, Kreditschädigung oder Beleidigung. Sie betreffen direkt eine Person und sind sowohl im Strafrecht als auch im Medienrecht verankert. Fühlt sich eine Person durch die Berichterstattung über sich selbst in den Medien geschädigt, kann sie vor Gericht klagen. Im Falle einer Verurteilung können Ansprüche auf Bezahlung einer medienrechtlichen Entschädigung gegen das Medium (Zeitung, Fernsehen, facebook…) geltend gemacht werden, außerdem besteht der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung.

Was aber, wenn der Schaden nicht eine Person, sondern vielleicht eine Personengruppe (wie zB. “die Flüchtlige”, “die Muslime”) und/oder die Gesellschaft als Ganzes betrifft? Denn Hetze, diskriminierende Berichterstattung etc. betreffen eindeutig nicht nur die Gruppe von Menschen, gegen die gehetzt wird, es bläut der Gesellschaft als ganzes falsche Feindbilder ein und führt zu einem Gegeneinander in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Für derartige Verstöße dieser zweiten Kategorie ist kein Gericht zuständig;  hier beginnt der Wirkungsbereich des Presserats.

Der Presserat

Der Presserat ist eine Selbstregulierungseinrichtung der österreichischen Printmedien (plus der ihnen zugehörigen Online-Auftritte), seine Träger sind die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs. Seine Aufgabe ist laut Eigendefinition “Missstände im Pressewesen aufzudecken und diesen entgegenzuwirken”. Was nun unter Missstand zu verstehen ist, regelt der Ehrenkodex. Dies ist ein Grundsatzkatalog, der in 12 Punkten die grundlegenden Anforderungen an publizistische Arbeit wiedergibt. Die Betonung liegt hier auf “grundlegend”, denn in den 12 Kapiteln finden sich keinerlei komplexe, schwer zu befolgende Regeln, es werden reine Selbstverständlichkeiten niedergeschrieben. Die 12 Kapitel umfassen beispielsweise das Recht auf Persönlichkeitsschutz jedes Menschen, den Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung,  die Verpflichtung zu Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten, oder die Unzulässigkeit der Einflussnahme Außenstehender.

Vermutete Verstöße gegen den Ehrenkodex können durch jedermann/frau beim Presserat angezeigt werden, dieser kann jedoch auch selbstständig tätig werden. Kommt der Senat des Presserats zu dem Befund, dass ein Verstoß gegen den Ehrenkodex vorliegt, so wird diese Entscheidung samt Begründung sowohl auf  der Homepage als auch über eine Pressemitteilung veröffentlicht. Medien, die sich dem Ehrenkodex unterworfen haben, sind verpflichtet, einen festgestellten Ethikverstoß ihres Mediums selbst in der Printausgabe in vorgegebener Form zu veröffentlichen.

Reichen die derzeitigen drohenden Konsequenzen für Verstöße?

Hier finden sich also die Antworten auf die Fragen “Ja dürfens denn das?” und “Welche Konsequenzen drohen?” für die zweite Kategorie von Fehlinformationen. Der Presserat betreibt eine Art von “Naming, Blaming, Shaming”, doch die Konsequenzen für das Verbreiten von Lügen, Hetze, Verletzung von Persönlichkeitsrechten etc. sind sehr mild, die Selbstregulierung scheint wenig zu wirken. Nur wenige Konsumenten von Printmedien haben von den Entscheidungen des Presserats schon einmal gehört, noch weniger hören auf,  eine Zeitung aufgrund von festgestellten Verstößen zu kaufen – und dass die Boxen der Gratis-Blätter am Tag nach einer Ethik-Verstoß-Veröffentlichung unangetastet blieben ist mir bislang auch noch nicht aufgefallen.

Und es kommt noch schlimmer: Es erkennen nicht einmal alle größeren Printmedien den Ehrenkodex an, oder präziser formuliert: die Medieninhaber der Tageszeitungen „Heute“, “Österreich” und “die Krone” haben sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen. Dies heißt, dass Verstöße gegen den Ehrenkodex dieser Printmedien zwar vom Presserat veröffentlicht werden, jedoch nicht in den Printmedien selbst abgedruckt werden müssen. Wenn wir uns die Fallstatistiken aus dem Jahr 2014 ansehen, so sehen wir sofort, dass die größte Anzahl an Verstößen von denjenigen Medien begangen werden, die den Ehrenkodex nicht anerkennen, siehe diesen derstandard.at bericht  oder die genaue Fallstatistik-Übersicht des Presserats [fallstatistik_presserat_2011_2014].

Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: Ja, es gibt institutionalisierte und funktionierende Gremien um das Einhalten von niedergeschriebenen, klaren Regeln zu überwachen, doch sind die Konsequenzen für das Überschreiten der Regeln nicht ausreichend.

Wie könnte man dies ändern? Was tun, wenn Kunden derartige Verstöße nicht sanktionieren?

Nicht nur die ZeitungsleserInnen sind wichtige Stakeholder der Medien, als Finanzierungsquelle spielen auch die Auftraggeber von Inseratenschaltungen eine wesentliche Rolle. Und in der Gruppe der Inseratenschalter sind öffentliche Institutionen und Firmen, die zu mehr als 50% in öffentlicher Hand sind, besonders prominent vertreten. Das heißt im Klartext, dass wir mit öffentlichen Geldern Medien finanzieren, die nicht nur nicht bereit sind, die journalistischen Grundsätze wie zB gewissenhafte Recherche anzuerkennen, sondern diese auch oftmals und in festgestellter Form verletzen!

In einer derart angespannten Zeit, in der jede Kleinigkeit die Gemüter von tausenden Menschen hochgehen lässt, werden öffentliche Aufträge (und nichts anderes sind Inserate) an Medien vergeben, die einen Jihadisten im Gemeindebau erfinden, der Maschinengewehre und Drogen in seiner Wohnung im 5. Bezirk gelagert haben soll [entscheid_presserat_jihadist]  – eine Geschichte, von der sämtliche wesentlichen Informationen schlicht erlogen waren? Es werden weiterhin öffentliche Gelder an Medien bezahlt, in denen mutmaßliche jugendliche Räuber als “elendes, niederträchtiges Pack” beschimpft werden [entscheid_presserat_elendespack] – und dann wundern wir uns über den rauen Ton in den sozialen Medien?
In den entschiedenen Fällen finden sich auch viele Verstöße wegen Nicht-Achtung von Persönlichkeitsrechten [zb entscheid_presserat_taxifahrermord und entscheid_presserat_personlichkeitsrecht_lokalpolitikerin].

Inseratenschaltung als öffentliche Auftragsvergabe

Im Grunde ist eine Inseratenschaltung eine öffentliche Vergabe eines Auftrags, nämlich der Verbreitung von Information an ein möglichst großes Publikum, mit den unterschiedlichsten Auftragnehmern – den Medien. Vergleicht man die Regeln, die sich bei anderen öffentlichen Auftragsvergaben etabliert haben, so sehen wir, dass sich in andren Branchen ein Bestbieter statt Billigstbieter-Prinzip durchgesetzt hat. Dabei geht es darum, bei der Auftragsvergabe nicht allein nach dem Preis zu gehen, sondern auch Qualitätskriterien, Umweltaspekte sowie soziale Belange als Zuschlagskriterien in Betracht zu ziehen. Es kommen also Bieter nicht zum Zug, wenn sie sich nicht an die gesellschaftlich erwünschten Kriterien halten (selbst wenn sie vielleicht nicht gerichtlich für Fehltritte belangt wurden).

Unser Antrag: Inseratenvergabe an die Einhaltung von Qualitätskriterien knüpfen!

Genau dies wünschen wir uns auch für die Medienbranche! An Medien, die sich nicht an die grundsätzlichen Regeln der guten journalistischen Praxis halten, sollen keine öffentliche Aufträge in Form von Inseratenschaltungen vergeben werden dürfen! Und mit dem Presserat exisitiert bereits ein unabhängiges, weisungsfreies Gremium, welches die Einhaltung der Qualitätskriterien überwachen kann. Deswegen fordern wir in unsrem Antrag bei der Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund eine “Three Strikes in Two Years”- Regel: In Printmedien, die in den vergangenen beiden Jahren jeweils mehr als drei Verurteilungen durch den Presserat erfahren haben, sollen im darauffolgenden Jahr keine öffentlichen Inserate mehr geschaltet werden dürfen.

Seit 1945 ist die Pressefreiheit fest in der österreichischen Verfassung verankert. Sie soll die freie Meinungsbildung als essentiellen Bestandteil demokratischer Rechtsstaaten gewährleisten und Zensur verhindern. Dazu bekennt sich selbstverständlich auch unser Antrag, der aber, bei durch den unabhängigen Presserat festgestellten Übertretungen Konsequenzen bei der Vergabe von Inseraten durch öffentliche Institutionen fordert.

In den ersten Medienberichten über unseren Antrag war von einem Angriff der Sektion 8 auf den Boulevard die Rede – dies sehen wir anders: Selbstverständlich gibt es im österreichischen Medienspektrum einen Platz für den Boulevard, doch auch dieser hat sich an die grundsätzlichen Regeln journalistischer Arbeit zu halten. Die Forderung, Geschichten nicht einfach zu erfinden, dürfte nicht wahnsinnig schwierig umzusetzen sein!

Und wer nun aufschreit und fragt: Aber wie sollen denn dann die ganzen wichtigen Informationen seitens der öffentlichen Institutionen an die Leute gelangen? Dem/der sei gesagt: ein ganzseitiges Inserat an einem Tag in einem der Gratis-Ubahn-Blätter kostet in etwa 16.000€ [Quelle zu Listenpreis, daraus diese Listenpreise: Heute_listenpreis]. Für dieses Geld können sehr viele Flyer-VerteilerInnen an sehr vielen Ubahneingängen sehr viele Flyer verteilen. An der Informations-verteilung wird es nicht scheitern.

 

*Lea Six ist eine der stellvertretenden Vorsitzenden der Sektion 8

One Response to Ja dürfen’s denn das? Über die Konsequenzenlosigkeit von erfundenen Medienberichten und wie wir dies ändern können.

  1. Mag. Friedrich Kamper 26. Februar 2016 at 07:53 #

    Wer ist wir?

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Powered by WordPress. Designed by WooThemes