von Lea Six
Mütter bleiben nach der Geburt ihres ersten Kindes durchschnittlich 416 Tage zu Hause, Männer nur neun. Dieses Ergebnis einer neuen Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) zeigt, dass wir bei der Elternkarenz noch weit von einer gerechten Aufteilung entfernt sind. Als Sektion Acht tun wir jetzt etwas dagegen.
Auf dem Papier wurde schon viel erreicht: Seit September 2019 haben Väter einen rechtlichen Anspruch auf den sogenannten Papamonat und werden durch den Familienzeitbonus in dieser Zeit auch finanziell unterstützt. Auch die Elternkarenz ist inzwischen auf dem Papier darauf ausgelegt, dass sie von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden kann. Sie inkludiert sowohl zeitbezogene als auch finanzielle Anreize, um beide Eltern zur Inanspruchnahme der Karenz zu bewegen: Im Pauschalmodell stehen, wird die Zeit aufgeteilt, insgesamt 24 Monate zur Verfügung. Wenn nur ein Elternteil in Karenz geht, sind es hingegen nur 22 Monate.
Im Fall des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds sind es insgesamt 14 Monate, bzw. nur 12 Monate, falls nur ein Elternteil Karenz in Anspruch nimmt. Weiters gibt es den finanziellen Anreiz des Partnerschaftsbonus von insgesamt 2000 Euro, der dann ausgezahlt wird, wenn die Elternkarenz anteilig mindestens 40:60 zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Doch gleichzeitig gibt es auch starke finanzielle Anreize dafür, dass Mütter den Großteil der Karenzzeit in Anspruch nehmen. Vor allem die Ausgestaltung des Kinderbetreuungsgeldes sorgt dafür, dass durchschnittliche Haushalte – in denen der Vater mehr verdient als die Mutter – deutlich höhere finanzielle Verluste in Kauf nehmen, je länger der Vater in Karenz geht. Nicht erst die ÖAW-Studie zeigt also, dass der aktuelle gesetzliche Rahmen nicht ausreicht.
Inhalt
Schlecht für Mütter, Väter und Kinder
Auch, wer dachte, die Zeit würde automatisch für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen, wird herb enttäuscht: über die letzten Jahre sank der Anteil der Karenz-Väter sogar: Stieg der Anteil der Männer, die in Karenz gehen, bis zum Jahr 2017 zumindest auf 20.5%, so ist er in der Zwischenzeit wieder gefallen – auf magere 16.1% im Jahre 2021. Auch die Statistik über die Väter-Karenzdauer ist ernüchternd. So haben beispielsweise 2021 weniger als 10% der Väter ihren Erwerb länger als 6 Monate unterbrochen. Und auch hier gibt es einen Abwärtstrend – die durchschnittliche Dauer der Väter-Karenz nimmt ab. Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung von Statistik Austria sprechen ebenso eine deutliche Sprache – während Frauen pro Tag fast vier Stunden unbezahlte Arbeit leisten, sind es bei Männern nur knapp zweieinhalb. Das bedeutet, dass die Hauptlast der Kinderbetreuung nach wie vor überwiegend bei den Müttern liegt.
Wir alle wissen über die negativen Folgen dieses extremen Ungleichgewichts Bescheid: geringere Karrierechancen, unterbrochene Erwerbsbiografien und damit ein höheres Risiko für Frauen, von Altersarmut betroffen zu sein. Zugleich wird Care-Arbeit vor allem dann wertgeschätzt, wenn beide Elternteile wissen, wie arbeitsintensiv die alleinige Verantwortung der Kinderbetreuung überhaupt ist. Die Chance auf eine gerechtere Aufteilung der Care-Arbeit über das gesamte Heranwachsen des/der Kind(er) ist höher, wenn beide Elternteile die Erfahrung der Hauptverantwortung für das Kind in einer geteilten Karenz gemacht haben. Auch Väter und Kinder haben im derzeitigen Modell Nachteile: Es nimmt ihnen die Möglichkeit zu einem intensiven Bindungsaufbau.
Island und Spanien als Vorbild?
Was also tun? Länder wie Island und Spanien haben zwar eine geringere Gesamtdauer, weisen aber zumindest bzgl. der Aufteilungsregelung den Weg. In Island hat jeder Elternteil Anspruch auf sechs Monate Karenzzeit, davon können sechs Wochen auf den anderen Elternteil übertragen werden. Dabei erhalten die Elternteile jeweils 80% des vorhergehenden Gehalts. In Spanien haben sowohl Mütter als auch Väter Anspruch auf 16 Wochen bezahlte Auszeit – bei vollem Gehalt. Die ersten sechs Wochen müssen unmittelbar nach der Geburt gleichzeitig genommen werden, die restlichen zehn Wochen können flexibel eingeteilt werden – am Stück oder verteilt, in Vollzeit oder Teilzeit.
Das wichtigste Element dieser beiden Modelle ist, dass ein Großteil der jeweiligen Elternzeit nicht übertragbar ist. Das heißt, entweder man nimmt die berufliche Auszeit für den Nachwuchs oder verliert sie. Aktuelle Evaluierungen der London School of Economics zeigen, dass die schrittweise Einführung des Karenzmodells in Spanien dazu führte, dass inzwischen über 75% der Väter in Karenz gehen – und dabei auch großteils die gesamte Karenzzeit ausschöpfen.
Unser Antrag: Für eine Elternzeit für beide Elternteile
Ein Blick auf die existierenden Anreize für eine faire Aufteilung in Österreich zeigt, dass diese in der Praxis zu keiner Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen führen. Nur durch klare gesetzliche Vorgaben wird erreicht, dass Verantwortung und Chancen zwischen Männern und Frauen wirklich fair geteilt werden. Deswegen stellen wir am Bundesparteitag der SPÖ am kommenden Samstag einen Antrag für eine Reform der Elternkarenz mit dem Ziel, sowohl Gleichstellung als auch kindgerechte Familienpolitik zu fördern.
Konkret wollen wir ein Modell, das beiden Elternteilen grundsätzlich die gleiche Karenzdauer zuweist. Nur 20 % dieser Zeit sollen übertragbar sein – wer weniger als 80 % seiner eigenen Elternzeit nutzt, verliert den Rest. Ein Anschauungsbeispiel: Angenommen, die Eltern entscheiden sich für eine gesamte Karenzzeit von 20 Monaten. Dann werden jedem Elternteil 10 Monate zugewiesen. Maximal zwei Monate (20 % von 10 Monaten) können von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden, es könnte also ein Elternteil zwölf Monate und ein Elternteil nur acht Monate nehmen. Nimmt ein Elternteil in diesem Setting nur sieben Monate in Anspruch, so verfällt ein Monat. Dieser Vorschlag entspricht einer Mindestaufteilung von 40:60.
Wichtig dabei: Wenn beide Eltern ihre Mindestzeiten in Anspruch nehmen, darf es weder zeitlich noch finanziell zu einer Verschlechterung gegenüber dem aktuellen System kommen. Um eine faire Aufteilung nicht durch den Gender Pay Gap zu verhindern, braucht es außerdem ein neues Berechnungsmodell. Dabei soll das Einkommen während der Karenz nicht unter einen bestimmten Prozentsatz des gemeinsamen Durchschnittseinkommens fallen. So wird vermieden, dass die schlechter verdienende Person automatisch mehr Betreuung übernimmt.
Ergänzend dazu ist ein Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr notwendig – eine bestehende Forderung der SPÖ. Für Alleinerzieher:innen sollen, wie bisher, eigene Regelungen vorgesehen werden. Wir hoffen, dass unser Antrag beim Bundesparteitag am 07.03.2026 eine Mehrheit findet. Danach werden wir uns dafür einsetzen, dass die SPÖ mit Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner eine überfällige Reform der Elternkarenz auch in der Bundesregierung durchsetzt.


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