Jahreskonferenz 2018 inkl. beschlossenen Anträgen

Wie jedes Jahr trafen sich die Mitglieder der Sektion Acht im Dezember zur Jahreskonferenz.
Diese fand heuer am 16. Dezember statt und wurde intensiv dafür genutzt, inhaltliche Positionen in Form von Anträgen zu diskutieren, unser Regulativ zu erneuern und sowohl die Mitglieder des Sektionsausschusses als auch die Delegierten für die Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund zu wählen.

Beschlossene Anträge

Insgesamt wurden 10 inhaltliche Anträge diskutiert, 8 davon auch beschlossen und an die Bezirkskonferenz zur weiteren Behandlung weitergeleitet. Wenn sie dort ebenfalls angenommen werden, können sie an den Landesparteitag bzw. an den Bundesparteitag überwiesen werden. Ziel der Antragsdebatte ist nicht nur, unsere eigenen Positionen festzulegen, sondern viele davon auch zur Beschlusslage in der Landes- und Bundespartei zu machen.

Folgende Anträge wurden auf der Konferenz diskutiert und beschlossen, sie können auch im Wortlaut nachgelesen werden

Kompetitive Delegiertenwahl

Die Sektion Acht ist dafür bekannt, sich für die Demokratisierung der SPÖ einzusetzen. Doch fordern wir nicht nur innerparteiliche Demokratie, wir leben sie auch!

Schon zum vierten Mal in Folge wurden die Delegierten der Sektion 8 für die Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund in einem kompetitiven Präferenzwahlverfahren gewählt.  Insgesamt 20 KandidatInnen bewarben sich um die 7 Delegiertenmandate. Wahlen auf der Konferenz der Sektion 8 sollen kein formaler Akt sein, sondern den Mitgliedern eine echte Auswahl ermöglichen. Deshalb haben wir bei der Wahl unserer 7 Delegierten zur Bezirkskonferenz wieder das Wahlverfahren  „Single Transferable Vote“ (STV – Übertragbare Einzelstimmengebung) angewandt. Die WählerInnen erhalten dabei einen Wahlzettel, auf dem die Namen der Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge aufscheinen. Sie nummerieren dann die KandidatInnen nach Ihrer Präferenz. Dabei ist es möglich alle Kandidierenden zu reihen oder auch nur einen Teil davon.

Der Vorteil des STV-Verfahrens liegt darin, dass es sich um ein proportionales Personenwahlverfahren handelt. Es bewirkt eine bessere Repräsentation aller abgegebenen Stimmen und reduziert auch die Zahl der unwirksamen Stimmen.

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