Von Norbert Neuwirth*
Erwartungsgemäß wird im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wieder ein konservatives Familienbild bedient. Die schon immer von christlich-sozialen Parteien suggerierte Definitionshoheit über den Begriff „Familie“ erfährt hier eine Wiederbelebung. Bei den geplanten Maßnahmen fehlen – mit einer Ausnahme – weitgehend eigene programmatische Ansätze. Wenig bekannt ist, dass – neben Familien in niedrigeren Einkommenssegmenten – Mehrkindfamilien vom geplanten Familienbonus weniger profitieren könnten als Einkindfamilien. Öffentlich gepoolte Familien, Bildungs- und Sozialleistungen könnten zudem wieder verstärkt von Familien getragen werden müssen.
Familien werden wieder als der soziale Kern der Gesellschaft bezeichnet, die „wertorientierte Erziehung unserer Jugend“ hervorgehoben. Wie bereits in der Perspektivengruppe um Josef Pröll (2006) wird Familie mit „Familien sind dort, wo Kinder leben.“ definiert. Damit werden sämtliche Formen von kinderlosen Partnerschaften ausgeschlossen, die sich genauso als Familie verstehen. Zwar wird vermieden, das klassische Kernfamilienkonzept mit zwei gegengeschlechtlichen Eltern zu bemühen, die im gesellschaftlichen Diskurs notwendige explizite Inklusion, etwa von Regenbogen-, Ein-Eltern- oder komplexen Patchwork-Familien bleibt jedoch aus.
Das Konzept der „Wahlfreiheit“ ist für Schwarz-Blau seit 2000 zentral, basiert jedoch auf den Bemühungen der Sozialdemokratie um mehr Kinderbetreuungsplätze und Elementarbildung. So wurde Wahlfreiheit hinsichtlich der Aufteilung der innerfamiliären Kinderbetreuung sowie der Erwerbsbeteiligung beider Eltern erst dadurch schrittweise ermöglicht, dass die Sozialdemokratie in den letzten zwei Jahrzehnten den Ausbau von Kinderbetreuungs- und Elementarbildungseinrichtungen forciert hat. Die nächsten Ausbaustufen wurden samt mittelfristiger Budgetierung bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossen. Das vorliegende Regierungsprogramm erklärt diese künftig zu erfüllenden Beschlüsse zur eigenen Programmatik, kündigt aber eine Vereinheitlichung der bestehenden 15a-Vereinbarungen mit den Ländern an. Hier entsteht Spielraum zur Reduktion der Investitionsziele. Dennoch ist positiv zu sehen, dass hiermit zumindest ein Signal gegeben wird, die gefassten Beschlüsse nicht zeitnah inhaltlich revidieren zu wollen. Auch Vorarbeiten der vorigen Familienministerin zu einheitlichen Herbstferien werden anscheinend ebenfalls fortgesetzt. Derzeit stehen vor allem Mehrkindfamilien vor der organisatorischen Herausforderung, dass sie höchst unterschiedliche Kurzferien, die jede Schule via ihrem Kontingent ihrer „autonomen Tage“ einrichten kann, für ihre Kinder sinnvoll gestalten können. Die Kompetenzverteilung bleibt jedoch gleich komplex wie bisher: Schulpartner, Länder, Bildungsministerium – das Familienministerium hat de facto keine gestaltenden Kompetenzen in dieser Frage. Eine Realisierung dieser Pläne bleibt daher aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Der Verweis „Das genaue Modell wird schulpartnerschaftlich entwickelt“ ist genau so zu verstehen.
Zieldefinition sowie Maßnahmenkatalog des Abschnitts „Familie und Jugend“ (Seiten 102ff) sind mit nur einer Ausnahme durchgehend dem Arbeitsprogramm des Vorgängerministeriums entnommen. Es fehlen eigene programmatische Ansätze, insofern kann mehr von einer administrierten Weiterführung der anstehenden Reformvorhaben denn von einer inhaltlichen Neuausrichtung ausgegangen werden.
Familienbonus: Mehrkindfamilien und Schlechtverdienende könnten verlieren
Doch vorerst zu den Punkten laut Regierungsprogramm. In den Bereich finanzieller Leistungen für Familien fällt das einzige programmatische Element, das einer marginalen Neuausrichtung der bisherigen Linie der ÖVP gleichkommt: der diese Woche beschlossene, aber noch wenig konkrete Familienbonus. Waren bis jetzt die zu belegenden Betreuungskosten für bis zu zehnjährige Kinder als effektiver Freibetrag absetzbar, so sollen künftig anhand eines echten Absetzbetrags mehr Familien in mittleren Einkommenssegmenten deutlicher profitieren können. Die Maßnahme exkludiert einerseits Eltern, die in der jeweiligen Lebensphase zu wenig verdienen, um den Absetzbetrag für ein Kind vollständig geltend machen zu können, da die Möglichkeit einer Negativsteuer bei nicht hinreichender Steuerschuld explizit ausgeschlossen wurde. Andererseits sind auch Mehrkindfamilien in mittleren Einkommenssegmenten seltener in der Lage, das Absetzvolumen voll auszuschöpfen, als Familien mit einem Kind im gleichen Einkommensbereich bei identer Einkommenszusammensetzung. Insofern widerspricht der einzuführende Kinderbonus ohne Negativsteuer der Grundidee des horizontalen Lastenausgleichs. Es werden sowohl schlechter verdienende als auch kinderreichere Familien strukturell benachteiligt.
Risiko einer Reprivatisierung von Familien-, Bildungs- und Sozialleistungen des FLAF
Das Regierungsprogramm sieht (wieder einmal) vor, den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ausgabenseitig auf die „Kernleistungen nach den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes“ zu fokussieren. Dies könnte bedeuten, dass Leistungen wie die Schulbuchaktion in andere Budgetbereiche (Bildung) ausgelagert werden oder – dies wird natürlich nicht explizit ausgeführt – wieder verstärkt von Familien selbst getragen werden müssen. Die in vielen Bereichen angestrebte Auslagerung in andere Budgetbereiche war weit über die letzten beiden Jahrzehnte immer wieder Gegenstand politischer Verhandlungen. Es ist davon auszugehen, dass auch bei dezidierter Festschreibung solcher Budgetauslagerungen im Regierungsprogramm diese ebenfalls nicht erfolgen werden. Vielmehr wird die bereits beschlossene stufenweise, aber deutliche Reduktion der Dienstgeberbeiträge zum FLAF den Schuldenstand dieser Sonderbudgetposition dermaßen anwachsen lassen, dass entweder der FLAF als solcher aufgelöst und ins allgemeine Budget übergeleitet wird, oder – und diese Variante ist mindestens genauso wahrscheinlich – noch in dieser Legislaturperiode die bereits oben beschriebene „Reprivatisierung“ von Familien-, Bildungs- und Sozialleistungen des FLAF erfolgt. Vorerst wird aber wieder – wie bis 2011 – der Schuldenstand vorhersehbar in Regionen anwachsen, die eine Beibehaltung des FLAF in der heutigen Form unmöglich machen.
Die im Regierungsprogramm angeführten Einsparungen können jedenfalls nicht einmal einen Bruchteil der vorhersehbaren Einkommensausfälle des Budgets kompensieren. Die Indexierung der Familienbeihilfe auf die Lebenshaltungskosten der Herkunftsländer von Arbeitskräften, deren Kinder noch im Ausland weilen, wie auch die Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf die Höhe des Pflegegelds bedienen in erster Linie die – von den Regierungsparteien aufgebauten – Stereotypen wie „Sozialschmarotzer“ oder „Sozialleistungstouristen“. Sie stellen keinen erkennbaren Beitrag zur Reduktion der Finanzierungsvolumina der Familienleistungen selbst dar. Andere vereinbarte und festgeschriebene Reformen, wie die Zusammenführung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag oder die Zusammenlegung von Mutter-Kind-Pass und dem erst kürzlich eingeführten Bildungskompass haben ebenfalls keinen gesamtbudgetären Effekt. Bei Letzteren sind in erster Linie datenschutzrechtliche Bedenken anzubringen, da alle Gesundheitsdaten von der der frühkindlichen Phase an mit Einzelheiten des Bildungsverlaufs bis zum Alter von 18 Jahren in einem Datenkörper verwaltet werden sollen.
Bessergestellte profitieren vom neuen Programm am ehesten
Auch für die weiteren Punkte lässt sich festhalten: Ambitioniert und erneuerungswillig erscheint der Abschnitt „Familie und Jugend“ lediglich in der Verbesserung der Situation der Bessersituierten. Substanzielle Leistungsreduktionen aufgrund des vorhersehbaren massiven Anwachsens des Schuldenstands des FLAF sind jedoch zu erwarten. Die Leistungsreduktionen werden bei Weitem die der „Loipersdorfer Beschlüsse“ (2010) übertreffen, nach denen die maximale Bezugsdauer von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag deutlich gesenkt wurde.
Das Positivste, das diesem Abschnittdes Regierungsprogramms anhaftet, ist das einfache Faktum, dass in allen Kapiteln überwiegend eine Weiterführung der bisherigen Reformbestrebungen festgehalten wird. Vision für die budgetär notwendigen tiefgehenden Reformen: Keine. Zumindest keine beschriebene.
* Der Autor ist Ökonom und Aktivist in der Sektion 8 der SPÖ Alsergrund
(Kontakt: norbert.neuwirth@gmail.com).
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