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Festplattenabgabe verschoben: Kein Grund zum Jubeln

Leonhard Dobusch

Die Einführung einer Pauschalabgabe auf Festplatten (vgl. Gastbeitrag dazu von Paul Stepan) ist zumindest vorerst gescheitert. Justizministerin Karl machte in einem Interview klar, dass es keinen Beschluss vor der Wahl geben wird:

Kommt im Urheberrecht eine Festplattenabgabe?

Da liegen die Meinungen weit auseinander. In dieser Legislaturperiode kommt die Abgabe nicht.

Während die Lobbying-Plattform der Verwertungsgesellschaften „Kunst hat Recht“ in einer Aussendung gegen diese Entscheidung protestierte, jubelte die Lobbying-Plattform der Gerätehersteller und -verkäufer via Facebook über die „Meldung des Tages!!!!“.

Aber auch als jemand, der einer Festplattenabgabe skeptisch und der Initiative „Kunst hat Recht“ kritisch gegenübersteht, mag sich bei mir keine Freude einstellen. Diese Entscheidung, vorerst keinen diesbezüglichen Beschluss zu fassen, ist nämlich vor allem ein Indiz für verhärtete Fronten. Ein mehr und mehr unzeitgemäßes Urheberrecht bleibt damit so, wie es ist. Dabei wäre es hoch an der Zeit, dass sich beide Seiten bewegen.

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