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Direkte Demokratur

Demokratie hat Grenzen. Sie verlaufen entlang der Menschenrechte.

Leonhard Dobusch

Die Schweizer Volksabstimmung ist vor allem ein Lehrstück über die Grenzen direkter Demokratie. Sie reiht sich ein in die traurige Serie von Abstimmungen über die sogenannte „Homo-Ehe“ in zahlreichen US-Bundesstaaten – allen voran die Abstimmung über „Proposition 8“ 2008 in Kalifornien, mit der die bereits erlaubte Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare wieder verboten wurde. Was ist das für eine Demokratie, in der die Mehrheit über die Rechte einer Minderheit befragt wird?

Demokratie ist die Entscheidungsfähigkeit der Mehrheit unter Berücksichtigung der Minderheit,“ hat Heide Schmidt einmal formuliert. Genau diese „Berücksichtigung der Minderheit“ ist es, die in aufgeklärt-demokratischen Systemen auch gegen noch so überwältigende, parlamentarische oder basisdemokratische Mehrheiten verteidigt und geschützt werden muss. Denn was Karl Popper in „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ für Freiheit postuliert hat, gilt auch für Demokratie: ihre Beschränkung ist Bedingung ihrer Existenz.

Demnach muss die Freiheit des Einzelnen begrenzt werden, um in mit Hilfe des Rechtsstaats die Freiheit des Einzelnen gegen das „Recht des Stärkeren“ zu verteidigen. Demokratie wiederum wird auch erst durch ihre Begrenzung mehr als eine bloße „Diktatur der Mehrheit“: Volksherrschaft ohne Gewaltenteilung und ohne demokratisch unantastbare Grund- und Menschenrechte ist Demokratur, oder wie die alten Griechen zu sagen pflegten: Ochlokratie. Continue Reading →

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