Wie bereits gestern am Blog beschrieben, wurde die Klage der Mediengruppe Österreich GmbH gegen eine Vertreterin der Sektion 8 rechtskräftig abgewiesen. Wir stellen hier die beiden Urteile – das Urteil des Handelsgerichts (erste Instanz) und das Urteil des Oberlandesgerichts (zweite Instanz) zur Verfügung. Personenbezogene Angaben zur Beklagten und zu ZeugInnen wurden von uns geschwärzt.
Laut unserem Anwalt Michael Pilz wurde die Rechtskräftigkeit der beiden Urteile bei einem Telefonat mit dem Handeslgericht Wien am 22.01.2018 bestätigt.
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