Neue Wahlergebnisse erfordern neue Rollen für Präsident und Parlament
Die österreichische Bundesverfassung erlaubt dem Bundespräsidenten nur eine wichtige Handlung ohne Vorschlag und damit aus freien Stücken vorzunehmen: Die Ernennung (oder Entlassung) der Bundskanzlerin. Schon für die Ernennung der restlichen Regierungsmitglieder ist er dann auf deren Vorschläge angewiesen. Auch den Nationalrat kann der Bundespräsident (nur) auflösen, indem er den Umweg über eine Kanzlerin nimmt, der ihm ebendiese Auflösung empfiehlt. Continue Reading →