Acht Vorschläge für eine Wehrdienst-Reform

von Mati Randow

In den letzten Wochen haben wir eine seltsame Debatte über die Zukunft des Wehr- und Zivildienstes erlebt. Militärs und Beamte arbeiteten zahlreiche Empfehlungen aus, die dann öffentlich nicht diskutiert, geschweige denn kritisiert werden sollten. Der Bundeskanzler schlug eine Volksbefragung vor, ohne mit seiner Regierung oder sich selbst geklärt zu haben, wozu und worüber. Und auch die sozialdemokratische Position bleibt, abseits der Idee einer Gegen-Volksbefragung zur Erbschaftssteuer, bis heute ungeklärt. All das sollte uns aber nicht davon abbringen, weiterhin eine grundlegende und breite Diskussion zu Wehr- und Zivildienst einzufordern. Mit diesem Text und den Vorschlägen darin möchte ich einen (hoffentlich sinnvollen) Beitrag dazu leisten.

Inhalt

1. Qualität vor Verlängerung

In den Forderungen nach einer Verlängerung des Wehr- und Zivildienstes wird ein Umstand konsequent ausgeblendet: In beiden Bereichen gibt es qualitative Probleme. Der Wehrdienst ist alles andere als militärstrategisch ausgeklügelt, für viele Wehrdienstleistende besteht der Alltag nach der kurzen Grundausbildung vielmehr aus Exerzieren, Gewehrputzen und Zeit absitzen. Ganz zu schweigen von den unzähligen Erfahrungsberichten über Machtmissbrauch, verschwörungstheoretische Einstellungen von Ausbildnern usw. Auch im Zivildienst ist es nicht unbedingt besser. Die persönlichen Erfahrungen hängen stark von der eigenen Einsatzstelle ab. Hat man Pech, wird man wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt und ist letztendlich der Willkür von Vorgesetzten völlig  ausgeliefert. Bevor die Notwendigkeit von Verlängerungen proklamiert wird, muss es zu strukturellen Reformen kommen.

2. Die Stellung als Gesundheitsuntersuchung für alle

Die erste Begegnung junger Männer mit dem Wehr- und Zivildienst ist die verpflichtende Stellung. Derzeit haben sich 17/18-Jährige dort zwei Tage lang drillen zu lassen, während ihre militärische „Tauglichkeit“ festgestellt wird. Der Grundwehrdienst beim Bundesheer wird propagandistisch bejubelt, die Möglichkeit des Zivildienstes höchstens am Rande erwähnt. Diese Stellung ist aus der Zeit gefallen. Eigentlich sollte sie zwei Zwecke erfüllen: Erstens ausgewogen über die diversen Optionen zur Ableistung der Wehr- bzw. Zivildienstpflicht zu informieren; zweitens allen 18-Jährigen eine umfangreiche Gesundheitsuntersuchung zu bieten (und dem Staat dafür umfangreiche statistische Gesundheitsdaten). In diesem Sinne sollte die Stellung neu gestaltet und für alle jungen Menschen – unabhängig von Geschlecht oder Pass – verpflichtend werden. Im Übrigen schlägt sogar die Wehrdienstkommission in ihrem Bericht vor, „die Möglichkeiten einer verpflichtenden Gesundheitsuntersuchung für Frauen zu prüfen“ (S. 40, Empfehlung Nr. 30). Weiters könnten die Stellungskommissionen entlastet werden, indem auch eigenständig absolvierte Untersuchungen bei Ärzt:innen und eingeholte Informationen die Stellungspflicht erfüllen.

3. Arbeitsrechtliche Standards für Zivildienstleistende

Die Rechte von Arbeitnehmer:innen wurden in den letzten 50 Jahren Stück für Stück erkämpft und sind heute weitestgehend abgesichert. Im starken Kontrast dazu steht die Situation von Zivildienstleistenden, deren Arbeits- und Ruhezeiten viel zu wenig geregelt sind. Das Zivildienstgesetz erlaubt z.B. bis zu 45 Stunden Normalarbeitszeit und 60 Stunden mit Überstunden, pro Woche müssen nur 36 Stunden Ruhezeit am Stück gewährleistet sein – es darf also am Samstag bis 18:00 Uhr gearbeitet und am Montag um 06:00 Uhr wieder angefangen werden. Diese Gesetzeslage, die strukturell überanstrengt, muss verbessert werden. Zivildienstleistende sollten regulär 32 Stunden und mit Überstunden höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten, die Mindest-Ruhezeit auf 48 Stunden pro Woche erhöht werden. Außerdem sind zwei Wochen Urlaub in neun Monaten Dienst zu wenig. Seit 1986 stehen Arbeitnehmer:innen mindestens fünf Urlaubswochen im Jahr zu. Für Zivildienstleistende sollten es analog dazu drei bis vier sein.

4. Angemessene Entlohnung

Derzeit erhalten Wehr- und Zivildienstleistende eine Grundvergütung in Höhe von 605,60 Euro. Selbst mit dem Verpflegungsgeld, das in einigen Fällen dazukommt, landen die jungen Männer damit weit unter der Armutsgrenze von 1.661 Euro (Statistik Austria) – das für Aufgaben der militärischen Landesverteidigung bzw. teils systemrelevante Vollzeitjobs. Zivildienstleistende werden mehr und mehr als billiger Ersatz für reguläre Arbeitskräfte verwendet, inzwischen ist das auch offiziell gewollt: In der letzten Novelle des Zivildienstgesetzes wurde auch die Bestimmung, dass Zivildienstleistende nur arbeitsmarktneutral eingesetzt werden dürfen, gestrichen. Zivis werden immer weiter qualifiziert, ihr Gehalt bleibt aber weiterhin so niedrig, als würde es sich um unqualifizierte, freiwillige Praktikanten handeln. Eine angemessene Entlohnung ist zentral für die Verbesserung des Wehr- und Zivildienstes und muss über die Armutsgrenze hinausgehen. Auch der Anspruch auf Familien- bzw. Studienbeihilfe sollte während des Wehr-/Zivildienstes aufrecht bleiben.

5. Geistige und umfassende Landesverteidigung ernstnehmen

In Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes bekennt sich Österreich zur umfassenden Landesverteidigung. Dazu gehören die militärische, geistige, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung. Während beim Wehrdienst die militärische und beim Zivildienst die zivile Landesverteidigung im Vordergrund stehen, kommt die geistige Landesverteidigung im Wehrpflicht-System zu kurz. Die Wehrdienstkommission schreibt auf Seite 17 dazu: „Ein funktionierender liberal-demokratischer Staat ist nur durch Vertrauen in und den Schutz von demokratischen Idealen und Institutionen realisierbar. Die Geistige Landesverteidigung schafft dabei die intellektuellen Voraussetzungen, um für Grundwerte wie Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch einstehen zu wollen und Verteidigung und Sicherheit nicht als selbstverständlich anzusehen“.

Mit der Volljährigkeit warten unzählige neue Probleme und Entscheidungen auf junge Menschen. Statt ihnen in dieser prägenden Zeit zur Seite zu stehen, nimmt sich der Staat genau jetzt aus der Verantwortung. Demokratische Mitbestimmung wird verweigert, man wird in eine oft negative erste Arbeitserfahrung gezwungen und in der aktuellen Debatte schlicht überhört. Als jüngstes Mitglied der Gesellschaft fühlt man sich nicht aufgenommen, sondern isoliert. Gerade angesichts steigender antidemokratischer Tendenzen in Österreich und Europa und des offensiv verfolgten Desinformationskrieges von Russland, Teilen der USA und Co. schadet dieses System der Demokratie. Der zentrale Zweck der Wehrpflicht muss im 21. Jahrhundert aber die Verteidigung und Stärkung unserer Demokratie sein. Dafür müssen der Wehrdienst und das Bundesheer in ihrer Gesamtheit als Ausdruck demokratischer Selbstverantwortung verstanden werden. Neben dem Dienst an der Waffe muss auch der Kampf um die Köpfe aktiv betrieben werden. Der Zivildienst darf nicht bloß ein arbeitsmarktpolitisches Hilfsmittel sein oder die Aufrechterhaltung staatlicher Dienstleistungen zum Ziel haben, sondern in Form eines Demokratischen Sozialen Jahres gestaltet werden. Auch zentrale, gewählte Interessensvertretungen müssen etabliert werden.

6. Wehrdienst als Weg zur Staatsbürgerschaft

Bei jeder Debatte über die Wehrpflicht kommt fast reflexartig die Forderung nach einer Ausweitung auf junge Frauen auf. Neben dem wenig schlüssigen Gleichstellungs-Argument (genau hier sind plötzlich alle Männer Feministen?) wird vor allem mit den großen, dadurch zusätzlich zur Verfügung stehenden Personalressourcen argumentiert. Dabei gibt es noch eine weitere Gruppe, die von der Wehrpflicht ausgenommen ist: Junge Männer ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die gemäß Statistik Austria im Geburtenjahrgang 2004 immerhin 12,7% ausmachen. Die Wehrdienstkommission diskutiert in ihrem Bericht zumindest die „Einbeziehung von dauerhaften und legalen Einwohnern ohne österreichische Staatsbürgerschaft mit gutem Leumund und hoher Identifikation zum Gemeinwesen in das Wehrsystem auf freiwilliger Basis“ (S. 18) und regt freiwillige Wehr- bzw. Zivildienstmöglichkeiten für diese Personen an (S. 39, Empfehlung Nr. 20). Das Bekenntnis zur westlichen Demokratie und zu liberalen Werten wird in der Integrations-Debatte oft eingefordert – beim Wehrdienst kann es gelebt werden. Wenn sich Nicht-Österreicher:innen also zu einem Wehr- oder Zivildienst verpflichten, sollte das ihnen den Weg zum Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft deutlich erleichtern.

7. Schluss mit Gleichmacherei nach unten

Seit langem beklagt das Bundesheer, dass sich zu viele Wehrpflichtige für den Zivildienst entscheiden, es fehlen rund 2.250 Offiziere, 6.000 Unteroffiziere und 3.000 Mannschaftssoldaten (S. 29). Gleichzeitig wird das Gesundheits- und Sozialsystem immer abhängiger von Zivildienstleistenden, ein personeller Rückgang wäre schwer zu verkraften. Statt dieses Spannungsfeld durch Verbesserungen in beiden Bereichen aufzulösen, will man nun sowohl Wehr- als auch Zivildienst nach unten nivellieren. So schreibt die Wehrdienstkommission auf Seite 31 ihres Berichts etwa: „Eine längere Dauer des ordentlichen Zivildienstes begründet sich mit dem Ausgleich der Belastung im Vergleich zu Präsenzdienern.“ Übersetzt heißt das: Wird der Wehrdienst unattraktiver, muss auch der Zivildienst unattraktiver werden. Dieser Zugang wird weder der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Wehrpflicht gerecht noch den jungen Männern, die unter immer schlechteren Bedingungen ihren Dienst leisten müssen. Der Staat muss endlich seiner Verantwortung nachkommen und zeitgemäße, attraktive Pflichtdienste ermöglichen.

8. Bürgerrat statt Volksbefragung

Die Idee von Bundeskanzler Stocker, beim Wehr- und Zivildienst die Bevölkerung einzubinden, ist gut. Die Volksbefragung als Instrument der direkten Demokratie ist dafür aber völlig ungeeignet: Ein komplexes Thema müsste auf eine Ja-Nein-Fragestellung reduziert werden, im Vordergrund stände wohl politische Agitation statt inhaltlicher Auseinandersetzung. Der Gegenvorschlag der Sektion Acht: Ein nationaler Bürgerrat – also ein Gremium aus zufällig ausgewählten, die Gesellschaft repräsentierenden Bürger:innen. Bundespräsident Alexander Van der Bellen könnte sich in seiner Rolle als Oberbefehlshaber einschalten und einen solchen Rat fernab der Partei- und Tagespolitik einberufen. In ihm könnten Bürger:innen gemeinsam mit Expert:innen den Wehr- und Zivildienst aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und auch öffentlich über Erkenntnisgewinne und Fortschritte berichten. Letztendlich könnten seine Mitglieder, mit genügend Wissen ausgestattet, sinnvolle und grundlegende Reformentscheidungen treffen. Die Politik könnte verpflichtet werden, seine Ergebnisse umzusetzen

Ich freue mich, wenn meine Vorschläge als Anhaltspunkt für die folgende Debatte fungieren. Diskutieren wir weiter – in den Kommentaren, bei unserem Plenum am Donnerstag und in Öffentlichkeit und Gesellschaft!

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