Es ist endlich rechtskräftig: die Klage gegen eine Vertreterin der Sektion Acht durch die Mediengruppe “Österreich” wurde abgewiesen. Das gespendete Geld für den Prozess haben wir an Reporter ohne Grenzen übergeben.
Über ein Jahr ist es her, seit wir von der Mediengruppe Österreich Gmbh aufgrund unserer Kampagne #KeinGeldfürHetze geklagt wurden. Wir haben das Klagerisiko damals “crowd-gefunded”, sprich wir riefen zu Spenden auf, um für den Fall einer Niederlage vor Gericht zumindest finanziell abgesichert zu sein. Für den Fall eines Sieges vor Gericht haben wir damals angekündigt, das gespendete Geld an Reporter ohne Grenzen zu spenden.
Bereits im Sommer wurde die Klage vom Handelsgericht abgewiesen, hier haben wir ausführlich darüber berichtet.
Allerdings mussten wir dann doch länger als gedacht auf die Rechtskräftigkeit der abgewiesenen Klage warten, weil “Österreich” in Berufung ging. Doch auch das Oberlandesgericht teilte die Ansicht des Handelsgerichts und wies die Berufung ab. In der Begründung der Abweisung heißt es (unter anderem:)
Die Äußerungen „… verletzt zudem häufig deren Privatsphäre, wie an den beim Presserat angezeigten Artikeln der genannten Zeitungen ersichtlich ist.“ und „Finanzierung derartiger journalistischer Hetze“ seien nach dem festgestellten Sachverhalt keine unwahren Tatsachenbehauptungen. Notorisch sei, dass Verletzungen der Privatsphäre durch „Österreich“ immer wieder Gegenstand von Verfahren vor dem Handelsgericht Wien seien.
Bei der Anschuldigung der „journalistischen Hetze“ bzw des „hetzerischen Journalismus“ handelt es sich um eine wertende Kritik am journalistischen Stil der Klägerin, die auf einer konkret genannten Tatsachengrundlage beruht. Die Kritik bezieht sich auf den Tatsachenkern, dass „in der vergangenen Zeit“, also in den letzten Jahren, insbesondere aber im Jahr 2015, mehrfache Verurteilungen des Printmediums „Österreich“ durch den österreichischen Presserat wegen Verstößen gegen den Ehrenkodex, vor allem auch wegen Verletzungen der Privatsphäre, erfolgten. Dieser Tatsachenkern ist – wie gezeigt wurde – wahr, daher könnte die Äußerung wegen der grundrechtlich geschützten Freiheit der Meinungsäußerung (Art 10 EMRK) nur bei einem Wertungsexzess verboten werden (RIS-Justiz RS0054817). Ein solcher Wertungsexzess liegt allerdings nicht vor, weil ein ethischen Grundsätzen verpflichteter und objektiver Journalismus ein sehr wichtiges demokratie- und gesellschaftpolitisches Anliegen ist, in dessen Interesse selbst überspitzte Formulierungen und massive Kritik hinzunehmen sind, zumal ein – wie von der Klägerin behauptet – gezieltes „Bashing“ einzelner Medien, also ein Rechtsmissbrauch, nicht feststeht. […]
Bis zur Rechtskräftigkeit der abgewiesenen Klage haben wir die Spenden einbehalten, doch nun freuen wir uns sehr, dass das gespendete Geld weder für Anwaltskosten draufgeht (diese muss die Klägerin tragen), noch in Fellners Taschen wandert.
Stattdessen konnten wir das überwiesene Geld, nämlich stolze 2.094 €, an Reporter ohne Grenzen überweisen. Wir haben uns ganz besonders gefreut, dass uns Rubina Möhring, die Präsidentin von Reporter ohne Grenzen (http://www.rog.at/) diese Woche am Plenum einen Besuch abstattete und wir ihr das Geld zumindest symbolisch persönlich überreichen durften. So sieht ein SiegerInnenlächeln aus!
Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal an alle, die uns unterstützten! Der Kampf gegen mediale Hetze geht weiter, z.B. auf unserer Facebook Seite @KeinGeldfuerHetze bzw. auf unserem Twitter Account @KeinGeldfHetze
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