Niki Kowall
Mit der Initiative zur Abschaffung des Bankgeheimnisses haben wir in manchen Teilen der SPÖ nicht gerade für Begeisterung gesorgt. Vor allem in der Parteizentrale scheint die Befürchtung verbreitet zu sein, dass die Initiative mehr schadet als nützt. Und so hat auch in der ÖVP-Parteizeitung „Neues Volksblatt“ Markus Ebert Anfang der Woche den Start der Initiative zur Abschaffung des Bankgeheimnisses wie folgt kommentiert:
„Jetzt hat die Sektion 8 zum Sturm auf das Bankgeheimnis angesetzt — und zwar mit der durchaus einsichtigen Begründung, dass die von der SPÖ geforderte Millionärssteuer anders nicht realisierbar sei.“
Wie vergiftet dieses Lob ist, macht Ebert gleich im nächsten Absatz klar, in dem er den ÖVP-Generalsekretär zitiert:
„‚Faymann-Steuern sind Schnüffel-Steuern‘, wetterte ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch, und: ‚Heute die Abschaffung des Bankgeheimnisses für Inländer, damit die Sozialisten morgen Mittelstand und Familien beschnüffeln und weiter schröpfen können‘. „
Ist diese Reaktion der ÖVP der Beweis dafür, dass die von der Sektion 8 unterstützte Initiative zur Abschaffung des Bankgeheimnis der Partei einen Bärendienst erwiesen hat? Sind wir WahlhelferInnen der Konservativen? Keineswegs. Und zwar aus einer ganzen Reihe von Gründen:
- Weil es richtig ist: Es mag naiv klingen, aber angesichts eines allgegenwärtigen Zynismus und einer tiefen Glaubwürdigkeitskrise ist es wichtiger denn je, für Dinge auch einfach nur deshalb zu kämpfen, weil sie richtig sind. Zwei vermeintlich populäre, aber inkompatbile Forderungen zu vertreten – für Vermögenssteuern und für das Bankgeheimnis – ist unglaubwürdig. Hinzu kommt, dass Dinge nicht von alleine (un-)populär sind. Sie werden es erst dadurch, dass sich politische AkteurInnen für oder gegen sie einsetzen. Mit aller Kraft. Aus Überzeugung.
- Vorzugsstimmen sind SPÖ-Stimmen: Die gesamte Initiative verknüpft das Thema Bankentransparenz mit Empfehlungen für die Vergabe von Vorzugsstimmen für jene KandidatInnen, die unsere Positionen unterstützen. Vorzugsstimmen können aber nur jene vergeben, die SPÖ wählen. All jene, die wegen der zögerlichen oder ängstlichen Haltung der Parteiführung bei diesem Thema überlegt haben, deswegen zu Hause zu bleiben oder für andere Parteien zu stimmen, haben auf diese Weise einen Grund, dennoch SPÖ zu wählen.
- Das ÖVP-Wording stand bereits fest: Die ÖVP hatte schon lange vor dem Start unserer Initiative versucht, Vermögenssteuern als „Schnüffelsteuern“ zu diffamieren. So sprach sich zum Beispiel Maria Fekter bereits vor zwei Jahren, im August 2011, gegen die „Einführung einer Vermögens- oder ‚Schnüffelsteuer'“ aus (vgl. z.B. krone.at, diepresse.com). Auch in diesem Wahlkampf war das ÖVP-Wording von Faymann- und Schnüffelsteuern bereits lange vor unserer Initiative online. Eine Auseinandersetzung zum Thema Bankgeheimnis war deshalb von vornherein unvermeidbar.
- Angriff ist die beste Verteidigung: Eine offensive und mutige Position im Bereich des Bankgeheimnisses ist mit Sicherheit die bessere Alternative als sich vor den (ohnehin unvermeidlichen) Attacken von ÖVP und Kronen Zeitung zu Tode zu fürchten. Die progressive Position zum Thema ist dabei durchaus simpel: Ohne ein Ende des Bankgeheimnisses wird es keine gerechten Vermögenssteuer geben, die auch Finanzvermögen berücksichtigt. Finanzvermögen sind nämlich ein erheblicher Teil des Gesamtvermögens (vgl. Steuermythen.at). Und dass Vermögenssteuern selbst gerecht sind, beweist die aktuelle Studie zur Vermögensverteilung in Österreich (PDF).
- Das Agenda-Setting ist entscheidend: Mit unserer Initiative leisten wir einen kleinen Beitrag dazu, dass es im Wahlkampf 2013 um eine der wichtigsten Fragen unserer Zeit geht: die ungleiche und ungerechte Verteilung von Vermögen. Wenn es aber um Gerechtigkeits- und Verteilungsfragen geht, dann nützt das tendenziell der SPÖ. Selbst wenn die SPÖ-Führung glaubt, sich von unserer Initiative öffentlich distanzieren zu müssen, so ist die Agenda dennoch eine, die der SPÖ entgegen kommt. Jeder Leitartikel und jeder Kommentar, der sich um Vermögenssteuern, Bankgeheimnis und Verteilungsgerechtigkeit dreht ist einer, in dem es nicht um die Ablenkungsmanöver von FPÖ und ÖVP im Asylbereich geht.
- Die SPÖ ist (viel) mehr als die Löwelstraße: Auf drei Ebenen, in den Bundesländern, in den Regionen und auf Bundesebene, finden sich KandidatInnen, die unsere Initiative unterstützen. Welche Position die SPÖ letztlich in dieser Frage vertreten wird, hängt von innerparteilichen Diskussionen, Auseinandersetzungen und nicht zuletzt auch den Vorzugsstimmenergebnissen ab. Zur Wahl steht die SPÖ als Partei und nicht nur Werner Faymann als Spitzenkandidat.
Zusammengenommen ist die Initiative zur Abschaffung des Bankgeheimnisses für die SPÖ vor allem eine Chance zu beweisen, dass Tessa Prager in News mit ihrer Einschätzung der beiden Großparteien nicht zwangsläufig Recht hat, wenn sie schreibt:
„Die beiden ehemaligen Großparteien haben es verlernt, auch „heikle“ Inhalte offen und ohne Angst zu diskutieren. Im Wahlkampf gilt ihnen jedes Statement abseits des Mainstreams als gefährlich. So wird man immer ängstlicher und immer enger. Am Ende machen sie es nur noch ihrer Kernklientel Recht. Es ist absehbar, dass das bald zu wenig sein wird.“
Anstelle sich einzumauern gilt es also für die SPÖ, sich mit den inhaltlichen Argumenten auseinanderzusetzen, die wir auf bankentransparenz.at zusammengetragen haben. Auf diese Weise mögen zwar, in den Worten von Tessa Prager, Wellen geschlagen werden. Auf Wellen lässt sich aber bekanntlich auch surfen.
…tolles Statement. Was mich seitens jener der SPÖ-Führung, die diese Initiative nicht gut heißen, interessieren würde, ist wie sie sich eine Berechnung und Einhebung einer Vermögenssteuer vorstellen, wenn das Bankgeheimnis existiert. Dieses würde doch die Vermögenssteuerpflicht – zumindest auf Bargeld – kontakarieren.
Zu dieser Vermögenssteuer hat sich die SPÖ jedoch bekannt und ist dies einer der wichtigsten Punkte des Wahlprogrammes. Somit denke ich, müsste es auch der Parteiführung klar sein, dass eine solche Forderung nach vermögensbezogenen Abgaben nur dann wirkungsvoll umgesetzt werden kann, wenn auch der § 38 Bankwesengesetz (Bankgeheimnis) ersatzlos gestrichen wird….