Der Typ der kürzlich eine Kenianerin vor die U-Bahn gestoßen hat, kam mit einem Jahr bedingt davon „da sich der Angeklagte reumütig gezeigt hat, einer Beschäftigung nachgeht und integriert ist“ zitierte der Standard die Richterin. Florian Klenk hat diese Woche im Falter das Urteil gegen den rassistischen U-Bahn-Stoßer mit anderen Urteilen in ähnlichen Fällen verglichen. Diese fielen wesentlicher strenger aus, weil sich die Gewalt nicht gegen Schwarze richtete und der Gewalttäter z.B. ein Junkie war. Struktureller Rassismus und Elemente von Klassenjustiz scheinen dabei die Rechtssprechung zu bestimmen. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht, dem Opfer den angemessenen Schutz verweigert haben“, so Klenk in seinem besonders lesenswerten Kommentar: Richterin Krausams Schandurteil
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