„Ganz oben stehen die Mitglieder“ heißt es auf der Webseite der Produktionsgewerkschaft PRO GE. Ein genauerer Blick auf die Statuten zeigt ein anderes Bild: Einfache parteilose Mitglieder haben de facto keine Möglichkeiten, an der Wahl von Delegierten oder FunktionärInnen teilzunehmen. Auch der 18. ÖGB-Bundeskongress, der zwischen 18ten und 20ten Juni im Wiener Austria-Center stattfand, lässt sich nicht auf Mitgliederwahlen zurückführen – auch nicht indirekt im Sinne der repräsentativen Demokratie.
Von Josef Falkinger
Machen wir einen kurzen Ausflug in die Innenwelt des ÖGB: Die Fachgewerkschaften entsenden die Delegierten zum ÖGB-Kongress. Die Organe einer Fachgewerkschaft setzten sich aus FunktionärInnen zumeist parteipolitisch gebundener Fraktionen zusammen. Um die relative Stärke der jeweiligen Fraktion in den Organen zu ermitteln, wird auf ihre Stimmenzahl bei Betriebsratswahlen zurückgegriffen. Wer aber dort gewählt werden darf, welche Personen also auf der Liste stehen, bestimmen die Fraktionen –rote, schwarze, blaue oder grüne.
Inhalt
Rot, schwarz, blau oder grün
Was für die oberen Organe gilt, ist auch – und das überrascht – auf Betriebsebene der Fall: Das einfache, fraktionell ungebundene Mitglied hat auf gut österreichisch „nix zum Reden“.
Das Statut der Gewerkschaft der Privatangestellten bestimmt etwa, dass die Leitung der Gewerkschaftsmitglieder eines Betriebes – im Fach-Jargon gewerkschaftliche Betriebsgruppe genannt – den (gewerkschaftlich organisierten) Betriebsräten zufällt. Die Gewerkschaftsmitglieder dürfen also ihre Leitung nicht selber wählen. Diese wird durch ein einfaches „Umlegen“ der Ergebnisse der Betriebsratswahlen zusammengestellt.
Um bei einer Betriebsratswahl kandidieren zu können, oder bei der Auswahl der KandidatInnen mitzumischen, muss sich ein Gewerkschaftsmitglied einer Fraktion zuordnen und damit gegenüber dem Rest der Gewerkschaftsmitglieder farblich abgrenzen. Gleichzeitig predigten von Johann Böhm bis Erich Fogler sämtliche ÖGB-Präsidenten die parteipolitische Unabhängigkeit der Gewerkschaften als wirtschaftliche Interessensvertretungen. Neue Mitglieder, die versuchen die Struktur des ÖGB zu verstehen, bekommen das Gefühl: Da stimmt was nicht.
Da stimmt was nicht
In der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gibt es prinzipiell die Möglichkeit einer Wahl des gewerkschaftlichen Betriebsausschusses durch die Mitglieder. Aber nur prinzipiell. Denn so eine Gewerkschaftswahl bedarf der Erlaubnis der Landesleitung der Gewerkschaft „unter der Mitwirkung der Bundesleitung“. Beide Organe erteilen diese Erlaubnis aber nicht.
Aufs erste verheißungsvoll klingen die statutarisch vorgesehenen Mitgliederversammlungen der Produktionsgewerkschaft PRO GE auf Landesebene. Selbst Delegierte können dort gewählt werden – könnte man meinen. In Wirklichkeit wählen die Mitgliederversammlungen nur Delegierte für Pensionisten und sogenannte „sonstige aktive Mitglieder“. Letztere sind all jene, die in Betrieben ohne Betriebsrat beschäftigt sind. Die eigentliche Basis der Produktionsgewerkschaft – in Großbetrieben tätige Arbeiter – werden von solchen Urwahlen der eigenen Delegierten ausgeschlossen.
Undemokratisch?
Undemokratisch ist der ÖGB nicht. Jeder, der irgendwo sitzt, ist auch von irgendwem gewählt. Nur nicht vom laut Vereinsrecht vorgesehenen Souverän der parteipolitisch ungebundenen Vereinsmitglieder. Die statutarische Verschränkung von Betriebsratskörperschaften, Einzelgewerkschaften, Dachverband und Fraktionen schafft ein Statuten-Gramuri, das selbst hartgesottene langjährige FunktionärInnen nicht mehr durchblicken.
Vom Standpunkt des Vereinsrechtes bewegt sich der ÖGB zumindest in einer Grauzone. Die Forderung des Vereinsrechtes, dass ein Verein regelmäßig eine Generalversammlung der Mitglieder abhalten muss, oder aber zumindest eine Versammlung von Repräsentanten der Mitglieder wird so sicherlich nicht erfüllt. Vereinsjuristen müssen schon beide Augen zudrücken, um die Betriebsratswahlen, bei denen neben der großen Mehrheit der Nicht-Mitglieder auch Gewerkschaftsmitglieder zur Urne gerufen werden als Mitgliederwahlen durchgehen zu lassen.
Einzigartig
Die Struktur des ÖGBs ist in Europa einzigartig. In nahezu allen anderen europäischen Ländern fußt die Gewerkschaft auf in Betrieben organisierten Mitgliedergruppen, die ihre Vertreter selbst wählen. Das Statut des ÖGBs fordert die Einberufung einer Mitgliederversammlung in irgendeiner Form zumindest alle 4 Jahre (in Zukunft werden es 5 Jahre sein). In den wenigsten Fällen kommt es zu mehr Versammlungen. Nicht selten können sich auch langgediente Mitglieder nicht daran erinnern, jemals zu so einer Versammlung eingeladen worden zu sein.
Zum einen rührt diese österreichische Einzigartigkeit aus der Macht des Betriebsrätegesetzes. Die Stärke der Betriebsräte hat in Gewerkschaftskreisen lange Zeit den Glauben genährt ohne eine aktive Mitgliedschaft auskommen zu können. In den goldenen Jahren der Sozialpartnerschaft war das auch praktisch – viele Mitglieder wollten gar nicht mitbestimmen.
Zum anderen ist bis heute die Situation des ÖGBs in seinen Gründerjahren in seinen Statuten festgeschrieben. Eine sehr aktive und kämpferische Gewerkschaftsmitgliedschaft – vom Widerstand gegen das NS Regime und Erfahrungen aus der Zwischenkriegszeit geprägt – stand damals einer auf Sozialpartnerschaft und Wiederaufbau orientierten Gewerkschaftsführung gegenüber. Die damalige Führung des ÖGBs, die über den Marshallplan eng mit den westlichen Besatzungsmächten kooperierte, hatte wenig Bock auf Mitgliederwahlen.
Umdenken
Ein Umdenken scheint seit dem Abwehrstreik gegen die Pensionsreform 2003 im ÖGB statt zu finden. Seit damals ist vielen klar, dass es aktive Mitgliedergruppen auf Betriebsebene geben muss, um wieder streikfähig zu werden. Der ÖGB Oberösterreich, der sich 2003 besonders engagiert gezeigt hatte, richtete eigens zu diesem Zweck gewerkschaftliche Aktivgruppen ein. Das Debakel der Gewerkschaftsbank BAWAG sollte wenige Jahre später den Ruf nach Demokratisierung noch lauter werden lassen.
Die eigentliche Situation in den Statuten hat sich aber wenig verbessert. Dabei ist eines klar: Die jungen Menschen von heute, die viel weniger parteipolitisch gebunden sind als ihre Eltern, werden sich nur noch schwer für einen Verein gewinnen lassen, der einem parteipolitisch ungebundenen Mitglied so wenig Versammlungs- und Wahlrechte gestattet.
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