von Martin Risak [*]
In einer Serie von Analysen zum Plan A wird dieser am Blog Acht differenziert evaluiert und kritisiet werden.
Der am 11.1.2017 in Wels vorgestellte Plan A des Bundeskanzlers Christian Kern enthält an mehreren Stellen – nicht nur im Abschnitt „Arbeit“ – das Arbeitsrecht betreffende Vorhaben. Es geht dabei um einen sehr breit gefächerten Themenbereich wie insbesondere einen Mindestlohn von 1.500 Euro, Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs für bestimmte EU-BürgerInnen, eine Beschäftigungsgarantie für über 50-Jährige, die (Arbeitszeit-)Flexibilität, Crowdwork und den ArbeitnehmerInnenschutz. Darüber hinaus wird der Frage des sozialen Schutzes von Kleinstselbständigen, den Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPUs), breiter Raum gewidmet, für die im Plan A im Zusammenhang mit der Abschaffung des Selbstbehaltes im GSVG und einer Einkommensersatzleistung konkrete Maßnahmen in Aussicht gestellt werden (Seite 34). Dies ist aus meiner Sicht eine wichtige und schon lange fällige Verbreiterung des Focus sozialdemokratischen Sozialpolitik und sollte auch in Zukunft weiter verfolgt werden.
In diesem Beitrag sollen nun drei Themen, nämlich der Mindestlohn (Seite 24), die Arbeitszeitflexibilität (Seite 26) und das Crowdwork (Seite 49) ein wenig genauer beleuchtet, in einen Zusammenhang gestellt und bewertet werden. Continue Reading →