Von Thomas Nowotny*
Die ÖVP/FPÖ-Regierung plant, in allen Bundesministerien Generalsekretäre einzusetzen. Sie wären allen Sektionschefs, also auch den Spitzenbeamtinnen und –beamten, vorgesetzt und diesen gegenüber weisungsberechtigt. Zum Generalsekretär bzw. zur Generalsekretärin würde man über Antrag des betreffenden Ministers. Man erhielte also eine Beamtenposition, ohne Kriterien wie Vordienstzeiten und Prüfungen erfüllt zu haben, die sonst für die Ernennung zum Beamten bzw. zur Beamtin erforderlich sind.