SPÖ-Spitze unterschätzt Bankgeheimnis als Hürde für Vermögenssteuern

Da in der Fernsehdiskussion zwischen Werner Faymann und Eva Galwischnig am Dienstag das Bankgeheimnis Thema war und die Initiative der Sektion 8 gegen dasselbe erwähnt wurde, möchte ich sie kurz auf die Position der Sektion 8 hinweisen. Dabei möchte ich Werner Faymann in zweierlei Hinsicht wiedersprechen – einerseits was seine inhaltliche Einschätzung der Materie betrifft, andererseits was das Meinungsbild innerhalb der SPÖ zum Bankgeheimnis betrifft.

Nikolaus Kowall

Inhalt

Ohne Einsicht kein Verdacht

Eine allgemeine Vermögenssteuer auf Vermögen über 1 Mio. wie sie die SPÖ fordert kann aus unserer Sicht nur eingeführt werden, wenn es kein Bankgeheimnis mehr gibt. Während Liegenschaft im Grundbuch vermerkt sind und Firmenbeteiligungen im Firmenbuch, ist das Finanzvermögen intransparent und wird durch das Bankgeheimnis geschützt. Das bedeutet ein erheblicher Anteil des Gesamtvermögens (Geldvermögen, Aktien, Staatsanleihen etc.) könnte der Besteuerung vorenthalten werden. Die Konten & Depots können den InhaberInnen dank des Bankgeheimnisses einfach nicht zugeordnet werden. Eine anonyme Einhebung durch die Bank wie im Falle der KEST – die wir alle auf unsere Zinsen zahlen – ist nicht möglich, weil ein Inhaber von z.B. drei Millionen Euro seine Gelder einfach auf vier Konten oder Depots aufteilen könnte, die alle jeweils unter einer Million bleiben. Das Bankgeheimnis schützt den Inhaber davor, dass die Behörde ihm alle vier Konten oder Depots geballt zurechnen kann. Nun meinte Werner Faymann in der Diskussion, im Fall eines begründeten Verdachts hätten die Behörden sehr wohl Einsicht, weil dann das Bankgeheimnis durchbrochen würde. Das stimmt, allerdings wie soll der Verdacht entstehen, wenn keine Informationen vorliegen? Das Bankgeheimnis schützt natürlich davor, dass ein Verdacht entsteht, weil die Behörden eben keinen Einblick haben. Ein Verdacht könnte nur dann entstehen wenn irgendjemand vernadert wird oder wenn man als Behörde stichprobenartig Liegenschaften, Fahrzeuge und Wertgegenstände und Ausgaben einer Person mit ihren Einkommen und Erbschaften ins Verhältnis setzen und daraus einen Schluss auf die Richtigkeit der Angaben über ihr Finanzvermögen zieht. Um beides zu vermeiden verlangt die Initiative der Sektion 8 einen schlanken Behördeneinblick in einige Konteneckdaten. Geschehen soll dies über ein Kontenregister, also eine Datenbank, in der zu jedem Konto und Depot bei einer österreichischen Bank oder Versicherung folgende Informationen gesammelt werden:

  • Name, Anschrift und Geburts- bzw. Gründungsjahr (bei Firmenkonten) des/der InhaberIns

  • Das Datum der Kontoerstellung bzw. Auflösung

  • Der Kontostand zu Jahresbeginn und Jahresende sowie

  • Der durchschnittliche und der maximale Kontostand

Wenn die Behörde automatisch Einsicht in diese Daten hat kann sie alle Konten & Depots eines Inhabers summieren und weiß somit automatisch, welche InhaberInnen in die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung fallen. Die Forderungen finden Sie im Detail hier.

Die Sektion 8 ist eine von hunderten Sektionen

Werner Faymann hat die Wirkmächtigkeit unserer Forderung damit relativiert, dass wir nur eine einzelne kleine Sektion sind. Das stimmt, wir sind nur eine von 3.500 Sektionen und Ortsparteien in Österreich. Nur hat Werner Faymann eine unpräzise Einschätzung was das Meinungsbild zum Bankgeheimnis innerhalb der SPÖ betrifft. Tatsächlich haben sich die UnterstützerInnen unsere Initiative seit dem Start Anfang August mehr als verdoppelt und es sind viele Leute mit guten Chancen auf ein NR-Mandat hinzugekommen. Hinter vorgehaltener Hand ist in der SPÖ nämlich (bis hinauf in die Regierung) niemand zu finden, der das Bankgeheimnis beibehalten möchte. Es wird nur deshalb daran festgehalten, weil es populär ist und man andernfalls in Wahlzeiten einschlägige Lobbys und Medien fürchtet. Die Vermögenssteuer ist populär, das Bankgeheimnis ist populär, deshalb möchte man beides haben. Das halten wir allerdings für einen Widerspruch – wie zuvor ausgeführt. Das sieht nicht nur die Sektion 8 so, sondern wir teilen diese Sicht mit den Abgeordneten Jacky Mair und Sonja Ablinger, sowie mit 23 weiteren SPÖ-KandidatInnen. Alle KandidatInnen und ihre Statements zum Thema finden die hier.

Ist die Sektion 8 ein „pain in the ass“ in Wahlkampfzeiten?

Aus unserer Sicht unterstützen wir mit der Initiative die SPÖ in ihrem am Bundesparteitag beschlossenen Ansinnen, eine allgemeine Vermögenssteuer einzuführen. Das ist technisch ohne die Abschaffung des Bankgeheimnisses einfach nicht möglich. Will die SPÖ die allgemeine Vermögenssteuer, muss sie die Auseinandersetzung um das Bankgeheimnis gegen ÖVP, Krone und Co. sowieso führen, es ist nur unglaubwürdig nach der Wahl eine Kehrtwende zu machen. Will die SPÖ das Bankgeheimnis beibehalten und nur eine Steuer für Immobilien, dann bleibt sie eine allgemeine Vermögenssteuer schuldig und macht sich somit unglaubwürdig. Die Initiative soll die SPÖ davor bewahren, in irgendeiner Weise unglaubwürdig werden zu müssen und stattdessen gleich von Beginn an etwas konsistent von A bis Z durchzuziehen.

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One Response to SPÖ-Spitze unterschätzt Bankgeheimnis als Hürde für Vermögenssteuern

  1. punto 11. Oktober 2013 at 18:52 #

    Ich bin auch für eine Besteuerung der Vermögen, kann mir aber vorstellen, dass es leichter realisierbar ist, die Vermögenszuwächse, also die Einkommen, so zu besteuern, dass der gleiche Personenkreis im gleichen Ausmaß besteuert wird.

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