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Effizientes und verfassungskonformes Fremdenrecht

Eine Replik von Stefan Hirsch* auf den Beitrag von Georg Feigl

Insgesamt 113 Behörden gibt es aktuell in Österreich, die für die Vollziehung des  Fremdenpolizeirechts und des Niederlassungsrechts in erster Instanz verantwortlich sind. Dass in diesem Kompetenz-Wirrwarr rasche Entscheidungen gefällt werden, ist wenig überraschend eher die Ausnahme. Um die Vollziehungspraxis  effizienter und einheitlicher zu gestalten, hat die SPÖ  daher schon seit längerem die Schaffung eines Bundeamtes für Migration (BAM) verlangt. Dort sollen alle erstinstanzlichen Zuständigkeiten gebündelt werden.  Die Dauer und Qualität der Entscheidungen erster Instanz (derzeit völlig unterschiedlich) sollen angepasst werden und die Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung erfolgen. All diese Forderungen hat die SPÖ gegen die ÖVP durchgesetzt.  Die Installierung eines Bundesamts für Migration ist nunmehr beschlossen und wird eine deutliche Verwaltungsvereinfachung bringen.

Generell ist ein effizienter und rascher Vollzug des Fremdenrechts im Sinne der Republik Österreich und vor allem im Interesse der Betroffenen. Neben klar geregelten Zuständigkeiten der Behörden soll dieses Ziel durch eine aktive Mitwirkung der Asylwerber am Zulassungsverfahren erreicht werden. Zur Erinnerung: Anfang Jänner hat Innenministerin Fekter eine mit Zwang durchsetzbar generelle und daher verfassungswidrige Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den Erstaufnahmezentren für mehrere Wochen und ohne Einzelfallprüfung gefordert. Dieser Vorschlag von Fekter ist vom Tisch: Die SPÖ hat unter Verhandlungsführung von Verteidigungsminister Norbert Darabos  eine Lösung erzielt, die verfassungskonform ist.  Es wird keine – wie von Ministerin Fekter geforderte – generelle Anwesenheitspflicht für mehrere Wochen geben.  Es wird eine „besondere Mitwirkungsphase“ für die Asylwerber in der Dauer von fünf Tagen geben – in dieser Phase müssen sie zu 100 % am Zulassungsverfahren mitwirken (z.B. Prüfung von Dokumenten, Feststellen der Gründe für die Flucht etc.). Das Verlassen der Erstaufnahmestelle wird in begründeten Fällen möglich. Im Falle der Verletzung der Mitwirkungspflicht kann es Sanktionen geben. Einen Haftantrag kann es NUR nach einer Einzelfallprüfung geben. Wenn ich Asyl will, ist es zumutbar, den Behörden fünf Tage für das Zulassungsverfahren zur Verfügung zu stehen.

Nicht zum ersten Mal ist es also der SPÖ gelungen, die ÖVP hier auf den Boden der Verfassung zurückführen.  Wieso ich das erwähne? Weil es noch gar nicht allzu lange her ist, dass der Verfassungsgerichtshof Gesetze im sensiblen Fremdenrechts- und Asylbereich wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat –  und zwar in den Jahren 2000 bis 2006 unter Schwarz-Blau, als die ÖVP auch schon den Innenminister gestellt hat. Erst, seit dem die SPÖ wieder die Regierung führt, wird wieder genau auf die Einhaltung der Verfassung geachtet. Und mit der Regierungsbeteiligung der SPÖ  im Jahr 2007 wurde auch endlich ein Asylgerichtshof eingeführt. Dieser hat vor zwei Jahren als Spezialgerichtshof für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes seine Arbeit aufgenommen. Seitdem wurden fast zwei Drittel der rund 23.600 Altverfahren abgebaut. Diese rasche Abwicklung der Asylverfahren liegt in erster Linie im Interesse der Betroffenen. Denn durch das Verhindern von langen Phasen der Unsicherheit konnte der Asylvollzug wesentlich menschlicher gestaltet werden.

*Stefan Hirsch ist Pressesprecher von Verteidigungsminister Norbert Darabos

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Rote Karte für AsylwerberInnen?

Der „Asylkompromiss“ als ein weiteres Beispiel für das Versagen der SPÖ in der Asyl- und Migrationspolitik.

Gastkommentar von Georg Feigl

Mit dem Krone-Titelblatt vom 7.9. „Neue Pflichten für Asylwerber“ dürfte der Hintergrund der Xten Verschärfung des Aslyrechts auf den Punkt gebracht worden sein: Die Regierung will Härte gegen AsylwerberInnen zeigen und dafür endlich wieder mal von Krone und Co bejubelt werden. Ob die Verschärfung notwendig, sinnvoll, angebracht oder menschenrechtskonform ist, tritt in den Hintergrund. Wenig überraschend, dass eine sich schon längst allen christlichsozialen Wurzeln entledigte ÖVP eine Verschärfung will, die noch dazu der zuletzt eher angeschlagene Innenministerin sehr gelegen kommt um Durchsetzungskraft und Law&Order-Image zu signalisieren.

Zur Inszenierung der Verschärfung ist der Ministerin fast zu gratulieren: Aus einem kurzfristigen und meistens im Sommer auftretenden Monatshoch bei den Flüchtlingszahlen wird ein „alarmierender Anstieg“ gefolgert, auf den es zu reagieren gilt – obwohl selbst bei weiterhin so „hohen“ Antragszahlen die Jahressumme 2010 noch wesentlich niedriger sein würde als in den Jahren zuvor. Symbolisch passend wird nun eine „roten Karte für Flüchtlinge“ eingeführt (zur Kennzeichnung des einwöchigen Status). Mit der Umbenennung in Mitwirkungspflicht wurde dreierlei suggeriert: Erstens, dass derzeit die meisten AsylwerberInnen unkooperativ wären; Zweitens, dass es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung im Asylverfahren mitzuwirken gäbe; Und drittens, dass nur durch Einsperren eine Mitwirkung erreicht werden kann. Alle drei Unterstellungen sind sachlich nicht haltbar: Fast alle AsylwerberInnen wirken natürlich bereits jetzt mit, nicht zuletzt weil es eine gesetzliche Mitwirkungspflicht schon gibt. Bei Nichteinhaltung führt das aktuell zur Einstellung des Verfahrens, Entzug jeglicher materiellen Unterstützung und/oder zur Schubhaft. Es gibt aber einige – insbesondere Traumatisierte – die zu einer raschen Einvernahme schlichtweg nicht in der Lage sind, gerade wenn sie zumindest indirekt eingesperrt werden bzw ihnen der Zugang zu Betreuung und unabhängiger Beratung verwehrt wird.

Der Kernpunkt der Verschärfung betrifft eine indirekte Folge, die in der öffentlichen Debatte nur am Rande erwähnt wurde: die Verunmöglichung eines legalen Zugangs zu tatsächlich unabhängiger Rechtsberatung sowie die erschwerte Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen (zB schon länger in Österreich befindliche Familienmitglieder). Der Innenministerin muss zu Gute gehalten werden, dass sie dieses Ziel sogar offen ausgesprochen hat, in dem sie die Verschärfung als „Signal an die Beratungsindustrie“ bezeichnet hat. Die Verschärfung ist daher nicht nur populistisch, sondern auch eine konsequente Politik, die unabhängige Beratung nicht als Qualität von Rechtsstaatlichkeit, sondern als zu unterbindende Verfahrensverzögerung einschränkt. In den Erstaufnahmestelle gibt es eine solche schon länger nicht mehr, da das Innenministerium sukzessive Caritas, Diakonie und andere NGOs aus der Erstberatung verdrängt hat. Dazu passt, dass der letzten unabhängigen Beratung, die zumindest in der Nähe des Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen angesiedelt war, gerade erst die Finanzierung gestrichen wurde.

Das Innenministerium will möglichst ohne Fremdeinmischung rasche und effiziente Rückführungen durchführen, auch wenn das im Einzelfall nicht immer gerechtfertigt ist. Egal, so lange keine „mühsamen NGOs“ dazwischenfunken, ist es praktikabel, und das ist wichtiger als die haargenaue Einhaltung menschenrechtlicher Konventionen oder rechtsstaatlicher Standards. Dass die SPÖ hier mitspielt ist der eigentliche Skandal der Verschärfung, weil es Grundsätze betrifft, die weit über das Asylwesen hinausgehen.

Als sachliche Begründung für die Verschärfung wird angeführt, dass viele AsylwerberInnen während des Zulassungsverfahrens untertauchen. Die geplante Verschärfung ist aber nur eine Scheinlösung, denn erstens trifft sie auch die Mehrheit der Nicht-Untergetauchten, zweitens ist ein Untertauchen wohl auch weiterhin möglich, da auch die jetzige Regelung gemäß Medien kein System geschlossener Zellen vorsieht, und drittens weil es das eigentlich Problem einer fragmentierten europaweiten Asylpolitik unberührt lässt, die erst Anreize zum Untertauchen schafft. Sogenannte Dublin-Fälle (Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land aufgegriffen wurden und dh in Österreich eigentlich keinen Antrag mehr stellen können, weil das „Erstaufgreiferland“ zuständig ist) haben ein Interesse Unterzutauchen, da Abschiebung Schutzlosigkeit oder keine bzw katastrophale Betreuung bedeuten könnte (zB Griechenland). Eine tatsächliche Teillösung statt der jetzigen populistischen Scheinlösung wäre deshalb eine europäische Asylpolitik – die aber nicht zuletzt am vehementen Widerstand aus Österreich scheitert.

Dass die SPÖ hier wieder mal mitspielt, ist in der Sache wie auch strategisch beschämend. Abseits der Sachfrage stellt sich nämlich wie in jedem anderen Politikfeld auch die Frage, ob ein Kompromiss ein sozialdemokratischer Fortschritt wäre. Ein solcher ist hier nicht zu erkennen: Weder gibt es im Gegenzug ein seit langem gefordertes Staatssekretariat für Migration und Integration im Sozialministerium (wie auf regionaler Ebene in Wien ansatzweise verwirklicht), noch eine Verschiebung des Diskurses in Richtung sozialdemokratischer Grundwerte, noch sind damit Einheimische oder AsylwerberInnen besser gestellt, noch ist es ein Zeichen für die Unantastbarkeit der Menschenrechte, noch werden Vorurteile gegenüber einer der schwächsten gesellschaftlichen Gruppen abgebaut. Eine sozialdemokratische Regierung müsste deshalb die Zustimmung verweigern, ehe nicht auch eine sozialdemokratische Handschrift zu erkennen ist – die Umbenennung der Internierung in Mitwirkungspflicht kann das aber ebenso wenig sein wie der wohlwollende kurzfristige Applaus des Boulevards.

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Für eine Orientierung an den Grundwerten

Das letzte Video der Reihe „Für eine Wende in der SPÖ“ fordert eine Orientierung der tagespolitischen Entscheidungen und langfristigen Strategien an den Grundwerten der sozialdemokratischen Bewegung. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität bilden laut Eigendarstellung der Partei den Rahmen für das angestrebte Gesellschaftsmodell. Über die Jahre hinweg hat sich die SPÖ immer öfter von diesen Prinzipien entfernt und Forderungen aufgestellt oder Gesetze beschlossen, die nur schwer damit vereinbar sind. Beispiele sind der Hang von vielen SpitzenfunktionärInnen beim Thema Integration einen gemäßigten Kurs der Härte zu vertreten, die mitgetragene Verschärfung der Fremdenrechtsgesetze, die Ablehnung von substanziellen Vermögenssteuern oder die populistische Ablehnung der Weiterentwicklung der Europäischen Union.

Diese Politik soll dazu dienen WählerInnenstimmen gegen die FPÖ aber auch die ÖVP zu verteidigen und kurzfristig die eigene Position zu festigen. Die sozialdemokratische Idee beruht jedoch nicht auf Ausgrenzung von Menschen in Not, dem Hochhalten des Nationalstaates oder der Akzeptanz von Vermögens- oder Chancenungleichheit. Es wird der (geglaubte) kurzfristige Erfolg gegen die Glaubwürdigkeit eingetauscht. So lässt die Liberalisierungspolitik die Sozialdemokratie nun in der Wirtschaftskrise in vielen Ländern Europas wenig glaubhaft als echte politische Alternative wirken, war sie daran doch oft maßgeblich beteiligt.

Die Herausforderung besteht darin, sozialdemokratische Konzepte zu entwerfen, die auch tatsächlich über das Potential verfügen die damit angepeilten Probleme zu lösen. Die Fakten stehen bei vielen sozialdemokratischen Forderungen auf der Seite der Sozialdemokratie. Auf diesen gilt es die Argumente für die politische Auseinandersetzung aufzubauen und nicht auf der Schlagzeile eines österreichischen Kleinformats oder eines Umfrageergebnisses.

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Für mutige Schritte in der Vermögensbesteuerung!

In der Debatte der letzten Monate über die Budgetsanierung und damit mögliche neue Steuern liegen die verschiedensten Vorschläge am Tisch. Die am Bundesparteitag der SPÖ beschlossene Linie sich für eine stärkere Besteuerung von Vermögen einzusetzen will der Kanzler mit seinem Sieben Punkte Programm erreichen. Dieses beinhaltet eine Bankenabgabe, eine Finanztransaktionssteuer bzw. eine nationale Börsenumsatzsteuer, Einschränkungen in der Absetzbarkeit von Managergehältern, Streichung von Steuerprivilegien für Stiftungen, eine Reform der Gruppenbesteuerung, eine Vermögenszuwachssteuer sowie das Vorgehen gegen Steuerhinterziehung. Diese Forderungen stellen zweifelsohne das progressivste Steuerpaket dar das von der SPÖ in den letzten Jahren präsentiert wurde.

Unverständlich bleibt warum eine allgemeine Vermögenssteuer sowie die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer darin fehlen. Das Argument hinter der Abschaffung der letzten beiden, sie träfen den Mittelstand, hält den Fakten nicht stand. So verursachten im Jahr 2007 die größten 10% der Erbfälle rund 70% des Steueraufkommens. Grundsätzlich wird von konservativer Seite immer wieder versucht Bestrebungen einer höheren Vermögensbesteuerung mit Verweis auf vermeintliche problematische Verteilungswirkungen („der Mittelstand wird geschröpft“) oder einer bereits hohen Steuerlast auf Vermögen zu vereiteln. Dass Österreich im EU und auch OECD Vergleich jedoch Vermögen unterdurchschnittlich besteuert wird dabei vergessen. Im Jahr 2007 machten Vermögens- und vermögensbezogene Steuern in Österreich 1,4% aller Steuereinnahmen aus. Im OECD Schnitt lag der Wert bei 5,6%. Eine Anhebung auf diesen Durchschnittswert (!) entspräche zusätzlichen Steuereinnahmen von rund € 4,8 Milliarden. Kanzler Faymann befindet sich zwar auf dem richtigen Kurs, doch darf er nicht auf halbem Weg aufgeben.

Die durch eine höhere Vermögensbesteuerung lukrierten Einnahmen dürften jedoch nicht für das Stopfen von Budgetlöchern verwendet, sondern in Zukunftsbereiche wie eine bessere Finanzierung von Schulen und Universitäten investiert werden. Kanzler Faymann muss sich bewusst werden, dass für die Erreichung sozialdemokratischer Ziele wie eine hochqualitative Bildung für die breite Masse, die Sicherung des Sozialstaats oder einer aktiven Umverteilungspolitik Vermögenssteuern die den Namen auch verdienen unumgänglich sind.

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Für eine gerechte Verteilungspolitik

In Österreich ist Vermögen sehr ungleich verteilt. So liegt das Nettogeldvermögen der reichsten 10% der Haushalte bei durchschnittlich rund 290.000€, während es bei den ärmsten 10% der privaten Haushalte in Höhe von -8.000€ (Schulden) liegt. Immobilien und Firmenanteile sind noch ungleicher verteilt. So verfügen nur 3% der österreichischen Haushalte über eine Beteiligung an einer GmbH. Hinzu kommt, dass große Ungleichheit nicht nur zwischen arm und reich, sondern auch zwischen verschiedenen sozialen Gruppen, wie Frauen und Männern oder MigrantInnen und Nicht-MigrantInnen besteht.

Vermögen zu besitzen bedeutet jedoch über bestimmte Möglichkeiten und Chancen im Leben zu verfügen. Vermögen ermöglicht in die eigene Ausbildung zu investieren, Vermögen bietet eine Absicherung vor Unfall oder Krankheit und der Vermögensstand bestimmt die Lebensqualität wesentlich mit.

Für das Anhäufen großer Vermögen spielt die Vererbung von einer Generation an die nächste eine zentrale Rolle und zementiert so bestehende Ungleichgewichte für die Zukunft ein. Ungleiche Verteilung und Vererbung bedeutet somit ungleiche Möglichkeiten und Chancen aufgrund des Zufalls der Geburt. Seine Eltern kann mensch sich bekanntlich nicht aussuchen, die finanziellen Möglichkeiten derselben sind jedoch wesentlich für die Entwicklungschancen eines Menschen.

Eine gerechte Vermögensverteilung würde sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Da Menschen mit niedrigem Einkommen einen hohen Prozentanteil ihres Einkommens konsumieren, während hohe Einkommensklassen weniger konsumieren und mehr sparen, würde eine gleichere Verteilung die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und somit das Wirtschaftswachstum erhöhen.

Der SPÖ Vorsitzende Werner Faymann setzt sich mittlerweile erfreulicherweise (noch?) für eine stärkere Besteuerung von Vermögen ein. Das Bekenntnis die Vermögensverteilung und somit Lebenschancen grundsätzlich gerechter zu gestalten und somit auch Wachstumsimpulse nach der Krise zu schaffen ist jedoch erst in Ansätzen in der SPÖ vorhanden.

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Für mehr Anständigkeit der VerantwortungsträgerInnen

Die ArbeiterInnenbewegung hat seit dem späten 19. Jh. versucht, eine soziale und demokratische Parallelwelt innerhalb der Gesellschaft aufzubauen. Dort wo sie politischen Einfluss hatte, tat sie dies mit den Möglichkeiten der staatlichen Organisation, wie etwa im roten Wien der Zwischenkriegszeit. Darüber hinaus forcierte sie aber auch stets Initiativen jenseits offizieller politischer Gestaltungsmöglichkeit. Beispiele sind die Bank für Arbeit und Wirtschaft, der Arbeiter Samariterbund, die Konsumgenossenschaft „Konsum“ und genau genommen auch der Österreichische Gewerkschaftsbund, der letztlich ebenso ein privater Verein ist. Diese auf Selbstorganisation beruhenden, guten und wichtigen Initiativen ermöglichten es der ArbeiterInnenbewegung auch jenseits der Parlamente und Regierungen politische Akzente in Gesellschaft, Staat und Volkswirtschaft zu setzen.

Es ist beschämend und traurig, dass der ArbeiterInnenbewegung viele dieser wertvollen Initiativen aus ausschließlich eigener Schuld abhanden kamen. Sie gingen Bankrott, mussten verkauft werden oder gerieten in schweren Misskredit. Dies liegt nicht daran, dass Rote nicht wirtschaften können, wie von der Gegenseite behauptet wird. Über viele Jahrzehnte waren die genannten Initiativen erfolgreich. Es liegt vielmehr daran, dass man sich über die Jahre bequem in den Institutionen der Republik eingerichtet hatte (wo es auch zu vielen Skandalen kam: Stichworte AKH oder Lucona). Auf die Initiativen der ArbeiterInnenbewegung legte man keinen Wert mehr, verlor das Interesse an ihnen und überließ sie dem Apparat der jeweiligen Organisation. Jenseits jeglicher Kontrolle verkamen diese Apparate in einem Sumpf aus Bürokratie, Freunderlwirtschaft, Misswirtschaft und Korruption.

Der Konsum und die BAWAG sind die prominentesten Beispiele, für die Selbstzerstörung der Bastionen der ArbeiterInnenbewegung. Doch auch unmittelbar innerhalb der SPÖ-Organisationen kommt es immer wieder zu Bereicherung und Korruption. Zuletzt wurde dies im ARBÖ-Skandal von 2006 eindrucksvoll demonstriert. Die ArbeiterInnenbewegung braucht keine strengeren, sondern die strengst möglichen Kriterien: Punkto Transparenz, Unvereinbarkeit, Mehrfachgehälter, Einkommensgrenze, interner Kontrolle und Wirtschaftlichkeit.

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Für eine Wende in der Asylpolitik

Der Umgang mit asylsuchenden Menschen hat sich seit der Regierungsbeteiligung der SPÖ nicht merklich verändert. In den Hinterköpfen vieler SP-VerantwortungsträgerInnen dominiert nach wie vor die Vorstellung, Asylpolitik sei eine Unterkategorie von Sicherheitspolitik. Das jüngste Beispiel dafür ist die voraussichtliche Bereitschaft der SPÖ, der von der ÖVP geforderten Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen zuzustimmen.

Wie es um die Haltung der SPÖ im Umgang mit Fremden bestellt ist kam bei der Abschiebung der Familie Zogaj besonders krass zum Vorschein. Mit Berufung auf denselben Rechtsstaat, der in der Kärntner Ortstafelfrage mit Füßen getreten wird, wird eine integrierte Familie aus Österreich abgeschoben.

Es gilt die Tatsache des Einwanderungslandes Österreich zu akzeptieren und die daraus notwendigen Schlüsse zu ziehen. Dazu zählen die schnelle Abwicklung der Asylanträge, legale Beschäftigungsmöglichkeiten und eine aktive Unterstützung beim Spracherwerb. Österreich ist aufgrund einer schrumpfenden Bevölkerung ohnehin auf Zuwanderung angewiesen, es stellt sich somit nicht die Frage ob sondern wie diese ablaufen soll.

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Für eine Wende in der Migrationspolitik

Migrant/innen sind längst ein fixer Bestandteil der österreichischen Gesellschaft. Vor allem in den Städten sind Zuwander/innen als integraler Bestandteil der Volkswirtschaft unabkömmlich. In Wien hat nur noch die Hälfte aller Volksschulkinder keinen Migrationshintergrund. Zu den klassischen Migrant/innen vom Balkan und aus der Türkei gesellen sich seit Jahren immer mehr Zuwander/innen aus der Europäischen Union.

Wien ist eine europäische Stadt mit einer zunehmend internationalen Bevölkerung. Es wird Zeit, dass die SPÖ dieses Faktum als positives Zeichen der Weltoffenheit und als Bereicherung für unsere Gesellschaft akzeptiert. Nicht nur heimlich im Hinterzimmer, sondern auch im Rahmen einer offensiven Außenkommunikation. Als Voraussetzung für eine mutige Integrationspolitik, die sich nicht bei jedem Schritt vor dem bösen blauen Wolf fürchtet. Migrant/innen politische Aufmerksamkeit zu schenken ist nicht nur ein Gebot der Integration, sondern auch eine soziale Verpflichtung für eine Bewegung, der die Aufstiegschancen für alle ein Anliegen sind.

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Für eine Wende in der SPÖ

Das Sozialdemokratische an der Österreichischen Sozialdemokratie war in den letzten Jahren oft nicht erkennbar. In der jüngsten Verganganheit konnten wir allerdings im längst tot geglaubten Bereich der Verteilungspolitik bei der SPÖ-Führung Tendenzen erkennen, die eindeutig positiv waren. Dieses kleine Pflänzchen sozialdemokratischer Mutansage ist noch keine richtige Wende, wie die Zögerlichkeit in der Asylpoilitik zeigt, allerdings ein Schritt in die richtige Richtung.

Dieses Video ist als moralische Unterstützung für all jene Menschen gedacht, die für eine sozialdemokratische SPÖ eintreten. Eine SPÖ die sich stark macht für eine gerechte Verteilung des Wohlstands, für eine geregelte Zuwanderung, für ein menschliches Asylrecht, für eine offensive Frauenpolitik und für ein soziales und demokratisches Europa. Die Sektion 8 der SPÖ Alsergrund kämpft für diese Anliegen in und mit der Österreichischen Sozialdemokratie.

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“eine süße, kleine Idee”

Die oberösterrichische SPÖ-Landtagsabgeordnete Gerti Jahn featured auf ihrem Blog ein Video mit Heike Makatsch und Jan Josef Liefers zum Thema Finanztransaktionssteuern. Das ganze ist Teil einer Kampagne von Attac Deutschland, Österreich sowie Friends of the Earth Europe unter dem Titel „Make Finance Work“ bzw. „Steuer gegen Armut„.

Wie es sich für eine internationale Kampagne für eine internationale Steuer gehört, gibt es das Video auch in Englisch, dort sprechen Richard Curtis and Bill Nighy von einer „Robin Hood Tax“:

Bitte mehr davon!

PS: Kleine Anmerkung am Rande: Wie sofort auffällt ist die deutsche Fassung ca. eine Minute kürzer als die englische. Was fehlt ist das erste Argument für die Einführung einer Transaktionssteuer in der englischen Fassung, nämlich dass der Bankensektor zuerst Milliarden an Nothilfen bekommen hat, sich dennoch weiterhin Milliarden an Bonuszahlungen ausschüttet und so zumindest einen kleinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten würde.

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