Rote Karte für AsylwerberInnen?

Der „Asylkompromiss“ als ein weiteres Beispiel für das Versagen der SPÖ in der Asyl- und Migrationspolitik.

Gastkommentar von Georg Feigl

Mit dem Krone-Titelblatt vom 7.9. „Neue Pflichten für Asylwerber“ dürfte der Hintergrund der Xten Verschärfung des Aslyrechts auf den Punkt gebracht worden sein: Die Regierung will Härte gegen AsylwerberInnen zeigen und dafür endlich wieder mal von Krone und Co bejubelt werden. Ob die Verschärfung notwendig, sinnvoll, angebracht oder menschenrechtskonform ist, tritt in den Hintergrund. Wenig überraschend, dass eine sich schon längst allen christlichsozialen Wurzeln entledigte ÖVP eine Verschärfung will, die noch dazu der zuletzt eher angeschlagene Innenministerin sehr gelegen kommt um Durchsetzungskraft und Law&Order-Image zu signalisieren.

Zur Inszenierung der Verschärfung ist der Ministerin fast zu gratulieren: Aus einem kurzfristigen und meistens im Sommer auftretenden Monatshoch bei den Flüchtlingszahlen wird ein „alarmierender Anstieg“ gefolgert, auf den es zu reagieren gilt – obwohl selbst bei weiterhin so „hohen“ Antragszahlen die Jahressumme 2010 noch wesentlich niedriger sein würde als in den Jahren zuvor. Symbolisch passend wird nun eine „roten Karte für Flüchtlinge“ eingeführt (zur Kennzeichnung des einwöchigen Status). Mit der Umbenennung in Mitwirkungspflicht wurde dreierlei suggeriert: Erstens, dass derzeit die meisten AsylwerberInnen unkooperativ wären; Zweitens, dass es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung im Asylverfahren mitzuwirken gäbe; Und drittens, dass nur durch Einsperren eine Mitwirkung erreicht werden kann. Alle drei Unterstellungen sind sachlich nicht haltbar: Fast alle AsylwerberInnen wirken natürlich bereits jetzt mit, nicht zuletzt weil es eine gesetzliche Mitwirkungspflicht schon gibt. Bei Nichteinhaltung führt das aktuell zur Einstellung des Verfahrens, Entzug jeglicher materiellen Unterstützung und/oder zur Schubhaft. Es gibt aber einige – insbesondere Traumatisierte – die zu einer raschen Einvernahme schlichtweg nicht in der Lage sind, gerade wenn sie zumindest indirekt eingesperrt werden bzw ihnen der Zugang zu Betreuung und unabhängiger Beratung verwehrt wird.

Der Kernpunkt der Verschärfung betrifft eine indirekte Folge, die in der öffentlichen Debatte nur am Rande erwähnt wurde: die Verunmöglichung eines legalen Zugangs zu tatsächlich unabhängiger Rechtsberatung sowie die erschwerte Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen (zB schon länger in Österreich befindliche Familienmitglieder). Der Innenministerin muss zu Gute gehalten werden, dass sie dieses Ziel sogar offen ausgesprochen hat, in dem sie die Verschärfung als „Signal an die Beratungsindustrie“ bezeichnet hat. Die Verschärfung ist daher nicht nur populistisch, sondern auch eine konsequente Politik, die unabhängige Beratung nicht als Qualität von Rechtsstaatlichkeit, sondern als zu unterbindende Verfahrensverzögerung einschränkt. In den Erstaufnahmestelle gibt es eine solche schon länger nicht mehr, da das Innenministerium sukzessive Caritas, Diakonie und andere NGOs aus der Erstberatung verdrängt hat. Dazu passt, dass der letzten unabhängigen Beratung, die zumindest in der Nähe des Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen angesiedelt war, gerade erst die Finanzierung gestrichen wurde.

Das Innenministerium will möglichst ohne Fremdeinmischung rasche und effiziente Rückführungen durchführen, auch wenn das im Einzelfall nicht immer gerechtfertigt ist. Egal, so lange keine „mühsamen NGOs“ dazwischenfunken, ist es praktikabel, und das ist wichtiger als die haargenaue Einhaltung menschenrechtlicher Konventionen oder rechtsstaatlicher Standards. Dass die SPÖ hier mitspielt ist der eigentliche Skandal der Verschärfung, weil es Grundsätze betrifft, die weit über das Asylwesen hinausgehen.

Als sachliche Begründung für die Verschärfung wird angeführt, dass viele AsylwerberInnen während des Zulassungsverfahrens untertauchen. Die geplante Verschärfung ist aber nur eine Scheinlösung, denn erstens trifft sie auch die Mehrheit der Nicht-Untergetauchten, zweitens ist ein Untertauchen wohl auch weiterhin möglich, da auch die jetzige Regelung gemäß Medien kein System geschlossener Zellen vorsieht, und drittens weil es das eigentlich Problem einer fragmentierten europaweiten Asylpolitik unberührt lässt, die erst Anreize zum Untertauchen schafft. Sogenannte Dublin-Fälle (Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land aufgegriffen wurden und dh in Österreich eigentlich keinen Antrag mehr stellen können, weil das „Erstaufgreiferland“ zuständig ist) haben ein Interesse Unterzutauchen, da Abschiebung Schutzlosigkeit oder keine bzw katastrophale Betreuung bedeuten könnte (zB Griechenland). Eine tatsächliche Teillösung statt der jetzigen populistischen Scheinlösung wäre deshalb eine europäische Asylpolitik – die aber nicht zuletzt am vehementen Widerstand aus Österreich scheitert.

Dass die SPÖ hier wieder mal mitspielt, ist in der Sache wie auch strategisch beschämend. Abseits der Sachfrage stellt sich nämlich wie in jedem anderen Politikfeld auch die Frage, ob ein Kompromiss ein sozialdemokratischer Fortschritt wäre. Ein solcher ist hier nicht zu erkennen: Weder gibt es im Gegenzug ein seit langem gefordertes Staatssekretariat für Migration und Integration im Sozialministerium (wie auf regionaler Ebene in Wien ansatzweise verwirklicht), noch eine Verschiebung des Diskurses in Richtung sozialdemokratischer Grundwerte, noch sind damit Einheimische oder AsylwerberInnen besser gestellt, noch ist es ein Zeichen für die Unantastbarkeit der Menschenrechte, noch werden Vorurteile gegenüber einer der schwächsten gesellschaftlichen Gruppen abgebaut. Eine sozialdemokratische Regierung müsste deshalb die Zustimmung verweigern, ehe nicht auch eine sozialdemokratische Handschrift zu erkennen ist – die Umbenennung der Internierung in Mitwirkungspflicht kann das aber ebenso wenig sein wie der wohlwollende kurzfristige Applaus des Boulevards.

, , , ,

2 Responses to Rote Karte für AsylwerberInnen?

  1. alexandra 14. September 2010 at 18:38 #

    ein guter kommentar, auch weil er die folgen der neuen regelung für die betroffenen gut zeigt, es geht eben um den zugang zu rechtsberatung und dass man menschen, die vielleicht schlimmes erlebt haben, nicht einfach einsperren kann. ich verstehe nicht, wie man so wenig von sich selbst ausgehen kann, jede/r von uns sieht sich doch gerne erstmal um, wenn sie/er neu wohinkommt. das ist ein ganz harmloser spaziergang, den man ja wohl auch asylwerberInnen gönnen kann. aber eben nur, wenn man sie als menschen behandelt und dabei an das denkt, was man sich selbst wünscht. so aber wird genau die gleichsetzung mit missbrauch und kriminell von denen (unbewusst) fortgeschrieben, die dem doch was entgegensetzen wollen.
    und, das stimmt auch, es geht hier um sozialdemokratische werte, alles, was man tut, muss zu mehr solidarität, mehr menschlichkeit, mehr gerechtigkeit führen. beim umgang mit asylwerberInnen, aber auch sozial schwachen (siehe mareks arbeitspflicht für mindestsicherungsbezieherInnen) denkt man aber, dass ein morbus sarrazyn um sich greift….

Trackbacks/Pingbacks

  1. Effizientes und verfassungskonformes Fremdenrecht | blog.sektionacht.at - 24. September 2010

    […] Freitag, September 24th, 2010 | Asylpolitik Eine Replik von Stefan Hirsch* auf den Beitrag von Georg Feigl […]

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Powered by WordPress. Designed by WooThemes