Eine große Strafrechtsnovelle steht an. Ein kleiner, aber nicht unwesentlicher und vor allem auch nicht unumstrittener Teil davon ist die Novellierung des Sexualstrafrechts. Die Änderung sieht eine Stärkung des Schutzgutes der sexuellen Selbstbestimmung und Integrität vor. Dennoch regt sich laute Kritik an den neuen Regeln. Sie zeigt, wie hart der Kampf um gerechtere Geschlechterverhältnisse heute noch immer ist – besonders, wenn es ums Recht geht.
Sandra Konstatzky*