Anlässlich der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen bloggen wir jeden Tag zum Thema Frauen, Feminismus und Gleichberechtigung. Tag 4: „Ein Nein muss genügen“ – Onlinepetition
Lea Six
Es ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person nur dann strafbar sind, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentzug angewandt wurden. Dies führt oftmals zu der absurden Situation, dass eine angezeigte Vergewaltigung nicht verurteilt wird, weil keine Spuren von körperlicher Gewalt identifizierbar sind. Ein Vergewaltigungsopfer, das sich wegen Angst, Schock oder strategischen Überlebensgedanken nicht so stark wehrt, dass es äußerlich sichtbare Verletzungen davonträgt, hat damit geringere Chancen auf die Verurteilung des Täters (Drohung ist oftmals nicht nachweisbar).
Die Petition „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“ versucht, dieses Gesetz zu verändern.
Bericht dazu auf dieStandard.at
EIn „Nein“ muss genuegen: muss auch bei Mobbing gelten.