Die Skandale rund um einzelne AkteurInnen der vergangenen Jahre haben in der Bevölkerung Empörung ausgelöst. Eine umfassende Offenlegung im politisch-administrativen System, ist unabdingbar, um das verlorene Vertrauen wieder zu erlangen. Ein effektives Maßnahmenpaket muss folgende Punkte beinhalten:
von Tano BojankinInhalt
Offenlegung der Partei-, Wahlkampf- und Kampagnenfinanzierung:
Sach- und Geldspenden an alle institutionellen Interessengruppen des politischen Geschehens wie Parteien, Interessenvertretungen, politische Think-Tanks, politisch aktive Vereine und Stiftungen, Wahlkampfplattformen, Volksbegehren oder Bürgerinitiativen, sollten mit Namen des Spenders einzeln auf einer Website offengelegt werden. Einzig Mitgliedsbeiträge und Kleinspenden können aus Datenschutzgründen anonym veröffentlicht werden. Ebenso sollten die Ausgaben dieser Interessengruppen nachvollziehbar offengelegt werden – dies wäre übrigens auch im Interesse der Spender.
Verbot von Spenden von juristischen und natürlichen Personen, deren wirtschaftlich Berechtigte nicht offengelegt sind, Verbot von Spendenwäsche, Verbot von Spenden von Auftragsnehmer und Förderungsempfänger der öffentlichen Hand, Verbot von Spenden von Unternehmen in (Teil-) öffentlichem Eigentum, wären ergänzende Maßnahmen.
Die Strafen bei Umgehung der Offenlegung sollten nach dem deutschen Modell gestaltet sein. Nicht- oder Falschdeklaration werden mit Geldbußen über die 2 bis 3-fache Summe geahndet.
Offenlegung aller Subventionen, Förderungen und Vergaben der Öffentlichen Hand:
Jede Förderung, Subvention oder Auftragsvergabe (von Bund, Länder, Gemeinden und ausgegliederten Rechtsträgern) sollte unter Nennung der/s Empfängers/in, der vergebenden Dienststelle, des Rechtsgrundes, der Förderungs- bzw. Auftragssumme sowie des Zwecks/Auftragsgegenstand unmittelbar nach Vergabe auf einer Website offengelegt werden. Eine mögliche Umsetzung zeigt Südtirol vor (siehe hier und hier ).
Offenlegung der finanziellen Interessen von Funktionsträgern:
FunktionsträgerInnen (Abgeordnete, Regierungsmitglieder, leitende BeamtInnen, BürgermeisterInnen, RichterInnen, Organe öffentlicher sowie ausgegliederter/beliehener Unternehmen) von Bund, Ländern und Gemeinden sollten ihre finanziellen Interessen (insbesondere entgeltliche und unentgeltliche Nebentätigkeiten, empfangene Spenden und Geschenke, Unternehmensbeteiligungen, Kredite und Immobilien) online offenlegen.
Ein anschauliches Beispiel dazu bietet Großbritannien (siehe hier). Durch diese Offenlegung wäre der/die einzelne FunktionsträgerIn einerseits vor strafrechtlichen oder medialen Verleumdungen geschützt, andererseits würden Unvereinbarkeiten zumindest sichtbar (Ein guter Ansatz in diese Richtung stellt die Plattform meineageordneten.at dar).
Nachvollziehbarkeit des Gesetzesentstehungsprozesses:
Mit moderner Textverarbeitungssoftware können verschiedene Versionen und Autorenschaften eines Gesetzesentwurfs jederzeit auf Knopfdruck nachvollziehbar gemacht werden. Ähnlich wie bei der Erstellung eines Wikipedia Artikels kann somit verfolgt werden welche AutorInnen (und somit welche Interessen) welche Beiträge leisten. Ergänzend sollte eine Deklarationspflicht gelten, wenn die/der AutorIn nicht im eigenem Namen, sondern im Auftrag Dritter arbeitet. Mit effektiven Sanktionen bei Verletzung oder Umgehung dieser Offenlegungspflichten würde so eine Regelung ein wirksames Instrument gegen Lobbyismus sein.
Reform des Korruptionsstrafrechts sowie Verbesserungen bei den Ermittlungsbehörden als flankierende Maßnahmen zu Offenlegung und Transparenz:
Eine Verschärfung
des Korruptionsstrafrechts – insbesondere die Regeln zur Verbotenen Geschenkannahme – ist dringend notwendig. Weiters stehen Whistleblower-Regeln, die Einführung einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Korruptionsdelikten analog den Bestimmungen der Abgabenordnung sowie ein Beginn des Laufs der Verjährungsfristen bei politischer Korruption erst ab dem Ausscheiden des letzten beteiligten Funktionsträgers aus einer Funktion zur Diskussion.
Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung der Staatsanwaltschaften sowie der Finanz- Wirtschafts- und Anti-Korruptionspolizei. Interdisziplinäre Arbeitsteilung bei den jeweiligen ErmittlerInnengruppen und Teamarbeit bei komplexen Fällen sollten die Regel werden. Moderne Scan- und Texterkennungstechnologie sowie Datenmanagementsoftware sollten genauso selbstverständlich sein wie die Unterstützung der ExpertInnen durch administratives Personal.
….Bravo: genau das wär’s in groben Zügen. Das wären tatsächlich wirkungsvolle Regeln, um Korruption, Missbrauch von Subventionen u. ä. hintanzuhalten. Bin neugierig, ob solche Regeln tatsächlich auch umgesetzt und beschlossen werden, oder wieder nur „verwaschene“ Dinge, deren Vollzug letzten Endes sehr schwer oder gar nicht möglich ist…..