Sektion 8 auf der Anklagebank – Wofür genau?

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Was ist bisher geschehen?

Die Meldung, dass die Mediengruppe „Österreich“ die Sektion 8 aufgrund unserer Kampagne #KeinGeldfürHetze klagt, schlug vorige Woche heftige Wellen. Die Meldungen auf Facebook und Twitter wurden massig geteilt, Solidaritätsbekundungen waren die Folge, und erfreulicherweise folgten auch bereits viele Personen unserem Spendenaufruf, um das Prozesskostenrisiko zu verringern (genaueres dazu veröffentlichen wir demnächst).

Wir wurden gefragt, wer eigentlich genau geklagt werde – immerhin sei eine Sektion keine Rechtsperson. Im Fall der Sektion 8 ist die SPÖ Alsergrund die klagbare Rechtsperson. Statt aber Klage gegen die SPÖ Alsergrund einzureichen, klagt „Österreich“ eine der AktivistInnen der Sektion 8 persönlich. Wir werten das als einen Einschüchterungsversuch. Eine Person allein ist immer verletzlicher als eine organisierte Gruppe.

Außerdem fragten einige Personen nach der genauen Klageschrift, welche wir Euch nicht verheimlichen möchten. In der Klage ging es weniger um unseren Aufruf an KundInnen, bei Firmen kundzutun, dass sie nicht möchten, dass ihr Geld für Inserate in hetzenden Medien verwendet wird (der bislang einzige Aufruf ging an die KundInnen von DM). Vielmehr setzt die Klage bereits davor an: Wir haben in der Vorbereitung auf die Kampagne inseratenstarke Unternehmen angeschrieben und um ihre CSR-Richtlinien und Nachhaltigkeitsberichte gebeten. Diese sind wir durchgegangen und haben anschließend an 19 ausgewählte Unternehmen geschrieben, dass ihr Bekenntnis zu sozialer Verantwortung nicht mit ihrer Werbestrategie zusammenpasst. Weiters haben wir darauf hingewiesen, dass  ihre Inserate Medien unterstützen und finanzieren, deren Berichterstattung über marginalisierte Gruppen alles andere als positiv ist und dass diese Medien oft die Privatsphäre von Personen verletzen. Diese Feststellung untermauerten wir mit dem Satz

„Die genannten Medien erkennen den Ehrenkodex des österreichischen Presserats nicht an und wurden und wurden in der Vergangenheit oftmals wegen Verstößen gegen den Ehrenkodex verurteilt“.

Der genaue Wortlaut des Mails an ein Unternehmen findet sich auch in der Klageschrift, die ihr hier lesen könnt. Eines der Unternehmen hat dieses Email an die Mediengruppe „Österreich“ weitergeleitet.

Wofür genau werden wir also geklagt?

1. Österreich fühlt sich ungerecht behandelt, weil sie – so sagen sie selbst – im Jahr 2016 nur zwei Mal gegen des Ehrenkodex des Presserats verstoßen haben und den Ehrenkodex ja ohnehin anerkennen würden (in der Zwischenzeit ist Österreich tatsächlich dem Presserat beigetreten, damals war davon noch nicht die Rede). Als wir im November und Dezember 2016 die Mails an die Unternehmen schickten, gab es noch keine offiziellen Zahlen zu 2016, wir bezogen uns auf die Statistiken des Presserats der Jahre 2014 und 2015, in beiden Jahren hatte „Österreich“ neun Verstöße zu verzeichnen – unserer Meinung nach „oftmals“. Die Fallstatistiken weisen keine Extra-Auswertung für die Printversion und die online-Version aus, und können hier eingesehen werden.

2. Weiters wird uns vorgeworfen, wir hätten „Massenmails“ verbreitet, in denen wir die Unternehmen aufgefordert hätten, keine Inserate mehr zu schalten. Bei 19 Mails scheint der Ausdruck „Massenmail“ fehl am Platz. Die Unternehmen wurden außerdem genau nach ihren CSR-Richtlinien ausgewählt. Nur Unternehmen, bei denen unserer Meinung nach ein Widerspruch zwischen ihren Unternehmensrichtlinien und ihrer Werbepolitik zu finden war, forderten wir auf, die soziale Verantwortung, zu der sie sich bekennen, auch in ihrer Werbestrategie zu leben. Unternehmen wie Red Bull, welche uns keinerlei Informationen zu ethischen Unternehmensrichtlinien schicken konnten, wurden dezidiert nicht von uns angeschrieben.

3. Die Anklage beinhaltet die Behauptung, wir würden die Kampagne #KeinGeldfürHetze veranstalten, um Inserate weg von „Krone“, „Österreich“ und „Heute“ hin zu SPÖ-nahen Medien zu locken. Bei einer derartig absurden Behauptung wissen wir nicht, ob wir eher lachen oder eher weinen sollen. Jeglicher weiter Kommentar hierzu erübrigt sich von selbst.

Wie geht es also weiter?

Wenn wir – was wir sehr hoffen – den Prozess gewinnen, dann können wir das Ganze als unerfreuliche, aber spektakuläre Anekdote in unserer AktivistInnenkarriere vermerken. Die Prozesskosten sind dann von der klagenden Partei, also der Mediengruppe „Österreich“ zu tragen (was dann mit den eingegangenen Spenden passiert, erklären wir hier)

Sollten wir den Prozess verlieren, so sind wir zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet (dies entspricht aber nicht dem angeführten Streitwert von 30.000 Euro.) Die Prozesskosten beinhalten die eigenen Anwaltskosten und die der klagenden Partei. Es ist jedoch schwierig, die Kosten genau zu beziffern, da es davon abhängt, ob die Klage in die 2. Instanz geht. Unser Anwalt spricht von einer Obergrenze von 12.000 Euro. Die SPÖ Alsergrund wird uns auf jeden Fall auch unterstützen. Zusammen mit Euren Spenden und den Reserven der Sektion 8 werden wir also auch den finanziellen „Worst-Case“ schultern.

Außerdem müssen wir – falls wir den Prozess verlieren – IN EINEM INSERAT in der Zeitung „Österreich“ unsere Behauptungen widerrufen. Auch das lassen wir jetzt einfach unkommentiert stehen.

Das ist unser momentaner Wissensstand. Eines steht fest: Wir lassen uns nicht einschüchtern und machen weiter!

 

 

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