Festplattenabgabe verschoben: Kein Grund zum Jubeln

Leonhard Dobusch

Die Einführung einer Pauschalabgabe auf Festplatten (vgl. Gastbeitrag dazu von Paul Stepan) ist zumindest vorerst gescheitert. Justizministerin Karl machte in einem Interview klar, dass es keinen Beschluss vor der Wahl geben wird:

Kommt im Urheberrecht eine Festplattenabgabe?

Da liegen die Meinungen weit auseinander. In dieser Legislaturperiode kommt die Abgabe nicht.

Während die Lobbying-Plattform der Verwertungsgesellschaften „Kunst hat Recht“ in einer Aussendung gegen diese Entscheidung protestierte, jubelte die Lobbying-Plattform der Gerätehersteller und -verkäufer via Facebook über die „Meldung des Tages!!!!“.

Aber auch als jemand, der einer Festplattenabgabe skeptisch und der Initiative „Kunst hat Recht“ kritisch gegenübersteht, mag sich bei mir keine Freude einstellen. Diese Entscheidung, vorerst keinen diesbezüglichen Beschluss zu fassen, ist nämlich vor allem ein Indiz für verhärtete Fronten. Ein mehr und mehr unzeitgemäßes Urheberrecht bleibt damit so, wie es ist. Dabei wäre es hoch an der Zeit, dass sich beide Seiten bewegen.

Viele Argumente der GegnerInnen einer Festplattenabgabe betreffen pauschale Vergütungsmodelle ganz allgemein. So beklagt das Positionspapier der „Plattform für ein modernes Urheberrecht“ (PDF) eine „neue Belastung für die KonsumentInnen“, die „auch all jene treffen [würde], die noch nie eine Privatkopie gemacht haben und ihren Datenspeicher ausschließlich für andere Zwecke (zB Fotos etc.) nutzen“.

Eine bloße „Belastung“ wäre eine neue Pauschalabgabe für die KonsumentInnen aber nur dann, wenn mit ihrer Einführung keine neuen Nutzungsrechte verbunden wären. Werden diese hingegen eingeräumt, kann eine Pauschalabgabe durchaus ein Modell für einen fairen Interessenausgleich sein. Wie immer bei pauschalen Vergütungsmodellen zahlen dann auch solche in den Topf ein, die nicht unmittelbar davon profitieren. Das ist aber in modernen, arbeitsteiligen Gesellschaften nichts ungewöhnliches. Der Rundfunkbeitrag ist auch von jenen pauschal zu entrichten, die nie öffentlich-rechtlichen Rundfunk hören oder sehen. Mittelbar profitieren aber auch sie von ausgewogenerer Berichterstattung und einem demokratischeren Meinungsklima geprägt von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien.

Im Bereich von Kunst und Kultur gilt dasselbe. Mittelbar würden alle davon profitieren, wenn über eine Pauschalabgabe mehr Geld in Kunst- und Kulturproduktion fließen und gleichzeitig die kreativen Nutzungsrechte der breiten Masse der Bevölkerung gestärkt würden. Genau an letzterem Punkt aber zeigen sich die Rechthaber von Seiten der Verwertungsgesellschaften bislang unerbittlich. Kein Fußbreit den „Netzaktivisten“ scheint deren Devise, wie jüngst in einem Weißbuch voller Mutmaßungen, Ignoranz, Mythen und Halluzinationen nachzulesen war. Auch von einer kritischen Reflexion der verwertungsgesellschaftlichen Verteilungsstrukturen ist in Österreich noch kaum etwas zu sehen.

Es stimmt, dass sich durch digitale Technologien Nutzungs- und (Privat-)Kopierverhalten geändert hat und deshalb eine Neugestaltung entsprechender Pauschalvergütung geboten ist. Es stimmt aber auch, dass neue Kopierschutztechnologien die Privatkopie einschränken und sich im Kommunikationsalltag, wie Stalder und Kollegen in einer AK-Studie (PDF) dokumentieren, „der Spielraum auf technischer Ebene laufend vergrößert, während er sich auf rechtlicher Ebene laufend verkleinert.“

Es braucht also einen Abtausch: Mehr Pauschalvergütung gegen mehr Nutzungsrechte. Wahrscheinlich zu weit gehen würde eine Legalisierung von Filesharing und damit die Einführung einer allgemeinen Kulturflatrate. Aber durchsetzbare Rechte auf Privatkopie, Remix und transformative Werknutzung in einem Umfang, der einer herkömmlichen Verwertung von Werken nicht entgegensteht, wären nicht nur realistisch sondern würden das Urheberrecht auch wieder aus dem Mediennutzungsalltag heraushalten. Ob eine Pauschalabgabe dann auf Festplatten oder Internetanschlüsse eingehoben wird, wäre dann eher zweitrangig.

Wie sich aber auch bei der Urheberrechtsenquete der Grünen am vergangenen Montag gezeigt hat, sind die AkteurInnen von so einem Abtausch noch weit entfernt. Eben so weit, dass an einen Beschluss in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu denken ist. Und das ist wirklich kein Grund zum Jubeln. Ganz im Gegenteil.

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5 Responses to Festplattenabgabe verschoben: Kein Grund zum Jubeln

  1. Gerd Brunner 10. April 2013 at 12:08 #

    nach der parlamentsenquet zu CCI kreative
    müßte es doch eine festplattenabgabe geben
    die den produzenten erwerbsmöglichkeit
    bietet.

  2. Heinrich Elsigan 17. März 2013 at 15:41 #

    P.P.S.: Ich finde die Plattform modernes Urheberrecht http://www.modernes-urheberrecht.at/ nicht schlecht, wo alle wieder eingebunden sind und jeder sich diesen Dialog ansehen kann. Die Diskussion hat seitdem doch an Schärfe verloren! In einer Demokratie gehen manchmal nicht alle entscheidungen schnell, ich bin selbst oft viel zu ungeduldig, ich weiß. Aber die nachhaltigen Lösungen, die alle halbwegs zufrieden stellen, sind doch letztendlich die viel besseren, oder?

  3. Heinrich Elsigan 17. März 2013 at 15:21 #

    P.S.: mich stört nicht das Lobbying, sondern das in transparente Lobbying ohne andere Interessensgruppen einzubinden.

  4. Heinrich Elsigan 17. März 2013 at 15:06 #

    Findet es Sektion8 gut, dass heimlich Lobbyisten intransparent in einer Demokratie Einfluß auf die Gesetzgebung ausüben, entgegen dem Willen des Volkes und entgegen rechtsstaatlichen Grundrichtlinien?

    Ich finde das bedenkswert, egal ob es sich hierbei um Rechteverwerter, Vertreter der Wirtschaft, Beamte oder eine sonstige Lobby handelt.

  5. Heinrich Elsigan 17. März 2013 at 10:51 #

    Ich finde es sollte eine EU weit einheitliche oder zumindest angepasste Gebühr geben, die nicht der Österreichischen Wirtschaft schadet und damit auch Handelsangestellten betrifft.
    Wäre die Gebühr um 20€ höher als in Deutschland, dann würden weniger Leuten aus den Grenzregionen im Ö Handel kaufen, was dann hier sich negativ auf Angestellte und Steuereinnahmen auswirkt.
    Weiters, was noch viel schlimmer ist:
    Wir haben gerade laufende Verfahren vor dem EUgH und OGH zu diesem Thema,
    wenn sich der Gesetzgeber durch Erlass einer neuen Gesetzgebung aufgrund von Lobbyarbeit zugunsten einer Partei (in dem fall der Rechteverwerter) in bestehende laufende Verfahren vor den obersten Gerichtshöfen einmischt, dann kommt das einem Justizskandal gleich, den die 2. Republik noch nicht in dem Maße gesehen hat.

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