Neonazis infiltrieren FP-Parlamentsklub

Seit 18. April 2009 werden auf der offen neonazistischen Homepage www.alpen-donau.info fortgesetzt strafbare Handlungen gesetzt. Trotz intensiver Ermittlungen der dafür zuständigen Behörden ist es bisher nicht gelungen, den harten Kern der BetreiberInnen dieser Webseite auszuforschen. Eine Ursache dafür könnte in deren exzellenter Vernetzung in die legalen Strukturen der FPÖ, bis in deren Parlamentsklub hinein, liegen.

Reinhard Leitner

Auf alpen-donau.info findet sich nicht nur ein Link zur FPÖ, man bekennt sich dort auch zur „Mitarbeit in bestehenden Organisationen“ und bezeichnete die Partei erst vor kurzem als „Vorfeldorganisation, die uns Unterschlupf gewährt und auf deren Strukturen wir zurückgreifen können“. Dies führte zwar zur wütenden Distanzierung des FPÖ-Generalsekretärs Herbert Kickl, doch lassen sich auf der Webseite zahlreiche Hinweise auf die neonazistische Infiltration der FPÖ im Allgemeinen und des Parlamentsklubs der Partei im Speziellen finden – zwei Beispiele sollen hier genauer beleuchtet werden.

Wiederholt wurden auf alpen-donau.info interne Dokumente des FPÖ-Klubs im Parlament veröffentlicht, oft um den Hinweis „wurde uns per Netzpost zugespielt“ ergänzt. So stellte man zum Beispiel am 25. Mai 2009, also bereits ein gutes Monat nach dem die Seite ans Netz gegangen war, einen an einen Adressaten in Serbien gerichteten Brief des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Peter Fichtenbauer auf die Homepage. Gleichzeitig wurde dieses Schreiben auf der Webseite einer deutschen Neonazigruppe veröffentlicht, wobei deren BetreiberInnen aber vergaßen, die Absenderzeile zu entfernen. Dadurch wurde öffentlich, dass dieser Brief am selben Tag, an dem er für die beiden Neonaziseiten eingescannt wurde, von der Wiener Wohnung des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten John Gudenus per Fax versandt wurde. Dessen Sohn Markus war zu diesem Zeitpunkt ebenfalls an dieser Adresse gemeldet. Markus Gudenus ist parlamentarischer Mitarbeiter des Klubobmanns der FPÖ im Nationalrat, Heinz Christian Strache.

Am 28. Mai 2009 wurde auf alpen-donau.info Korrespondenz des Landesgerichtes Wien mit der ersten Präsidentin des Nationalrates, Barbara Prammer, veröffentlicht. Inhaltlich ging es in dem Schreiben um ein gegen den Nationalratsabgeordneten der Grünen, Karl Öllinger, gerichtetes Auslieferungsbegehren, welches aus einem von einem gewissen Sebastian Ploner gegen Öllinger angestrengten medienrechtlichen Verfahren resultierte. Ploner, damals parlamentarischer Mitarbeiter des von der FPÖ gestellten dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, hatte beim deutschen „Aufruhr-Versand“ umfangreiche Einkäufe getätigt, welche von Öllinger als Bestellungen von „Nazidreck“ bezeichnet wurden. Gegen diese Behauptung hatte Ploner geklagt. Das in Zusammenhang mit dieser Klage stehende Gerichtsschreiben, welches später auch auf unzensuriert.at, dem Webblog von Martin Graf, veröffentlicht wurde, war zum Zeitpunkt seines Erscheinens auf alpen-donau.info noch nicht öffentlich bekannt, konnte also nur von Sebastian Ploner oder dessen Rechtsvertreter an die BetreiberInnen der

Neonaziseite übermittelt worden sein. Sebastian Ploner, welcher später auch als Beteiligter an tätlichen Angriffen gegen Mitglieder und Sympathisanten der Sozialistischen Jungend ausgeforscht wurde, ist Absolvent des Militärgymnasiums in Wiener Neustadt, wie auch andere, dem Umfeld von alpen-donau.info zugerechnete AktivistInnen.

Auffällig ist, dass die bisherigen Ermittlungen gegen die BetreiberInnen von alpen-donau.info kaum relevante Ergebnisse brachten – es gelang bis dato nicht, den innersten Kreis der an Aufbau und Betrieb der Seite beteiligten Neonazis auszuforschen. Angesichts der Fülle und Schwere der auf der Webseite gesetzten mutmaßlichen Delikte (nach Verbotsgesetz sowie wegen Verhetzung, Nötigung, gefährlicher Drohung, übler Nachrede, öffentlicher Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, Herabwürdigung religiöser Lehren, Herabwürdigung des Staates und Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers) kamen durchaus massive polizeiliche Mittel zur Aufklärung dieser Straftaten zum Einsatz. Insbesondere im Bereich der technischen Überwachung wurden alle verfügbaren und legalen Möglichkeiten genutzt, um zu verwertbaren Ergebnissen zu kommen, bisher aber weitestgehend erfolglos. Dies ist deshalb erstaunlich, da bei ähnlich gelagerten Fällen (man vergleiche den Wiener „Islamisten“-Prozess gegen einen selbsternannten Trittbrettfahrer des Terrornetzwerks Al Qaida) dieselben technischen Methoden innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg führten.

Allerdings gibt es in Österreich einen Bereich, welcher der polizeilichen Überwachung mittels technischer Mittel weitestgehend entzogen ist: im gesamten Bereich der staatlichen Verwaltung kommen entsprechende Methoden nur nach vorheriger Zustimmung durch die jeweils höchsten zuständigen VerantwortungsträgerInnen zum Einsatz. Noch rigider wird diese Selbstbeschränkung der Sicherheitsbehörden gegenüber der öffentlichen Verwaltung im Bereich des Parlaments und der Landtage umgesetzt. Aus der an und für sich guten (und gesetzlich selbstverständlich auch erwünschten) Überlegung heraus, parlamentarische Tätigkeit vor allen unberechtigten Überwachungsmaßnahmen zu schützen, wird die IT-Infrastruktur des österreichischen Parlaments, insbesondere die für den Mailtransport notwendigen Einrichtungen, aus allen entsprechenden Aktivitäten der Sicherheitsbehörden ausgenommen, diese beschränken sich ausschließlich auf die Abwehr von Angriffen von außen. Der – verschlüsselte und unverschlüsselte – Mailverkehr der Abgeordneten und ihrer MitarbeiterInnen darf also unter keinen Umständen überwacht werden. Diese aus demokratiepolitischer Sicht höchst achtenswerte Maßnahme könnte im speziellen Fall von alpen-donau.info allerdings in eine ermittlungstechnische Sackgasse führen: dann nämlich, wenn die Todfeinde der Demokratie sich nicht nur auf politische, inhaltliche und personelle Verflechtungen beschränken, sondern die technische Infrastruktur des österreichischen Parlaments – oder auch eines Bundesministeriums – für ihre üblen Zwecke nutzen sollten.

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